Barfuss - Nichts unten drunter (Hobby? Barfuß! 2)

RainerL @, Stammposter, Sunday, 18.07.2004, 00:04 (vor 7379 Tagen)

Hallo zusammen,

Folgender Artikel in der aktuellen Mens Health August-Ausgabe:

Barfuss
Nichts unten drunter

Mach dich nackig! Wir erklären, was zu beachten ist, wenn Sie ohne Schuhe das Haus verlassen

o Joggen

"Barfuß laufen stärkt besonders die kurzen Muskeln am Fuß, die für die Stellung der Zehen verantwortlich sind", erklärt Dr.Daniel Frank, Leiter der Orthopädie des St.-Remidius-Krankenhauses in Leverkusen. Empfehlenswerter Untergrund: feiner Sand. "Der federt den Stoß beim Auftreten ab, Sie laufen automatisch mit geradem Rücken", so der Mediziner. Das freut auch Ihre Wirbelsäule. Vorsicht bei Waldboden oder Asphalt - größere Verletzungsgefahr! Tipp: mit 10 Min. täglich anfangen. Frank:"Die Fußsohle muss sich erst an die neue Belastung gewöhnen und schützende Hornhaut aufbauen."

Warum bei Waldböden größere Verletzungsgefahr sein soll, vermutlich wegen Wurzeln oder bei Asphaltböden läßt M.H. offen. Weiter:

o Biken

Stärkt die Muskulatur wie das Laufen. Die Pedale müssen Sie eventuell auswechseln. Frank: "Ein normales Fahrradpedal aus Plastik oder Metall birgt durch seine gezackte Oberfläche ein hohes Verletzungsrisiko." Eine gute Alternative ist ein Gummipedal ohne Schuhhalterung. Aufpassen beim Mountainbiking: Zwar hält der Fuß selbst diese hohe Belastung aus, die Gefahr des Sturzes jedoch ist viel höher. Ohne den schützenden Schuh ist der Knochen dann schnell zersplittert. Auf glattem Asphalt ist das Radfahren generell sicherer, die Gefahr zu stürzen und sich den Fuß zu brechen ist dort auf jeden Fall geringer.

Soweit Alles korrekt auch ich würde wohl beim Mountainbiking barfuß sehr vorsichtig sein. Im normalen Allltag barfuß kein Problem.

o Autofahren

Dabei stehen Sie mit einem Fuß im Gefängnis! "Laut Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung müssen Sie beim Fahren geeignetes Schuhwerk tragen", erklärt Maximilian Maurer vom ADAC. Ist das nicht der Fall, wird's teuer. Wer zum Beispiel auf der Autobahn barfuß am Steuer erwischt wird, muss 50 Euro zahlen und kassiert 3 Punkte in Flensburg. Maurer: "Mit ungeschützter Sohle können Sie beim Bremsen nur die Hälfte der Kraft aufbringen und das Pedal notfalls nicht ausreichend durchtreten. Und Ihr Fuß kann leicht von der Kupplung rutschen. "Bei einem Unfall bezahlt die Kaskoversicherung übrigens gar nichts. Auch Flip-Flops und High-Heels fallen unter diesen Paragrafen. Überlegen Sie also sehr genau, wo Sie hineinschlüpfen, ehe Sie sich ans Steuer setzen.

Diskussion zu dem Thema hatten wir ja schon öfter. Gibt es diesbezüglich eine neue Rechtsprechung? Stimmt das mit der Versicherung und den Punkten bzw. 50 Euro? Das bezüglich der Kupplung habe ich auch schon bemerkt scheint mir aber eine Frage der Gewohnheit zu sein und wer oft barfuß ist bzw. Auto fährt hat bestimmt einen anderen Umgang barfuß im Auto als jemand der mal gelegentlich seine Schuhe auszieht aber ich befürchte die Gerichte bzw. Versicherungen sehen das anders.
Eure Meinung dazu ?

Barfüßige Grüße
Rainer L.

Barfuss - Nichts unten drunter

Booker ⌂, Stammposter, Sunday, 18.07.2004, 02:47 (vor 7378 Tagen) @ RainerL

Hallöchen,

o Autofahren
Dabei stehen Sie mit einem Fuß im Gefängnis! "Laut Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung müssen Sie beim Fahren geeignetes Schuhwerk tragen", erklärt Maximilian Maurer vom ADAC. Ist das nicht der Fall, wird's teuer. Wer zum Beispiel auf der Autobahn barfuß am Steuer erwischt wird, muss 50 Euro zahlen und kassiert 3 Punkte in Flensburg. Maurer: "Mit ungeschützter Sohle können Sie beim Bremsen nur die Hälfte der Kraft aufbringen und das Pedal notfalls nicht ausreichend durchtreten. Und Ihr Fuß kann leicht von der Kupplung rutschen. "Bei einem Unfall bezahlt die Kaskoversicherung übrigens gar nichts. Auch Flip-Flops und High-Heels fallen unter diesen Paragrafen. Überlegen Sie also sehr genau, wo Sie hineinschlüpfen, ehe Sie sich ans Steuer setzen.
Diskussion zu dem Thema hatten wir ja schon öfter. Gibt es diesbezüglich eine neue Rechtsprechung? Stimmt das mit der Versicherung und den Punkten bzw. 50 Euro? Das bezüglich der Kupplung habe ich auch schon bemerkt scheint mir aber eine Frage der Gewohnheit zu sein und wer oft barfuß ist bzw. Auto fährt hat bestimmt einen anderen Umgang barfuß im Auto als jemand der mal gelegentlich seine Schuhe auszieht aber ich befürchte die Gerichte bzw. Versicherungen sehen das anders.
Eure Meinung dazu ?
Barfüßige Grüße
Rainer L.

+++Hier nochmal eine kleine, rechtliche Abhandlung vom ADAC zum Thema barfuß Auto fahren:

Nach § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist der Fahrzeugführer unter anderem für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges, für die einwandfreie Sicht beim Fahren sowie seine eigene körperliche Leistungsfähigkeit verantwortlich. Diese Verpflichtung ergibt sich auch aus §§ 31 Abs. 1, 69a Abs. 5 Nr. 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie §§ 2, 75 Nr. 1Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Der BGH hat bereits 1957 entschieden, dass derjenige Kraftfahrer schuldhaft handelt, der seinen Lkw mit Lehm beschmierten Gummistiefeln fährt, also mit einem Schuhwerk, das für die Führung eines solchen Fahrzeuges ungeeignet war (Urteil vom 08.01.1957, VM 1957, 32). Auch das Amtsgericht Speyer hat entschieden, dass ein durch leichtes Schuhwerk bedingtes Abrutschen von der Kupplung fahrlässig ist (Urteil vom 09.08.1957, DAR 1958, 107).

Wenn also mit ungeeignetem Schuhwerk - wie z. B. verschmutzen Gummistiefeln oder leichten Sandalen - oder gar barfuß ein Fahrzeug geführt und somit die Gefahr hervorgerufen wird, von den Bedienungspedalen abzurutschen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit nach § 23 StVO dar, da der Fahrzeugführer nicht die vorgeschriebene Sorgfalt beim Führen des Kraftfahrzeuges verwendet. Der Verstoß gegen § 23 StVO wird nach Nr. 108 des bundeseinheitlichen Bußgeldkataloges mit einer Geldbuße von EUR 50,-- sowie 3 Punkten im Verkehrszentralregister geahndet, wenn dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt wurde. Diese Rechtsfolgen sind insbesondere dann gegeben, wenn durch das Abrutschen von den Pedalen ein Verkehrsunfall verursacht wurde. Kommt es hierbei zu Personenschäden, kann dies sogar strafrechtliche Folgen haben.

Aus versicherungsrechtlicher Sicht kann das Fahren mit unsicheren Schuhen ebenfalls problematisch sein. So kann die Vollkaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung für den am eigenen Fahrzeug entstandenen Schaden verweigern. Die Rechtslage ist insofern mit einem Unfall vergleichbar, der durch das Hantieren mit einem Handy am Steuer ausgelöst wurde. Ein Regress der eigenen Haftpflichtversicherung für Schäden des Unfallgegners sowie der eigenen Beifahrer ist dagegen nicht zu befürchten, da falsche Schuhe nicht zu einem entsprechenden Ausschluss führen.

Hat der Unfallgegner beispielsweise die Vorfahrt missachtet und kam es deshalb zum Zusammenstoß, so bekommt der Geschädigte, der wegen ungeeigneten Schuhen das Bremspedal nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend betätigen konnte, nur einen Teil seiner Ersatzansprüche erstattet, sofern er nicht den Beweis für die Unabwendbarkeit des Unfalls führen kann.

Christine Geißler-Cebulla
ADAC Juristische Zentrale - RechtsService - JSS
ADAC e. V.
Am Westpark 8
81373 München

Abschließend darf man sagen, dass das barfüßige Auto fahren rechtlich nicht verboten ist!! Bei einem Unfall muss dann im Einzelfall geprüft werden, ob das barfüßige Auto fahren ursächlich mit dem Unfallereignis zusammenhängt. Das ist objektiv in den seltensten Fällen möglich. Also nicht gleich immer ins Bockshorn jagen lassen!

Grüße

Booker

[image] Barfußlaufen wird wieder Trend ;-)

Barfuss - Nichts unten drunter

Marco N., Stammposter, Sunday, 18.07.2004, 04:19 (vor 7378 Tagen) @ RainerL

o Autofahren
Dabei stehen Sie mit einem Fuß im Gefängnis! "Laut Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung müssen Sie beim Fahren geeignetes Schuhwerk tragen", erklärt Maximilian Maurer vom ADAC.

Habe eben mal im Internet nach diesem Paragraphen gesucht; das Tragen oder Nicht-Tragen von Schuhen wird dort explizit gar nicht erwähnt (oder ich habe eine veraltete bzw. unvollständige Version dieses Paragraphen gelesen).

Ist das nicht der Fall, wird's teuer. Wer zum Beispiel auf der Autobahn barfuß am Steuer erwischt wird, muss 50 Euro zahlen und kassiert 3 Punkte in Flensburg. Maurer: "Mit ungeschützter Sohle können Sie beim Bremsen nur die Hälfte der Kraft aufbringen und das Pedal notfalls nicht ausreichend durchtreten."

Würde mich mal interessieren, wie man auf diese 50 Prozent kommt? Gab es Untersuchungen dazu? Oder hat sich irgend jemand diese Zahl frei ausgedacht und andere haben sie dann einfach so übernommen in dem Glauben, dies werde schon so stimmen?
Ich halte diese Aussage eher für Unsinn, allerdings kann ich auch nicht beweisen daß sie falsch ist.

Ich bin kein Jurist, aber was mich bei dem Thema stört ist daß "barfuß" mit ungeeignetem Schuhwerk gleichgesetzt wird. Wenn man aber überhaupt keine Schuhe an hat, kann von Schuhwerk ja wohl nicht die Rede sein.
Was zu diesem Streitthema einfach fehlt, ist ein höchstrichterliches Urteil, am besten gleich von einem Oberlandesgericht oder etwas in der Richtung, in dem endlich klipp und klar festgestellt wird, daß barfuß fahren explizit nicht verboten ist und daß man barfuß sehr wohl gut Auto fahren kann. Allerdings müßte dazu erstmal ein Unfall passieren, da es ja sonst auch nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommen würde; dies wünsche ich natürlich niemandem.

Wenn ich mit Flip-Flops unterwegs bin und dann ins Auto steige, ziehe ich sie aus und fahre barfuß, davon kann mich keine verquere "ungeeignetes Schuhwerk"-Argumentation abbringen! In diesem Sinne.

Barfuss - Nichts unten drunter

Starter, Monday, 19.07.2004, 12:28 (vor 7377 Tagen) @ Marco N.

[image] [image]

Würde mich mal interessieren, wie man auf diese 50 Prozent kommt? Gab es Untersuchungen dazu? Oder hat sich irgend jemand diese Zahl frei ausgedacht und andere haben sie dann einfach so übernommen in dem Glauben, dies werde schon so stimmen?

Praktisch ist's, wenn man Automatik fährt, dann kann man notfalls mit beiden Füßen aufs Bremspedal latschen. Das sollte dann wohl reichen :-) Barfuß AUtomatik fahren rockt! Aber beim Bremsen immer mit den Fußballen aufs Pedal, dann wird die Kraft am besten übertragen und man rutscht nicht so leicht ab.

Wenn ich mit Flip-Flops unterwegs bin und dann ins Auto steige, ziehe ich sie aus und fahre barfuß, davon kann mich keine verquere "ungeeignetes Schuhwerk"-Argumentation abbringen! In diesem Sinne.

Dabei nie die Latschen im Fußraum liegen lassen, sondern irgendwo verstauen, wo sie nicht unter die Pedale rutschen können. Mittlerweile tragen so viele Leute Flip-Flops, daß barfuß autofahren für immer mehr selbstverständlich wird. Von erhöhten Unfallzahlen ist mir nichts bekannt. In Brasilien ist es sogar verboten, in Flip-Flops zu fahren, dort wird barfuß fahren sogar empfohlen (viele Leute haben vermutlich keine anderen Schuhe).

Wenn man barfuß gegangen ist, sollte man die Füße vor dem Fahren etwas säubern, damit keine kleinen Splitter oder ähnliches unter der Fußsohle das Treten der Pedale beeinträchtigen. Ich erinnere mich da allerdings einiger Fälle, bei denen ich mit ziemlich dreckigen oder sandigen Füßen gefahren bin :-P wobei ich mit schlammigen Füßen sicherer auf den Pedalen war, als mit schlammigen Schuhen ;)

Grüße,
Starter

Barfuss - Nichts unten drunter

KaiL, Sunday, 18.07.2004, 09:33 (vor 7378 Tagen) @ RainerL

Diskussion zu dem Thema hatten wir ja schon öfter. Gibt es diesbezüglich eine neue Rechtsprechung? Stimmt das mit der Versicherung und den Punkten bzw. 50 Euro? Das bezüglich der Kupplung habe ich auch schon bemerkt scheint mir aber eine Frage der Gewohnheit zu sein und wer oft barfuß ist bzw. Auto fährt hat bestimmt einen anderen Umgang barfuß im Auto als jemand der mal gelegentlich seine Schuhe auszieht aber ich befürchte die Gerichte bzw. Versicherungen sehen das anders.

das ganze ist mit "panikmacherischer Blödsinn in (schlecht kopiertem) Stil der Bildzeitung" noch sehr freundlich bezeichnet.

1. "mit einem Bein im Gefängnis" steht man bei *keinem* Verstoß gegen die StVO, nichtmal wenn man mit 250 durch eine Innenstadt rast.
2. der zitierte $23 beinhaltet KEIN WORT zum Schuhwerk, dazu gibt es lediglich ein Urteil, das hier schon zitiert wurde. Dort ist aber nur von verdreckten (rutschigen) Gummistiefeln die Rede. Der ADAC ist permanent der Meinung, dass man barfuß von den Pedalen abrutschen kann. Dass das nicht stimmt, sollte sich ja *eigentlich* herumgesprochen haben.

Die immer neue Diskussion lohnt sich nicht!

Georg @, Stammposter, Sunday, 18.07.2004, 11:57 (vor 7378 Tagen) @ RainerL

Hallo zusammen,
Meinungsaustausch ist eine schöne Sache, aber es gibt Bereiche im Leben, da zählen nun mal nicht Meinungen, sondern Fakten.
Fakt ist: bestimmte Leute beim ADAC führen offenbar seit letztem Sommer (vorher ist es mir jedenfalls nicht aufgefallen) einen Feldzug gegen barfüßiges Autofahren.
Fakt ist: in der StVO steht dazu nichts, und was das sogenannte "Richterrecht" anbelangt, so gibt es v. a. das mit - verschmierten - Gummistiefeln - vom - Pedal - abgerutscht - Urteil von vor rund fünfzig Jahren, auf das sich der ADAC bezieht.
Das scheint uns genauso abwägig zu sein, wie es den Leuten vom ADAC schlüssig zu sein scheint.
Bevor nicht ein wirklich einschlägiges Urteil in der Sache ergangen ist (also barfüßiges Fahren des Autos vor Gericht letztinstanzlich verhandelt wurde) oder der Gesetzgeber eine unmissverständliche Regelung trifft, bleibt es also im Bereich der "Meinungen". Ein Bussgeld gar sollte jedenfalls sicher nur akzeptieren, wer seine liebe Ruh' haben will ...
Ich weiß, dass im Forum etliche Poster dieses Thema mehr als über haben, deshalb meine Bitte: Lest mal die Diskussion vom letzten Jahr nach ..:
Wer sich mit ungeeignetem Schuhwerk oder gar barfuß ans Steuer setzt ...
- da sollte bereits alles gesagt worden sein und lasst es dann dabei bewenden!
Serfuß
Georg

Die immer neue Diskussion lohnt sich nicht!

RainerL @, Stammposter, Sunday, 18.07.2004, 16:18 (vor 7378 Tagen) @ Georg

Hallo Georg,

Hallo zusammen,
Meinungsaustausch ist eine schöne Sache, aber es gibt Bereiche im Leben, da zählen nun mal nicht Meinungen, sondern Fakten.
Fakt ist: bestimmte Leute beim ADAC führen offenbar seit letztem Sommer (vorher ist es mir jedenfalls nicht aufgefallen) einen Feldzug gegen barfüßiges Autofahren.
Fakt ist: in der StVO steht dazu nichts, und was das sogenannte "Richterrecht" anbelangt, so gibt es v. a. das mit - verschmierten - Gummistiefeln - vom - Pedal - abgerutscht - Urteil von vor rund fünfzig Jahren, auf das sich der ADAC bezieht.
Das scheint uns genauso abwägig zu sein, wie es den Leuten vom ADAC schlüssig zu sein scheint.
Bevor nicht ein wirklich einschlägiges Urteil in der Sache ergangen ist (also barfüßiges Fahren des Autos vor Gericht letztinstanzlich verhandelt wurde) oder der Gesetzgeber eine unmissverständliche Regelung trifft, bleibt es also im Bereich der "Meinungen". Ein Bussgeld gar sollte jedenfalls sicher nur akzeptieren, wer seine liebe Ruh' haben will ...
Ich weiß, dass im Forum etliche Poster dieses Thema mehr als über haben, deshalb meine Bitte: Lest mal die Diskussion vom letzten Jahr nach ..:
Wer sich mit ungeeignetem Schuhwerk oder gar barfuß ans Steuer setzt ...
- da sollte bereits alles gesagt worden sein und lasst es dann dabei bewenden!
Serfuß
Georg

Habe mir die Zusammenfassung im Best-Of angesehen und da steht wirklich alles Wissenswerte dazu drin. Es ist also keine Ordnungswidrigkeit barfuß Auto zu fahren was selbst der ADAC am Ende wieder zugibt und falls man 50 Euro zahlen muß kann man dies mit gutem Gewissen ablehnen. Falls es zum Unfall kommt hat man dann aber mit der Versicherung evtl. mehr Schwierigkeiten als wenn man Schuhwerk getragen hätte, andererseits ist kein Fall bekannt wo barfuß Auto fahren in der Rechtsprechung eine Rolle gespielt hätte.
Wenn ich andererseits Vergleiche ziehe zwischen Schuhen mit glatter Ledersohle und barfuß komme ich zu dem Schluß das diese Schuhe weit gefährlicher sind wegen der glatten Ledersohle, da bin ich auch schon oft abgerutscht während dies mir barfuß nicht passiert ist. Um das Argument mit dem Abrutschen von der Kupplung auszuschließen kann man ja beim nächsten Wagen mal mit einem Automatik-Getriebe liebäugeln und Bremsen ist dank Bremskraftverstärker für einen praktizierenden Barfüßler auch kein Problem ;-)

Barfüßige Grüße
Rainer L.

Auf die Gefahr hin, zu nerven

Mercator, Stammposter, Tuesday, 20.07.2004, 13:13 (vor 7376 Tagen) @ RainerL

In irgendeiner dieser elend langen Auto+Barfuß-Threads wurde mal erwähnt, TÜV-Rheinland habe definiert, man müsse in der Lage sein 35 kp Druck auf die Pedale zu bringen.

Ich kann das Posting aber trotz intensivster Suche nicht wiederfinden und auf tuev.com ist auch nix.

Ich will die Diskussion nicht aufleben lassen (BITTE NICHT!!), aber ich hätte gerne die Quellenangabe...

Freundlich

M.

Barfuss - Nichts unten drunter

Thomas, Sunday, 18.07.2004, 15:15 (vor 7378 Tagen) @ RainerL

Falsch!
Schon wieder der Blödsinn vom Schuhzwang beim Autofahren vom ADAC zitiert.
Auch wenn man`s 100 mal wiederholt, wird`s nicht wahr!

Danke für die Antworten !

RainerL @, Stammposter, Sunday, 18.07.2004, 16:21 (vor 7378 Tagen) @ RainerL

Hallo Zusammen,

Ich danke euch für die Antworten ! Besonders hilfreich ist der Link ins Best-Of von Georg. Da ist wirklich Alles zum Thema umfassend zusammengetragen mit einem relativ neuen Stand (2003). Meine Meinung zum Thema: s.Antwort an Georg.

Barfüßige Grüße
Rainer L.

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