Alarmanlage benutzen (Hobby? Barfuß! 2)

Markus (ME), Stammposter, Monday, 18.04.2005, 19:13 (vor 7102 Tagen) @ Marina

wieso? die MÜSSEN doch ermitteln, wer bei dir eingebrochen ist

Ja, eigentlich schon. In der Praxis sieht es leider so aus, daß die zuständige Staatsanwaltschaft an einer Klärung nicht wirklich interessiert ist und das Verfahren selbst bei mehreren tausend Euro Verlust oder Schaden als Bagatellsache einstellst. Das wird sie selbst dann tun, wenn in derselben Nacht Täter auf frischer Tat ertappten und bei Nachbarn einbrachen. Da Die Täter nicht gestehen oder ihr Diebesgut preisgeben werden wird das Verfahren mangels Beweise eingestellt.


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