Sven (15) geht barfuss in die Schule (Forenbeitrag Eltern...) (Hobby? Barfuß! 2)

Jörg (2) ⌂, Stammposter, Saturday, 25.09.2004, 20:08 (vor 7308 Tagen)

[image] [image]

hier der Textaus einem Forum bemerkenswerterweise von "Gofeminin.de - mit einem Verweis auf dieses Forum, unten der Link:
----------
Stiefsohn geht nur noch Barfuss,auch zur Schule"
Gesendet von michel1969 am 31 August um 20:54

Hi zusammen,
in einem der unteren Beiträge von temptress betreffend Schweissfüsse von Jugendlichen habe ich eine Antwort geschrieben und darin erzählt, das der 15-jährige Sohn meiner Lebensgefährtin seit einer verlorenen Wette , die Er mit Seiner Mutter abgeschlossen hat, seit etwa 5 Wochen nur noch barfuss läuft, ob es regnet oder nicht, interessiert Ihn nicht die Bohne. Am Montag hat bei uns in Hessen wieder die Schule begonnen, das Wetter ist ja bekanntlich auch nicht berauschend, aber der junge Herr zieht keine Schuhe an, läuft barfuss zum Bahnhof, fährt mit der Bahn zur Stadt,geht zur Schule, und mittags wieder retour,auch anschliessend zieht er keine Schuhe an.Meine Lebensgefährtin meint, das Sie Ihm das nicht verbieten würde, ausserdem wäre es gut für das Luftklima in der Wohnung und gut für die Füsse, die jeden Abend gut geschruppt werden müssen. Mich wundert, das er noch nicht in Scherben o. ä. getreten ist.Der Hit ist aber, das heute die Klassenlehrerin bei uns angerufen hat und nachfragte,wieso Sven keine Schuhe anzieht. Da meine Lebensgefährtin arbeiten war, und ich ,da ich noch ein paar Tage Urlaub habe, am Telefon war, konnte ich natürlich, da ich auch nicht der Erziehungsberechtigte bin,keine weiteren Angaben machen. Jedenfalls soll meine Lebensgefährtin in die Schule kommen. Die schulischen Leistungen von Sven waren immer gut, ich habe eigentlich auch nichts dagegen, wenn er seinen Spass beim Barfusslaufen hat, möchte andererseits auch nicht, das er sich deswegen Schwierigkeiten in der Schule einhandelt. Er sagte, das es im Internet ein Hobby-Barfuss-Forum gibt, wo dort auch mehrere Teilnehmer ganzjährig barfuss laufen und es dort nicht verboten sei.
Sind hier bei den Forumlesern auch Eltern dabei, deren Kinder barfuss zur Schule gehen? Mich würden nämlich dann die Erfahrungen interessieren, die hier mit Schule und Lehrern usw. gemacht wurden.

M.f. G.
Michel
----
Antworten:

Antwort von Michel 1969 an harten Kern"
Gesendet von michel1969 am 2 September um 17:11

Hallo,
habe Dein Posting gelesen und antworte wie folgt:
1. Lebensgefährter seit 1997; die Wette bezog sich seinerzeit nur auf den Nachmittag des laufenden Tages.
2. Ich habe das vielleicht etwas falsch dargestellt, das ich mich am Telefon nicht weiter mit Svens Klassenlehrerin eingelassen habe,das hat nämlich eine Vorgeschichte:
Svens Mutter war auf einen längeren Seminar, und er bekam eine Klassenarbeit zurück, die er am nächsten Tag unterschrieben wieder vorlegen musste. Da Seine Mutter nicht da war, habe ich die Klassenarbeit unterschrieben. Daraufhin gab es mit dieser Lehrerin heisse Diskussionen, da nach Ihrer Ansicht nach nur Erziehungsberechtigte hätten unterschreiben können, daher habe ich mich nun nicht eingemischt, ansonsten habe ich ein prima Verhältniss zu Ihm, und er akzeptiert mich auch.
3. Psychische Störungen liegen nicht vor
4. Heute war meine Lebensgefährtin in der Schule, und hat nicht mit der Klassenlehrerin, sondern gleich beim Rektor vorgesprochen.
Der sagte, solange der Schulfrieden nicht durch Svens Barfüssigkeit gestört wird, dürfe er barfuss zum Unterricht erscheinen.
Sven findet es jedenfalls "geil", wie Er sagt,
er fällt nun halt eher auf als sonst, ausserdem sei heute eine Klassenkameradin mit Ihm barfuss zum Bahnhof gegangen.
Ich bin mal gespannt, wie es weitergeht.
Gruss!

Antworten
Warnen

"Hallo Michel!"
Gesendet von harterKern am 2 September um 17:44

Na siehst Du - alles kein Drama!

Daß Deine Unterschrift unter Klassenarbeiten nicht akzeptiert wird, hat schon seine Richtigkeit so.
Für den Wiederholungsfall würde ich empfehlen, Dir entweder von Deiner LG eine Erziehungsberechtigung ausstellen zu lassen (das ist nicht das gleiche, wie eine Sorgeberechtigung!) oder dem Sohn einen Zettel mitzugeben, daß Du die Arbeit gesehen hast und die Mutter des Kindes aufgrund der Umstände leider derzeit nicht unterschreiben kann.
Dann hat die Schule die Wahl, das so zu akzeptieren, oder ihm die Arbeit später noch einmal zur Unterschrift mitzugeben.

Mir war schon klar, daß Dein Stiefsohn nicht gestört ist, aber es muß halt von der Schule abgeklärt werden.

Freut mich, daß sich das alles so gut für Euch geklärt hat.
Und sollte es ihm im Winter zu kalt werden, wird er bestimmt freiwillig wieder Schuhe tragen. Also einfach nicht von so kleinen pubertären Verrücktheiten irre machen lassen...

Gruß, harter Kern

Antworten
Warnen

"Ähm,"
Gesendet von harterKern am 31 August um 23:22

darf ich fragen, seit wann Du der Lebensgefährte bist??
Es erscheint mir doch etwas merkwürdig, daß Du die Anfrage einer Lehrerin nicht beantwortest und noch den Hinweis gibst, Du seist nicht erziehungsberechtigt...
Sowas ist sicher ausschlaggebend, bei wichtigen Fragen, aber hier handelte es sich doch um eine recht harmlose Sache, der die Lehrerin pflichtgemäß nachgeht und Du hättest Deiner Lebensgefährtin den Gang in die Schule durch eine Antwort vielleicht ersparen können.

Was genau ist jetzt eigentlich Deine Frage?

Natürlich gibt es kein Gesetz, welches das Tragen von Schuhen an der Schule vorschreibt.
Warum also sollte es Ärger geben?

Die Lehrerin ist sicher nur beunruhigt, weil sie von der vorausgegangenen Wette nichts weiß und nun eine psychische Störung bei dem Jungen vermutet.
Schade, daß Du diesen Verdacht nicht gleich am Telefon entkräftet hast...

Die Lehrer sind Spleens jeglicher Art bei pubertierenden Teenies gewohnt und meist wird sowas toleriert, weil es sich nach einiger Zeit im allgemeinen von allein erledigt.
Aber natürlich muß nachgefragt werden, damit nicht evtl. eine ernsthafte Störung übergangen wird.

Wartet doch erstmal in Ruhe ab, was das Gespräch ergibt.

Gruß, harter Kern

[image] Forum


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion