*** Barfuss Fahrrad fahren verboten!!! *** (Hobby? Barfuß! 2)

Andreas aus Stuttgart ⌂ @, Saturday, 21.08.2004, 12:01 (vor 7344 Tagen)

Hallo Leute,

erst vor kurzem hatte ich den Barfuss Trip im Legoland erlebt.

Und nun schon wieder was!

Bei einem Kurztrip an die Ostsee beim Timmendorfer Strand war die nächste Willkür angesagt.
Wie üblich gut gelaunt ging ich zu einem Fahrradverleih und wollte ein Fahrrad für eine Stunde ordern.
Die Mitarbeiterin der Verleih-Firma sah mich komisch an und meinte doch glatt: "Sie wollen doch nicht barfuss Fahrradfahren?"
Worauf ich entgegnete: "Ich fahre immer so. Wo ist das Problem?"
"Ich darf Sie nicht so fahren lassen, wegen der Sicherheit, wegen der Versicherung, ich bekomme Probleme, es ist ausdrücklich verboten." u.s.w. "Ihr Fuß kann in die Kette geraten."
Diesmal ging ich ins Hotel zurück. Größere Diskussion? Heute nicht!
Mit FlipFlop verkleidet kehrte ich zurück. Und nun? Kein Problem mehr.
Bei der Rückgabe vermerkte ich auf dem Bewertungsbogen: "Nächstes mal mit Sicherheitsschuhen?"

Viel Spass beim Debatieren

Euer Andy

[image] http://www.Barfuss-im-schwabenland.de

*** Barfuss Fahrrad fahren verboten!!! ***

Andreas (SU), Saturday, 21.08.2004, 20:12 (vor 7343 Tagen) @ Andreas aus Stuttgart

"Ich darf Sie nicht so fahren lassen, wegen der Sicherheit, wegen der Versicherung, ich bekomme Probleme, es ist ausdrücklich verboten." u.s.w. "Ihr Fuß kann in die Kette geraten."

Hallo Andreas aus Stuttgart!

Da frage ich mich aber, was eher in die Kette kommt: Dein Fuß oder die Flip-Flops? Das ist doch ähnlich wie beim Autofahren, auch da wären mir Sandalen und Co. viel zu gefährlich.

Manchmal habe ich auch keine Lust auf Diskussionen, schon gar nicht im Urlaub. Aber in dem Fall hätte ich doch zu gerne gewußt, welche Versicherung das ist und wo das steht... Hast Du denn die Verleidung hinterher wieder entfernt?

Bei mir am Haus geht der Rheinufer-Radweg entlang. In diesem Sommer sieht man dort sehr viele Leute mit Flip-Flops Fahrradfahren. Ich habe aber auch schon einige barfuß gesehen!

Viele Grüße nach Schwaben

Andreas (SU)

*** Barfuss Fahrrad fahren verboten!!! ***

Ralf RSK, Stammposter, Saturday, 21.08.2004, 22:29 (vor 7343 Tagen) @ Andreas aus Stuttgart

Die Mitarbeiterin der Verleih-Firma sah mich komisch an und
meinte doch glatt: "Sie wollen doch nicht barfuss Fahrradfahren?"

Hallo,

typisch deutsch (leider)! Bei einem Fahhradverleiher z. B. in den Niederlanden wäre dir das wohl nicht passiert.

Ich dachte immer, ein Fahrradverleih lebt davon, Fahhräder zu verleihen und nicht davon, bei den Kunden nach Gründen zu suchen, nicht mit ihnen ins Geschäft zu kommen. Naja ..

Gruß, Ralf

*** Barfuss Fahrrad fahren verboten!!! ***

Andi35 @, Stammposter, Monday, 23.08.2004, 04:47 (vor 7342 Tagen) @ Ralf RSK

Die Mitarbeiterin der Verleih-Firma sah mich komisch an und
meinte doch glatt: "Sie wollen doch nicht barfuss Fahrradfahren?"

Hallo,
typisch deutsch (leider)! Bei einem Fahhradverleiher z. B. in den Niederlanden wäre dir das wohl nicht passiert.
Ich dachte immer, ein Fahrradverleih lebt davon, Fahhräder zu verleihen und nicht davon, bei den Kunden nach Gründen zu suchen, nicht mit ihnen ins Geschäft zu kommen. Naja ..
Gruß, Ralf

Hallo Ralf!
So habe ich das noch garnicht betrachtet, ein interessanter Ansichtspunkt!
Gruß von Andi!

*** Barfuss Fahrrad fahren verboten!!! ***

Barfußschlumpf, Sunday, 22.08.2004, 18:52 (vor 7342 Tagen) @ Andreas aus Stuttgart

Hi Andy,

ich lach mich kaputt - das war ne schlagfertige Reaktion auf den Schwachsinn den die Fahrradverleier verzapfen.

Haben sie Dir wenigstens eine nette junge Begleitung zur Verfügung gestellt die kontrolliert , dass Du nicht unterwegs Deine Schuhe ausziehst ?? Weil sonst macht der Hinweis ja wirklich keinen Sinn !!

Grüßle Eric

*** Barfuss Fahrrad fahren verboten!!! ***

Andi35 @, Stammposter, Monday, 23.08.2004, 04:45 (vor 7342 Tagen) @ Barfußschlumpf

Hi Andy,
ich lach mich kaputt - das war ne schlagfertige Reaktion auf den Schwachsinn den die Fahrradverleier verzapfen.
Haben sie Dir wenigstens eine nette junge Begleitung zur Verfügung gestellt die kontrolliert , dass Du nicht unterwegs Deine Schuhe ausziehst ?? Weil sonst macht der Hinweis ja wirklich keinen Sinn !!
Grüßle Eric

Hallo Eric!
So sehe ich das auch, ein absoluter Quatsch!
Gruß von Andi!

*** Barfuss Fahrrad fahren verboten!!! ***

MichaelF @, Sunday, 22.08.2004, 21:08 (vor 7342 Tagen) @ Andreas aus Stuttgart

Sag' ich ja, es gibt nichts sicheres und vornehmeres als Latschen zu 2,50 EURO. deshalb habe ich immer welche (für Notfälle wie diesen) in der Tasche.

Gruß,
Michael F aus Hamburg

*** Barfuss Fahrrad fahren verboten!!! ***

Andi35 @, Stammposter, Monday, 23.08.2004, 04:40 (vor 7342 Tagen) @ Andreas aus Stuttgart

Hallo Leute,
erst vor kurzem hatte ich den Barfuss Trip im Legoland erlebt.
Und nun schon wieder was!
Bei einem Kurztrip an die Ostsee beim Timmendorfer Strand war die nächste Willkür angesagt.
Wie üblich gut gelaunt ging ich zu einem Fahrradverleih und wollte ein Fahrrad für eine Stunde ordern.
Die Mitarbeiterin der Verleih-Firma sah mich komisch an und meinte doch glatt: "Sie wollen doch nicht barfuss Fahrradfahren?"
Worauf ich entgegnete: "Ich fahre immer so. Wo ist das Problem?"
"Ich darf Sie nicht so fahren lassen, wegen der Sicherheit, wegen der Versicherung, ich bekomme Probleme, es ist ausdrücklich verboten." u.s.w. "Ihr Fuß kann in die Kette geraten."
Diesmal ging ich ins Hotel zurück. Größere Diskussion? Heute nicht!
Mit FlipFlop verkleidet kehrte ich zurück. Und nun? Kein Problem mehr.
Bei der Rückgabe vermerkte ich auf dem Bewertungsbogen: "Nächstes mal mit Sicherheitsschuhen?"
Viel Spass beim Debatieren
Euer Andy

Hallo Namensbruder! ;-)
Ich glaube, die denken sich das alle nur aus, weil sie ein Problem damit haben und sich die Leute (falls mal barfuß) damit abspeisen lassen, dass es so sei. Die Räder sind doch versichert, was geht denn die das an? Ich würde so etwas erst gar nicht fragen, dann braucht sie sich auch keine Gedanken um die Versicherung zu machen, ziemlich engstirnig, die Dame! Wenn überhaupt was passiert wäre, dann hätte man es eben gemeldet, fertig! Außerdem, was gibt ihr denn die Gewissheit, dass Du auch wirklich Deine Schuhe an behältst, wenn Du mit dem Rad unterwegs bist? Das hast Du wohl auch nicht getan oder? ;-)) Wer weiß, ob nicht schon Mehrere barfuß mit ihren Rädern gefahren sind, also unnötig, dass sie sich an diesem Thema hochgezogen hat!
Einen lieben Gruß von Andi!

*** Barfuss Fahrrad fahren verboten!!! ***- Protest!

Michael aus Zofingen @, Stammposter, Monday, 23.08.2004, 07:08 (vor 7342 Tagen) @ Andreas aus Stuttgart

Hallo Andy,
laut Gesetz ist das barfüßige Fahrradfahren nicht verboten, zumindest in der Schweiz. Ich wurde zwar schon mal deswegen von der Polizei kontrolliert, aber nur deswgen, weil sie glaubten, ich hätte die Schuhe verloren. Es war halt nicht mehr Sommer, sondern November bei ca. 10°C und obendrein dunkel. Die Beamten sagten mir, daß barfuß Velofahren nicht verboten sei. Ich kann mir nicht vorstellen, daß in Deutschland andere Gesetze gelten (und in den USA auch nicht: Dort ist Radfahren derart unüblich, daß keiner einen Gedanken verschwendet, ob man dazu Schuhe benötigt.).
Der Fahrradvermieter übt höchstens "Hausrecht" aus. Ein Fahrrad ist aber kein Haus. Somit hat der Vermieter lediglich das Recht, auf beschuhtes Radfahren zu bestehen, solange man sich auf seinem Grundstück befindet. Außerhalb geht es ihn einen feuchten Kehrricht an.
Barfüßiges Radfahren kann dann gefährlicher sein, wenn etwa ein Bremsseil reißt und man nur mit der "Fußbremse im wahrsten Sinne des Wortes" den Drahtesel zum Stillstand bekommt. Aber derart unsichere Fahrzeuge wird man sicher nicht verleihen dürfen.
Was Kettenprobleme anbelangt: nackte Füße sind zumindest für den Fahrer kein Problem (höchstens für einen barfüßigen Mitfahrer auf dem Gepäckträger, aber das ist ja verboten, solange kein extra Kindersitz dafür vorhanden ist). Viel größere Probleme stellen aber Sandalen ohne festen Sitz (ich selber kann gut mit Flipflops radeln), aufgegangene Schnürbänder bei Halb- oder Turnschuhen (hat sich bei mir schon um den Pedalarm gewickelt, vom Rad runterkommen war eine Wissenschaft für sich), weite Hosen (hatte als Schüler Probleme, weil die Hosenklammer abgerutscht war, Hose ging in die Kette, meine Mutter hat geschimpft), lange Röcke und Mäntel. Mit anderen Worten: Ein Vermieter sollte in erster Linie Leute mit langen, weiten Hosen, langen Mänteln und Schuhen mit Schnürbändern zurückweisen, keine Barfüßer.
Noch eine Frage in Schen Sicherheit: Bestand der Verleiher auch darauf, daß man einen Helm trug?
Mit Wut auf den arroganten Vermieter
Michael aus Zofingen

*** Barfuss Fahrrad fahren verboten!!! ***- Protest!

Markus U., Stammposter, Monday, 23.08.2004, 07:27 (vor 7342 Tagen) @ Michael aus Zofingen

Hallo Andy,
laut Gesetz ist das barfüßige Fahrradfahren nicht verboten, zumindest in der Schweiz. Ich wurde zwar schon mal deswegen von der Polizei kontrolliert, aber nur deswgen, weil sie glaubten, ich hätte die Schuhe verloren. Es war halt nicht mehr Sommer, sondern November bei ca. 10°C und obendrein dunkel. Die Beamten sagten mir, daß barfuß Velofahren nicht verboten sei. Ich kann mir nicht vorstellen, daß in Deutschland andere Gesetze gelten (und in den USA auch nicht: Dort ist Radfahren derart unüblich, daß keiner einen Gedanken verschwendet, ob man dazu Schuhe benötigt.).
Der Fahrradvermieter übt höchstens "Hausrecht" aus. Ein Fahrrad ist aber kein Haus. Somit hat der Vermieter lediglich das Recht, auf beschuhtes Radfahren zu bestehen, solange man sich auf seinem Grundstück befindet. Außerhalb geht es ihn einen feuchten Kehrricht an.

Hi Michael!
das ist ja fast schon eine richtige rechtswissenschaftlich Argumentation; allerdings ist es juristisch verfehlt, hier eine Analogie zum "Hausrecht" zu bemühen. Der Vermieter macht, wenn er keinen Vertrag mit barfüßigen Mietern/ Kunden abschließen will, von seiner Vertragsfreiheit im Rahmen der Privatautonomie Gebrauch. Barfüßiges Radfahren ist in Deiutschland laut StVO genauso wenig verboten wie barfüßiges Autofahren, aber ob barfüßiges Radfahren auf einem gemieteten Fahrrad gegen den ausdrücklich geäußerten Willen des Vermieters einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache darstellt, welcher den Vermieter gemäß § 541 BGB zu einer Abmahnung oder Unterlassungsklage berechtigt, wäre durchaus ein Thema für einen wissenschaftlichen Aufsatz.

Barfüßige Sommergrüße,
Markus U.

*** Barfuss Fahrrad fahren verboten!!! ***- Protest!

Ralf RSK, Stammposter, Monday, 23.08.2004, 08:58 (vor 7342 Tagen) @ Markus U.

Hallo,

hier ging es ja nicht um vertragswidriges Verhalten, sondern es wurde mit Haftungsproblemen begründet. M. E. haftet der Verleiher jedoch nur bei Gefährdungen durch Mängel am Fahrrad, nicht für mögliches "Fehlverhalten" (was in diesem Fall aus unserer Sicht ja keines ist) des Entleihers.

Wird aber so langsam OT ...

Ich bin auf alle Fälle ein gutes Beispiel, dass man fortgesetzt barfuß radfahren kann, ohne dass einen Gliedmaßen durch die Kette abgetrennt werden ;-) In meiner Kindheit diente der Gepäckträger im Sommer meist als "Sandalenhalter", was übrigens damals gar nicht unüblich war.

Viele Grüße, Ralf

*** Barfuss Fahrrad fahren verboten!!! ***

Descalzar, Wednesday, 25.08.2004, 15:36 (vor 7340 Tagen) @ Andreas aus Stuttgart

Sowas von albern. Genau wie die Barfuß-Autofahr-Debatte. Schnürsenkel sind doch viel gefährlicher.

Gruß und Fuß,

Descalzar

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