Selber "Hausrecht" ausüben bzl. barfuß? (Hobby? Barfuß! 2)

Michael aus Zofingen @, Stammposter, Monday, 03.01.2005, 14:16 (vor 7208 Tagen)

In diesem Forum (auch in "the best of") wurde schon vielfach das Thema "Hausrecht" in Zusammenhang mit barfuß angesprochen. Unter anderem auch, daß nicht nur der Hausbesitzer/Filialleiter, sondern auch der "letzte Kellner" bzw. der "dümmste Lehrling" sich auf das Hausrecht berufen kann. Da Barfußverbote außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika eher selten schriftlich in Hausordnungen von Restaurants, Kaufhäusern usw. verankert sind, bedeutet, daß jeder Mitarbeiter nach eigenem Ermessen handelt und man muß dem Befehl Folge leisten. Wie beim Militär: Ein Befehl ist keine Diskussionsgrundlage. Man muß ihn ausführen. Beschweren darf man sich erst später. Und wenn man dieses beim nächsten Vorgesetzten tut, dann hat man entweder Glück, daß der Chef vernünftiger denkt oder Pech, wenn der Chef ein ebenso großer Spießer ist wie sein Untergebener

Kann ich als Mieter auch das Hausrecht ausüben? Etwa in der Form, daß ich erwarte, daß meine Besucher die Schuhe ausziehen, wenn sie in meine Wohnung wollen, ansonsten dürften sie nicht rein? Wenn es sich um "normale" Besucher handelt und sie weigern sich, dann bin ich sicher nicht traurig darüber. Dürften sich die Besucher auch bei irgendeinem beschweren? Bei meinem Vermieter etwa? Oder beim Hausmeister? Sind diese Personen überhaupt berechtigt, das "Barfußobligatorium", das ich für MEINE Wohnung erlassen habe, aufzuheben? Darf ich von einem Versicherungsfritzen verlangen, in meiner Wohnung sich der Schuhe zu entledigen oder es andererseits nicht zu einem Vertragsabschluß kommen würde? Wenn ein Vorgesetzter in nicht-geschäftlicher Mission mich aufsucht und ich ihn auffordere, in meiner Wohnung die Schuhe auszuziehen und das Rauchverbot zu beachten, darf er mich dann bei einem Stellenabbau "bevorzugt berücksichtigen", nur weil er ohne Glimmstengel nicht leben kann und seine Schuhe "angewachsen" sind? Vielleicht sucht mich auch mal ein Rechtsanwalt auf. Sicher würden nicht alle Anwälte liebend gern die Schuhe ausziehen, wenn ihr Klient es verlangt. Ich möchte nicht wissen, was mir blüht, wenn Polizisten auf richterlichen Befehl meine Wohnung durchsuchen müssen und ich meine Wohnung als "Barfußzone" ausweise. Vermutlich würde ich dann ein Verfahren wegen "Behinderung" oder "Beamtenbeleidigung" an den Hals bekommen.

Schöne Grüße

Michael aus Zofingen

Selber "Hausrecht" ausüben bzl. barfuß?

Gerhard Zirkel, Monday, 03.01.2005, 15:16 (vor 7208 Tagen) @ Michael aus Zofingen

Hallo Michael,

selbstverständlich hast Du in deiner Wohnung das Hausrecht!

Wenn Du von jemanden verlangst barfuss in Deiner Wohnung zu gehen, dann hat er das zu tun.

Die einzige Ausnahme wäre hier wohl ein Rettungseinsatz der Feuerwehr. Aber dann wären die Schuhe wohl Dein geringeres Problem.

Beschweren kann sich niemand. Außerdem gehört das Ausziehen der Schuhe in einer fremden Wohnung zur Höflichkeit und sollte von jedem Besucher akzeptiert werden.

Gerhard

Selber "Hausrecht" ausüben bzl. barfuß?

hans, Stammposter, Monday, 03.01.2005, 20:02 (vor 7208 Tagen) @ Gerhard Zirkel

Hallo Michael & Gerhard,
der Wohnungsinhaber (egal ob Mieter oder Besitzer) kann hereinlassen wen er will und dies an jegliche Bedingungen knüpfen, auch beim Versicherungsfritzen oder Chef! Ob die dann noch hereinkommen wollen, ist dann zunächst deren Problem - wenn der Chef einen dann beim Stellenabbau "bevorzugt berücksichtigen" will, wird er schlau genug sein, eine gerichtsfeste Begründung zu liefern.

Die einzige Ausnahme wäre hier wohl ein Rettungseinsatz der Feuerwehr.

In "Darum nerven Japaner" habe ich gelesen, daß die Rettungskräfte dort vor der Rettung das korrekte Schuhaus- und Anziehen praktizieren!

Mit freundlichen Füßen,
hans

Wieder einmal die Amerikaner...

MarkusG @, Tuesday, 04.01.2005, 12:24 (vor 7207 Tagen) @ hans

Hallo zusammen

In Amerika (wieder einmal) gilt es als sehr unanständig in einem fremden Haus die Schuhe auszuziehen. Dazu eine kleine Geschichte

Ich besuchte im Sommer einen Kurs in einem Saal der keine Klimaanlage/Lüftung hatte. Aufgrund der Hitze waren innerhalb kürzester Zeit die meisten TeilnehmerInnen barfuss und in sehr lockerer Kleidung erschienen.

Voller Stolz und wie das eine Weltsensation wäre teilte uns die (amerikanische) Rednerin mit, dass sie auf ihre Schuhe verzichten wolle. Danach eine Kunstpause weil sie anscheinend auf Applaus wartete
- aber da kam nichts. Die Socken behielt sie allerdings an. "Andere Länder andere Sitten."

Herzliche Grüsse
MarkusG

Selber "Hausrecht" ausüben bzl. barfuß?

Ulrich (Berlin) @, Stammposter, Monday, 03.01.2005, 21:18 (vor 7208 Tagen) @ Michael aus Zofingen

Hallo Michael

Wer mit Schuhen vor deiner Tür steht, den kannst du fast immer draußen stehen lassen. Auch die Polizei musst du meines Wissens nach nicht hereinlassen, es sei denn sie hat einen richterlichen Befehl. Dann MUSST du sie hereinlassen, auch wenn die Beamten ihre Schuhe nicht ausziehen wollen.
Bei Versicherungsvertretern habe ich schon erlebt, dass sie von sich aus fragen, ob sie ihre Schuhe ausziehen sollen. Bei vielen Familien, insbesondere bei Menschen aus moslemischen Ländern, wird dies selbstverständlich erwartet und das wissen sie, und schließlich wollen die ja etwas von dir, nämlich Versicherungen verkaufen.
Ob du allerdings auch Handwerker dazu bewegen kannst eventuell nötige Reparaturen in deiner Wohnung barfuß durchzuführen, wage ich zu bezweifeln, aber vielleicht kennst du da ja gerade die richtigen.

Schöne Grüße zurück

Ulrich

Selber "Hausrecht" ausüben bzl. barfuß?

Jens aus dem Elsass, Wednesday, 05.01.2005, 10:12 (vor 7206 Tagen) @ Ulrich (Berlin)

Lieber Michael,

zu der Aussage,

Ob du allerdings auch Handwerker dazu bewegen kannst eventuell nötige Reparaturen in deiner Wohnung barfuß durchzuführen, wage ich zu bezweifeln, aber vielleicht kennst du da ja gerade die richtigen.

Ich habe 6 Jahre lang in Ostdeutschland gelebt und es war selbstverständlich die Schuhe beim Betreten der Wohnung auszuziehen. Das tat der Monteur für Rolläden genauso wie die Dame, die die Heizung abgelesen hat, unaufgefordert und völlig selbstverständlich.
Meistens haben Sie Ihre Hausschuhe oder Wollsocken mitgebracht.

Es gilt als unhöflich die Wohnung seines Gastgebers mit Schuhen zu betreten. Für mich als Barfüsser stellt sich so das umgekehrte Problem: Da die Fusssohlen den Staub der Strasse tragen, ist es problematisch so die Wohnung zu betreten. Es wäre empfehlenswert, die Füsse beim Betreten zu waschen. War übrigends schon zu Jesus Zeiten so üblich.

In der Grundschule haben übrigends alle Kinder ihre Strassenschuhe ausgezogen und gegen Hausschuhe gewechselt.

Hier könnten die Westdeutschen Schulen erheblich dazulernen.

Viele Grüsse von
Jens

Selber "Hausrecht" ausüben bzl. barfuß?

Kai (VS), Friday, 14.01.2005, 14:45 (vor 7197 Tagen) @ Michael aus Zofingen

Vor Kurzem habe ich aber mal irgendwo (war das nicht hier?) gelesen, dass es irgendwo handfesten Streit gab, weil ein Türke den Kaminfeger nicht mit seinen Stiefeln in die Wohnung lassen wollte. Die Kaminfegerinnung hat dann gesagt, die Stiefel gehörten zur Dienstkleidung, und der Kaminfeger habe recht getan, sie anzubehalten.

Also, wenn du ihn nicht hinein lässt, wird er dir eine Rechnung schreiben und bald wieder in Stiefeln vor der Tür stehen. Dann legst du seinen Arbeitsbereich vielleicht lieber mit Zeitungen aus.

Gruß, Kai (VS)

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