Quatsch (Hobby? Barfuß! 2)

Gerd, Wednesday, 09.03.2005, 18:50 (vor 7142 Tagen) @ Jens

Diesen Abschnitt habe ich aus der englischen Ausgabe der Wikipedia.
Auf welches Gesetzt von 1988 spielen die denn an? Interpretiert man bei dem Autor die rechtslage als "Verbot" ?
Wir hier sind doch bisher zu anderen Schlüssen gekommen, oder?

Das ist absoluter Quatsch. In der BRD gibt es keine derartigen Vorschriften. Lediglich aus § 23 StVO kann ein Verbot behindernder Bekleidung abgeleitet werden.

Zitat:
§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.

Ende Zitat, der § 23 geht noch weiter, verbietet die Benutzung von Mobiltelefonen u.a.
Falls die Bedienung der Fahrzeuge behindert wird (z.B. unpassendes Schuhwerk!) kann es eine Verwarnung geben, bei schuldhaftem Unfall auch Mithaftung, Bußgeld usw.

Für Berufskraftfahrer gibt es eine Vorschrift der Berufsgenossenschaft, dass während der Fahrt Schuhwerk zu verwenden ist, welches die Ferse fest umschließt.
Die Höhe des Bußgeldes bei Verstoß kenne ich nicht, bin Berufskraftfahrer. Ob diese Vorschrift aus 1988 stammt, weiß ich auch nicht.
Aber: Bei normalen Verkehrskontrollen werden bei Berufkraftfahrern nur Verstöße gegen die StVO bzw. Lenk- und Ruhezeiten geahndet.

Da bei Wikipedia aber jeder seinen Senf dazu geben kann, ist die Qualität der Beiträge oft minderwertig. Insbesondere können andere den eingestellten Text "berichtigen", was Jens mal ganz schnell machen sollte. Ich bin zu müde um den englischsprachigen Text zu suchen und zu löschen.

Viele Grüße Gerd


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