Barfuss - Nichts unten drunter (Hobby? Barfuß! 2)

Marco N., Stammposter, Sunday, 18.07.2004, 04:19 (vor 7378 Tagen) @ RainerL

o Autofahren
Dabei stehen Sie mit einem Fuß im Gefängnis! "Laut Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung müssen Sie beim Fahren geeignetes Schuhwerk tragen", erklärt Maximilian Maurer vom ADAC.

Habe eben mal im Internet nach diesem Paragraphen gesucht; das Tragen oder Nicht-Tragen von Schuhen wird dort explizit gar nicht erwähnt (oder ich habe eine veraltete bzw. unvollständige Version dieses Paragraphen gelesen).

Ist das nicht der Fall, wird's teuer. Wer zum Beispiel auf der Autobahn barfuß am Steuer erwischt wird, muss 50 Euro zahlen und kassiert 3 Punkte in Flensburg. Maurer: "Mit ungeschützter Sohle können Sie beim Bremsen nur die Hälfte der Kraft aufbringen und das Pedal notfalls nicht ausreichend durchtreten."

Würde mich mal interessieren, wie man auf diese 50 Prozent kommt? Gab es Untersuchungen dazu? Oder hat sich irgend jemand diese Zahl frei ausgedacht und andere haben sie dann einfach so übernommen in dem Glauben, dies werde schon so stimmen?
Ich halte diese Aussage eher für Unsinn, allerdings kann ich auch nicht beweisen daß sie falsch ist.

Ich bin kein Jurist, aber was mich bei dem Thema stört ist daß "barfuß" mit ungeeignetem Schuhwerk gleichgesetzt wird. Wenn man aber überhaupt keine Schuhe an hat, kann von Schuhwerk ja wohl nicht die Rede sein.
Was zu diesem Streitthema einfach fehlt, ist ein höchstrichterliches Urteil, am besten gleich von einem Oberlandesgericht oder etwas in der Richtung, in dem endlich klipp und klar festgestellt wird, daß barfuß fahren explizit nicht verboten ist und daß man barfuß sehr wohl gut Auto fahren kann. Allerdings müßte dazu erstmal ein Unfall passieren, da es ja sonst auch nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommen würde; dies wünsche ich natürlich niemandem.

Wenn ich mit Flip-Flops unterwegs bin und dann ins Auto steige, ziehe ich sie aus und fahre barfuß, davon kann mich keine verquere "ungeeignetes Schuhwerk"-Argumentation abbringen! In diesem Sinne.


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