Keine Nichteinbürgerung wegen barfuß! (Hobby? Barfuß! 2)

Michael aus Zofingen @, Stammposter, Wednesday, 23.03.2005, 07:00 (vor 7129 Tagen) @ Andi35

Hallo Andi!

Michael:

Was den "Feldweibel" (in der Schweiz schreibt man das mit "i") anbelangt, so möchte ich erst einmal abwarten, bis ich meine definitive Einbürgerung in der Schweiz habe.


Andi:
Achso, ich dachte, das sei ein Druckfehler, bevor ich weiter las! ;-D
Ja, wie ich gelesen habe, ist das ja bald soweit, dann ist Deine Entscheidung vermutlich das Klügste, das konnte ich ja nicht wissen.
Ich dachte, das sei schon lange "über die Bühne"!
Es ist dann aber sicher die vernünftigste Handlung, dass Du dann damit wartest, aber wenn das soweit ist, würde ich zurück "schlagen"!

Michael:
Ein Einbürgerungsprozeß dauert in der Regel 2 Jahre. "Über die Bühne" ist die Zusicherung der Stadt Zofingen, aber auch Kanton und Bund haben noch ein Wort mitzureden. Das ist zwar nur eine Formsache, aber es dauert. Die 2 Jahre sind Ende März um, wobei es vielleicht länger dauert, da sich der Stadtammann (Bürgermeister) persönlich bei mir entschuldigt hat, daß mein Antrag "2 Monate unbeabsichtigt beim zuständigen Bearbeiter liegen geblieben ist". Aber auch das ist schon über ein Jahr her.

Mir hat mal einer gesagt, daß es in der Schweiz noch nie vorgekommen sei, daß einer nicht eingebürgert wurde, nur weil er barfuß lief. Rückgängig machen kann man die Zusicherung der Stadt Zofingen nicht mehr, auch wenn tausende von Leuten deswegen den Stadtratsaal stürmen würden und erst wieder verlassen würden, wenn der Stadtrat den Entscheid rückgängig macht.

Scheitern kann die Einbürgerung nur noch daran, wenn ich zwischenzeitlich straffällig werde. Da aber weder Barfußlaufen, noch das Tragen von kurzen Hosen eine Straftat, noch eine Ordnungwidrigkeit ist, wird man mir deswegen nichts anhaben können. Es könnte höchstens sein, daß der korrupte Polizeichef versucht, mir irgendwelche Straftaten nachzuweisen, die in Wirklichkeit ein anderer begangen hat oder gar nicht stattgefunden hat. Zum Beispiel könnte der Polizeichef ein paar junge Mütter bestechen, daß sie eine Anzeige gegen mich machen, weil sie sich durch "barfüßigen Sittenstrolch in kurzen Hosen" bedroht fühlen. Wenn mehrere Mütter scheinbar unabhängig voneinander deartige Aussagen machen, dann habe ich schlechte Karten. Ich hoffe, daß der Zofinger Polizeichef nicht ganz so korrupt ist wie hier beschrieben. Es ist ja auch nur wenige hundert Jahre her, daß eine Frau auf ähnlich einfache Art zur Hexe deklariert werden konnte.

Michael:

Wenn ich aber eingebürgert bin, kann man mich nicht mehr aus der Schweiz jagen. Im Gegenteil: Ich darf dann sogar wählen. Ob man Polizisten abwählen kann, weiß ich nicht. Lehrer kann man nämlich abwählen, etwa solche, die Schülern das Barfußturnen verbieten. Oder es geht um Abstimmungen über Straßenbauarbeiten: Sollte irgendwo alter rissiger Asphalt durch glatten neuen ersetzt werden, ich bin dafür. Sollte ein barfußfreundlicher Feldweg geschottert werden, ich bin dagegen. Als wahlberechtiger Schweizer hat man also Möglichkeiten, an der Urne was für Barfüßer zu tun. Das ist halt die direkte Demokratie.

Andi:
Ja, ganz genau so ist es, es ist die beste und gerechteste Art, die es gibt, wir in Deutschland haben ja keine Demokratie, das ist ja schon eine "Demokratur"! >:-()
Ich finde diese Abstimmungen in der Schweiz einfach nur klasse, das ist eine wahre Gerechtigkeit, da wird nicht über den "Köpfen" der armen Bürger entschieden, denn den Euro z.B. hätten wir dann auch nicht bekommen!

Michael:
Die Gerichtsbarkeit unterliegt auch in der Schweiz nicht der direkten Demokratie. Selbst wenn das Volk der Meinung wäre, daß ein Mensch schuldig ist an einem Verbrechen, und wenn es nur fadenscheinige Gründe wie Barfüßifgkeit, Hautfarbe oder Religion sind, so entscheidet am Ende doch ein "unabhängiger" Richter. Aber auch Richter sind nicht immer unbestechlich.

Schöne Grüße
Michael aus Zofingen


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