Barfussverbot in Schulordnung aus hygienischen Gründen (Hobby? Barfuß! 2)

Lothar, Stammposter, Thursday, 18.11.2004, 20:48 (vor 7254 Tagen)

SchuleInformationen Hausordnung
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[ Schulweg ] [ Allgemeines ] [ Unterrichtszeitplan ] [ Aufenthalt ] [ Verhalten ] [ Heimbereich ] [ Abwesenheit ]
Hausordnung in der Schule

In dieser Hausordnung für das Staatliche Landschulheim Marquartstein sind als Ergänzung der Schulordnung einige Regelungen für das gemeinsame Leben und Arbeiten an unserer Schule zusammengestellt.
Nicht alles, was vorgeschrieben, erwünscht, erlaubt oder verboten ist, kann hier im Detail aufgeführt werden. Daher ist jeder aufgefordert, so zu handeln, dass die Maxime seines Willens jederzeit zugleich als allgemeines Prinzip einer Hausordnung gelten könnte.

Schulweg

Zum Überqueren der Straße bei den Bushaltestellen zu Fuß muss die Fußgängerunterführung benutzt werden.
SchülerInnen benutzen als Abstellplatz für Fahrräder und motorisierte Zweiräder die entsprechenden Abstellplätze am Schwimmbad und östlich der Schreinerei.
Für Schülerautos stehen ausschließlich die Tiefgarage, die Straße zur Tiefgarage und die dafür vorgesehenen Plätze am Schöneck zur Verfügung. Das Schulgelände östlich der Straße darf von Schülern mit motorisierten Fahrzeugen nicht befahren werden. Dies gilt auch für den Nachmittag und abends.

Allgemeines

Der gegenseitige Gruß trägt zu einer freundlichen Atmosphäre bei und sollte von Schülern und Lehrern gepflegt werden.
Verunreinigungen und Beschädigungen sind zu vermeiden (Abfall, Beschmierden von Wänden oder der Einrichtung).
Neu entdeckte Schäden sollen umgehend dem Lehrer gemeldet werden.
Die verschiedenen Anlagen auf dem Schulgelände (Beete, Hecken, Bäume, Brunnen usw.) tragen wesentlich zur Verschönerung unserer Schule bei und sollen daher geschont werden.

Aushänge (Plakate, Werbung etc.) müssen vom Direktorat vor dem Anbringen an den entsprechenden Anschlagtafeln genehmigt werden. An Wänden, Säulen und Glasflächen dürfen Anschläge nicht angebracht werden.
Von der Schule ausgeliehene Lehrbücher sind pfleglich zu behandeln. Sie müssen eingebunden sein.
Unterrichtsfremde Gegenstände (wie z.B. Walkmans, Messer, Rollerblades, Kickboards usw.) dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.
Das Mitbringen von Handys in die Schule ist nicht verboten, aber:
Ein eingeschaltetes Handy, das durch Klingeln den Unterricht stört, kann eingezogen werden.
Ein mitgeführtes Handy (auch ein ausgeschaltetes!) gilt bei Stegreifarbeiten, Kurzarbeiten oder Schulaufgaben als "Bereithalten eines unerlaubten Hilfsmittels" und damit als Unterschleif.
Alles was die Gesundheit anderer gefährdet, ist zu unterlassen.
Das Werfen von Schneebällen, Eisbrocken, Steinen, Frisbees usf. kann andere gefährden und ist deshalb verboten.
Aus Gründen der Hygiene und der erheblichen, oft nur schwer wieder zu beseitigenden Verunreinigungen ist in allen Bereichen der Schule das Kaugummikauen untersagt.

Ebenfalls aus hygienischen Gründen darf im Schulbereich nicht barfuß gelaufen werden.

Toiletten sollte man nach Benutzung so verlasssen, wie man sie gerne vorfinden würde, also in einem sauberen, hygienisch akzeptablen Zustand.

Rauchen ist auf dem Schulgelände allen SchülerInnen untersagt.
Ausnahme: SchülerInnen der Kollegstufe dürfen nach einem Beschluss des Schulforums in der Raucherecke zwischen dem Klassentrakt und dem Alten Laborhaus rauchen.
Der Aufenthalt im Rauchereck ist für alle SchülerInnen der Klassen 5 bis 11 verboten!
Der Konsum von Alkohol ist allen Schülerinnen und Schülern im Schulbereich untersagt.
Die Türen am Gangende des Physik- und Chemiebereichs sind Notausgänge für den Brandfall und dürfen daher auch nur im Notfall benutzt werden. Gleiches gilt für die Feuertreppe an der Ostseite des Neuen Schlosses.
Der Flur vor dem Sekretariat soll nicht als Durchgang benutzt werden.
Unterrichtszeitplan

1. Std. 8.00 h - 8.45 h
2. Std. 8.45 h - 9.30 h
1. Pause 9.30 h - 9.45 h
3. Std. 9.45 h - 10.30 h
4. Std. 10.30 h - 11.15 h
2. Pause 11.15 h - 11.25 h
5. Std. 11.25 h - 12.10 h
6. Std. 12.10 h - 12.55 h
Mittag 12.55 h
- 13.45 h

7. Std. 13.45 h - 14.25 h
8. Std. 14.25 h - 15.10 h
3. Pause 15.10 h - 15.15 h
9. Std. 15.15 h - 16.00 h
10. Std. 16.00 h - 16.45 h

Aufenthalt der Schüler vor und nach dem Unterricht

Vor 7.45 h halten sich die SchülerInnen im Pausenhof oder in der Pausenhalle auf (Ausnahme: Kollegstufe).
SchülerInnen, die in der 6. Stunde oder über Mittag in der Schule bleiben, stehen die Pausenhalle, der Pausenhof und die Aufenthaltsräume (siehe Vertretungsplan-Schaukasten) zur Verfügung.
Nach Unterrichtsschluss werden die Fenster geschlossen und die Stühle auf die Bänke gestellt.
In den Pausen halten sich die SchülerInnen in der Pausenhalle oder auf einem der beiden Pausenhöfe auf (Ausnahme: Kollegstufe).

Verhalten im Unterricht

Die Sitzordnung im Klassenzimmer wird vom Klassenleiter, die in den Fachräumen vom Fachlehrer festgelegt.
Ist 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein Lehrer anwesend, so meldet dies der Klassensprecher im Sekretariat oder bei Herrn Hoff.
Die Turnhallen dürfen nur in Turnschuhen betreten werden, die nicht auch als Straßenschuhe benutzt werden. Außerdem muss sichergestellt sein, dass sie keine Streifen auf den Hallenböden hinterlassen.
Findet Unterricht in einen Fachraum (Musik, Zeichensaal, Turnhalle usw.) statt, müssen die Schulmappen mitgeführt werden, da das Klassenzimmer oft von einer anderen Klasse benutzt wird.
Der Unterricht findet nicht im Freien statt (Ausnahme: Sport oder Exkursionen in z.B. Biologie oder Kunst).
Es ist darauf zu achten, dass Klassen in ihrem Unterricht möglichst nicht gestört werden. Belästigungen aller Art (wie z.B. Lärmbelästigung hervorgerufen durch Basketballspielen, Musik etc.) sollen daher während der Unterrichtszeit vermieden werden.

Abwesenheit vom Unterricht

1. Krankheitstag

Anruf am Morgen im Sekretariat der Schule
tel: 08641 - 6240
fax: 08641 - 62436
durch einen Erziehungsberechtigten,
durch den Erzieher (bei Internen),
durch den Schüler selbst (bei Volljährigen)
innerhalb von zwei Tagen

schriftliche Krankmeldung an die Schule
(weißes Formular, formloser Brief oder Fax)
durch einen Erziehungsberechtigten,
durch die Heimleitung (bei Internen)
Krankheit länger als 3 Tage Beim Wiederkommen Bestätigung über die Krankheitsdauer mitbringen
(gelbes Formular, formloser Brief oder Fax)

Die Beurlaubung von Schülern vom Unterricht in dringenden vorhersehbaren Angelegenheiten (Arzttermin, Fahrprüfung, Firmung, Konfirmation o.ä.) wird auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten vom Direktorat ausgesprochen.
Für Fahrstunden, privaten Musikunterricht o.ä. wird eine Unterrichtsbereiung nicht erteilt.
Ebenso wird für Fahrprüfungen an Tagen, an denen eine angekündigte Leistungserhebung (z.B. Schulaufgaben, Kurzarbeiten, Leistungstests) stattfindet, eine Unterrichtsbefreiung nicht ausgesprochen.

Heimbereich

Die Heimgebäude (Unter- und Oberhaus, Achenhaus und Schöneck) dürfen von externen SchülerInnen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Erziehers oder auf besondere Einladung hin betreten werden.
Am Vormittag sind das Oberhaus und das Unterhaus für alle SchülerInnen bis zur einschließlich 5. Stunde gesperrt.
Die alte Turnhalle wird nur durch den Nordeingang des Achenhauses betreten.

Die Schulleitung (28.09.04)

Da wollte jemand geistreich sein....

Lorenz, Stammposter, Thursday, 18.11.2004, 22:45 (vor 7254 Tagen) @ Lothar

...und Kant zitieren:

Daher ist jeder aufgefordert, so zu handeln, dass die Maxime seines Willens jederzeit zugleich als allgemeines Prinzip einer Hausordnung gelten könnte.

Aber wer die Klassiker so versaut, gibt auch sonst bevorzugt Schwachsinn von sich.

Wieviel Aufklärungsarbeit soll man denn noch treiben, dass endlich mal eingesehen wird, wie gut Barfußlaufen für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen ist!

Das Hygieneargument gegen Barfußlaufen ist doch grandioser Krampf -- eher müsste man die Türklinken desinfizieren!!!!

Mach's gut und unbeschuht, Lorenz

Frage an Lorenz

Lothar, Stammposter, Friday, 19.11.2004, 22:03 (vor 7253 Tagen) @ Lorenz

Hallo Lorenz,

da deine Frau ja bayerische Lehrerin ist, kann sie mir bestimmt eine Frage beantworten. Ich habe mal die Schulordnung und die Hausordnung einer Schule durchgelesen; da drin steht kein ausdrückliches Barfussverbot; aber es steht drin, dass sich jeder so zu verhalten hat, dass sich die anderen möglichst wenig belästigt fühlen. Jetzt könnte es ja sein, dass sich jemand durch barfüssiges Erscheinen eines anderen belästigt fühlt; ich nehme an das man daraus durchaus ein BArfussverbot ableiten könnte; außerdem steht drin, dass den Anordnungen des Lehrpersonals generell Folge zu leisten ist; also könnte so etwas auch mündlich ausgesprochen werden.
Stellt sich außerdem die Frage, ob es passieren könnte, das man deswegen einen Verweis oder einen Direktoratsverweis oder einen Unterrichtsausschluss aussprechen kann.
Außerdem fand ich noch eine Vorschrift. Das BayEUG. Damit kann ich wenig anfangen. So weit ich weiß geht es da um Unfallverhütung. Auch da könnte so was wie ein BArfussverbot drin stehen aber ich habe leider den genauen Text nicht im Web gefunden; vielleicht habe ich auch nur falsch gesucht.
Weiß deine Frau da vielleicht näheres?
Und dann würde ich noch gern wissen, ob mittlerweile an allen Schulen diese schrecklichen blechernen extrem barfussunfreundlichen Fluchttreffen installiert sind; die hiesige Hauptschule wurde jetzt mit so einem TEil nachgerüstet; also scheint es dafür auch Vorschriften zu geben.

Danke
Lothar

Da wollte jemand geistreich sein....

Pedro, Stammposter, Friday, 19.11.2004, 23:05 (vor 7253 Tagen) @ Lorenz

...und Kant zitieren:

Daher ist jeder aufgefordert, so zu handeln, dass die Maxime seines Willens jederzeit zugleich als allgemeines Prinzip einer Hausordnung gelten könnte.

Da wurde nicht nur (absichtlich) das Wort "Gesetzgebung" durch "Hausordnung" ersetzt, sondern auch (unabsichtlich, wie ich vermute) das Adjektiv "allgemein" falsch gesetzt. Denn bei Kant heißt es: "als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte". Schließlich ist jedes Prinzip allgemein, sonst wäre es ja kein Prinzip.

Aber der kategorische Imperativ führt direkt zum Barfußlaufen. Physische Gesundheit und seelisches Wohlergehen der Schüler sind doch gute Willensmaximen.

Und in diesen Kontext passt noch gut ein anderes Kant-Zitat: "Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist die Unfähigkeit, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines andern zu bedienen. Sapere aude! Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung."

Mit aufklärerischen Grüßen
Pedro

Barfussverbot in Schulordnung aus hygienischen Gründen

Michael aus Zofingen @, Stammposter, Friday, 19.11.2004, 05:41 (vor 7253 Tagen) @ Lothar

Wie beim Militär: Schuhzwang und Grußpflicht!

Kopfschüttelnd
Michael aus Zofingen

Barfussverbot in Schulordnung aus hygienischen Gründen

Erik @, Friday, 19.11.2004, 12:38 (vor 7253 Tagen) @ Lothar

SchuleInformationen Hausordnung

Leider kommen wir wieder zur absoluten Obrigkeit.Leider muss diese Schule nicht die Einzige in Deutschland und in Frankreich. Herr Fillon, unser Kultusminister hat gestern am Fernsehen Schulreformen vorgeschlagen.Er sprach natürlich über dem Rückhehr zur Obrigkeit in den Schulen.Das stimmt, das muss nicht Anarchie sein, aber nicht die Kaserne.
Dazu stelle ich mich die Frage: ist es hygienischer, Schuhe in der Schule zu halten ? Klar werden viele in diesem Forum, dass Barfusslaufen aus hygienischen Gründen besser ist.

Tchüss

Erik

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[ Schulweg ] [ Allgemeines ] [ Unterrichtszeitplan ] [ Aufenthalt ] [ Verhalten ] [ Heimbereich ] [ Abwesenheit ]
Hausordnung in der Schule
In dieser Hausordnung für das Staatliche Landschulheim Marquartstein sind als Ergänzung der Schulordnung einige Regelungen für das gemeinsame Leben und Arbeiten an unserer Schule zusammengestellt.
Nicht alles, was vorgeschrieben, erwünscht, erlaubt oder verboten ist, kann hier im Detail aufgeführt werden. Daher ist jeder aufgefordert, so zu handeln, dass die Maxime seines Willens jederzeit zugleich als allgemeines Prinzip einer Hausordnung gelten könnte.
Schulweg
Zum Überqueren der Straße bei den Bushaltestellen zu Fuß muss die Fußgängerunterführung benutzt werden.
SchülerInnen benutzen als Abstellplatz für Fahrräder und motorisierte Zweiräder die entsprechenden Abstellplätze am Schwimmbad und östlich der Schreinerei.
Für Schülerautos stehen ausschließlich die Tiefgarage, die Straße zur Tiefgarage und die dafür vorgesehenen Plätze am Schöneck zur Verfügung. Das Schulgelände östlich der Straße darf von Schülern mit motorisierten Fahrzeugen nicht befahren werden. Dies gilt auch für den Nachmittag und abends.
Allgemeines
Der gegenseitige Gruß trägt zu einer freundlichen Atmosphäre bei und sollte von Schülern und Lehrern gepflegt werden.
Verunreinigungen und Beschädigungen sind zu vermeiden (Abfall, Beschmierden von Wänden oder der Einrichtung).
Neu entdeckte Schäden sollen umgehend dem Lehrer gemeldet werden.
Die verschiedenen Anlagen auf dem Schulgelände (Beete, Hecken, Bäume, Brunnen usw.) tragen wesentlich zur Verschönerung unserer Schule bei und sollen daher geschont werden.
Aushänge (Plakate, Werbung etc.) müssen vom Direktorat vor dem Anbringen an den entsprechenden Anschlagtafeln genehmigt werden. An Wänden, Säulen und Glasflächen dürfen Anschläge nicht angebracht werden.
Von der Schule ausgeliehene Lehrbücher sind pfleglich zu behandeln. Sie müssen eingebunden sein.
Unterrichtsfremde Gegenstände (wie z.B. Walkmans, Messer, Rollerblades, Kickboards usw.) dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.
Das Mitbringen von Handys in die Schule ist nicht verboten, aber:
Ein eingeschaltetes Handy, das durch Klingeln den Unterricht stört, kann eingezogen werden.
Ein mitgeführtes Handy (auch ein ausgeschaltetes!) gilt bei Stegreifarbeiten, Kurzarbeiten oder Schulaufgaben als "Bereithalten eines unerlaubten Hilfsmittels" und damit als Unterschleif.
Alles was die Gesundheit anderer gefährdet, ist zu unterlassen.
Das Werfen von Schneebällen, Eisbrocken, Steinen, Frisbees usf. kann andere gefährden und ist deshalb verboten.
Aus Gründen der Hygiene und der erheblichen, oft nur schwer wieder zu beseitigenden Verunreinigungen ist in allen Bereichen der Schule das Kaugummikauen untersagt.

Ebenfalls aus hygienischen Gründen darf im Schulbereich nicht barfuß gelaufen werden.
Toiletten sollte man nach Benutzung so verlasssen, wie man sie gerne vorfinden würde, also in einem sauberen, hygienisch akzeptablen Zustand.
Rauchen ist auf dem Schulgelände allen SchülerInnen untersagt.
Ausnahme: SchülerInnen der Kollegstufe dürfen nach einem Beschluss des Schulforums in der Raucherecke zwischen dem Klassentrakt und dem Alten Laborhaus rauchen.
Der Aufenthalt im Rauchereck ist für alle SchülerInnen der Klassen 5 bis 11 verboten!
Der Konsum von Alkohol ist allen Schülerinnen und Schülern im Schulbereich untersagt.
Die Türen am Gangende des Physik- und Chemiebereichs sind Notausgänge für den Brandfall und dürfen daher auch nur im Notfall benutzt werden. Gleiches gilt für die Feuertreppe an der Ostseite des Neuen Schlosses.
Der Flur vor dem Sekretariat soll nicht als Durchgang benutzt werden.
Unterrichtszeitplan
1. Std. 8.00 h - 8.45 h
2. Std. 8.45 h - 9.30 h
1. Pause 9.30 h - 9.45 h
3. Std. 9.45 h - 10.30 h
4. Std. 10.30 h - 11.15 h
2. Pause 11.15 h - 11.25 h
5. Std. 11.25 h - 12.10 h
6. Std. 12.10 h - 12.55 h
Mittag 12.55 h
- 13.45 h

7. Std. 13.45 h - 14.25 h
8. Std. 14.25 h - 15.10 h
3. Pause 15.10 h - 15.15 h
9. Std. 15.15 h - 16.00 h
10. Std. 16.00 h - 16.45 h

Aufenthalt der Schüler vor und nach dem Unterricht
Vor 7.45 h halten sich die SchülerInnen im Pausenhof oder in der Pausenhalle auf (Ausnahme: Kollegstufe).
SchülerInnen, die in der 6. Stunde oder über Mittag in der Schule bleiben, stehen die Pausenhalle, der Pausenhof und die Aufenthaltsräume (siehe Vertretungsplan-Schaukasten) zur Verfügung.
Nach Unterrichtsschluss werden die Fenster geschlossen und die Stühle auf die Bänke gestellt.
In den Pausen halten sich die SchülerInnen in der Pausenhalle oder auf einem der beiden Pausenhöfe auf (Ausnahme: Kollegstufe).
Verhalten im Unterricht
Die Sitzordnung im Klassenzimmer wird vom Klassenleiter, die in den Fachräumen vom Fachlehrer festgelegt.
Ist 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein Lehrer anwesend, so meldet dies der Klassensprecher im Sekretariat oder bei Herrn Hoff.
Die Turnhallen dürfen nur in Turnschuhen betreten werden, die nicht auch als Straßenschuhe benutzt werden. Außerdem muss sichergestellt sein, dass sie keine Streifen auf den Hallenböden hinterlassen.
Findet Unterricht in einen Fachraum (Musik, Zeichensaal, Turnhalle usw.) statt, müssen die Schulmappen mitgeführt werden, da das Klassenzimmer oft von einer anderen Klasse benutzt wird.
Der Unterricht findet nicht im Freien statt (Ausnahme: Sport oder Exkursionen in z.B. Biologie oder Kunst).
Es ist darauf zu achten, dass Klassen in ihrem Unterricht möglichst nicht gestört werden. Belästigungen aller Art (wie z.B. Lärmbelästigung hervorgerufen durch Basketballspielen, Musik etc.) sollen daher während der Unterrichtszeit vermieden werden.
Abwesenheit vom Unterricht

1. Krankheitstag

Anruf am Morgen im Sekretariat der Schule
tel: 08641 - 6240
fax: 08641 - 62436
durch einen Erziehungsberechtigten,
durch den Erzieher (bei Internen),
durch den Schüler selbst (bei Volljährigen)
innerhalb von zwei Tagen

schriftliche Krankmeldung an die Schule
(weißes Formular, formloser Brief oder Fax)
durch einen Erziehungsberechtigten,
durch die Heimleitung (bei Internen)
Krankheit länger als 3 Tage Beim Wiederkommen Bestätigung über die Krankheitsdauer mitbringen
(gelbes Formular, formloser Brief oder Fax)
Die Beurlaubung von Schülern vom Unterricht in dringenden vorhersehbaren Angelegenheiten (Arzttermin, Fahrprüfung, Firmung, Konfirmation o.ä.) wird auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten vom Direktorat ausgesprochen.
Für Fahrstunden, privaten Musikunterricht o.ä. wird eine Unterrichtsbereiung nicht erteilt.
Ebenso wird für Fahrprüfungen an Tagen, an denen eine angekündigte Leistungserhebung (z.B. Schulaufgaben, Kurzarbeiten, Leistungstests) stattfindet, eine Unterrichtsbefreiung nicht ausgesprochen.
Heimbereich
Die Heimgebäude (Unter- und Oberhaus, Achenhaus und Schöneck) dürfen von externen SchülerInnen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Erziehers oder auf besondere Einladung hin betreten werden.
Am Vormittag sind das Oberhaus und das Unterhaus für alle SchülerInnen bis zur einschließlich 5. Stunde gesperrt.
Die alte Turnhalle wird nur durch den Nordeingang des Achenhauses betreten.
Die Schulleitung (28.09.04)

Barfussverbot in Schulordnung aus hygienischen Gründen

Das gibts auch ⌂, Friday, 19.11.2004, 18:31 (vor 7253 Tagen) @ Lothar

"Die Schulzimmer werden mit Finken oder barfuss betreten."

[image] Primarschule Altstätten

Rückfrage

Lothar, Stammposter, Friday, 19.11.2004, 22:05 (vor 7253 Tagen) @ Das gibts auch

"Die Schulzimmer werden mit Finken oder barfuss betreten."

Was bitte sind Finken?

Rückfrage

Pedro, Stammposter, Friday, 19.11.2004, 22:47 (vor 7253 Tagen) @ Lothar

"Die Schulzimmer werden mit Finken oder barfuss betreten."

Was bitte sind Finken?

Schwyzerdütsch für Hausschuhe.
Gruß
Pedro

Etwas verwirrend. Übersetzung?

Hippie, Stammposter, Saturday, 20.11.2004, 20:13 (vor 7252 Tagen) @ Das gibts auch

Guten Abend!

Einiges verstehe ich nicht ganz: "Das ... Rammeln... ist im Schulgebäude verboten." Das ist ja noch ganz lustig, obwohl ich mich frage, was für eine seltsame Phantasie der Ersteller dieser Schulordnung hat.
Aber: "Nur mit Finken oder barfuß betreten." Finken? Was ist damit gemeint? Unter Finken verstehe ich Sperlinge, Kanarienvögel und Ähnliche, das gibt aber keinen Sinn.

Der Hippie, etwas belustigt, aber verwirrt

Etwas verwirrend. Übersetzung?

Pedro, Stammposter, Saturday, 20.11.2004, 20:42 (vor 7252 Tagen) @ Hippie

Guten Abend!
Einiges verstehe ich nicht ganz: "Das ... Rammeln... ist im Schulgebäude verboten." Das ist ja noch ganz lustig, obwohl ich mich frage, was für eine seltsame Phantasie der Ersteller dieser Schulordnung hat.
Aber: "Nur mit Finken oder barfuß betreten." Finken? Was ist damit gemeint? Unter Finken verstehe ich Sperlinge, Kanarienvögel und Ähnliche, das gibt aber keinen Sinn.
Der Hippie, etwas belustigt, aber verwirrt

Grüezi Hippie,

Altstätten liegt in der Schweiz, und das Schwyzerdütsch hat seine Besonderheiten - wie jeder andere Dialekt auch. Rammeln heißt drängeln. Und Finken (auch Finkli genannt) sind Hausschuhe.

Ciao
Pedro

Etwas verwirrend. Übersetzung?

Hippie, Stammposter, Saturday, 20.11.2004, 21:17 (vor 7252 Tagen) @ Pedro

Hallo, Pedro!

Ach soooo *lach*, na dann... Ich fürchtete schon, dass ich zum Augenarzt muss, bzw. wunderte mich doch arg. Im Schriftdeutschen bedeutet "Rammeln" das, was ein Kaninchenbock mit der Kaninchendame macht.

Gruß zum Fuß!

Der Hippie

Etwas verwirrend. Übersetzung?

Lothar, Stammposter, Sunday, 21.11.2004, 16:45 (vor 7251 Tagen) @ Pedro

Grüezi Hippie,
Altstätten liegt in der Schweiz, und das Schwyzerdütsch hat seine Besonderheiten - wie jeder andere Dialekt auch. Rammeln heißt drängeln. Und Finken (auch Finkli genannt) sind Hausschuhe.
Ciao
Pedro

Es steht tatsächlich im deutschen Duden:
der Finken, mlat. ficones, Pl. von fico = Hausschuh
schweiz. mundartl. = warmer Hausschuh
die Finken klopfen = sich rasch und unbemerkt entfernen
(geht wahrscheinlich barfuss am besten)

rammeln (umgangssprachlich) stoßend drängen
rammeln + sich = sich balgen
die Kinder haben sich auf dem Hof gerammelt (auch ohne "sich")

Altstätten bei Appenzell

Michael aus Zofingen @, Stammposter, Monday, 22.11.2004, 05:56 (vor 7250 Tagen) @ Pedro

Altstätten gehört zwar zum Kanton St. Gallen, liegt aber nicht weit vom Appenzellerland entfernt, wo zwar weniger aus eigener Erfahrung, jedoch vom Hörensagen das Barfußlaufen weniger unüblich ist als anderswo in der Schweiz..
mit freundlichen Grüßen
Michael aus Zofingen

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