Barfuß zu Fuß in Polizeikontrolle bei Nacht (Hobby? Barfuß! 2)

Andi35 @, Stammposter, Thursday, 15.07.2004, 00:49 (vor 7381 Tagen) @ Michael aus Zofingen

"Der Streifenwagen ist mir auf dem Weg zum Postkasten noch zwei Mal begegnet, ich wurde aber nicht weiter behelligt."
Hallo Markus,
die Tatsache, daß der Streifenwagen Dir mehrmals begegnete (ich gehe davon aus, daß es sich immer um denselben handelte), ist ein Zeichen dafür, daß die Polizisten Dir nicht glaubten und daß sie die Sache mit dem Brief nur als Vorwand sahen. Vermutlich suchten sie einen Grund, Dir eine Strafe aufzubrummen. Dieser Grund war allerdings nicht gegeben, da weder das Barfußlaufen, noch das Einwerfen von Briefen eine strafbare Handlung ist. Ich selber habe beim Begegnen mit Polizisten immer ein schlechtes Gewissen, auch dann wenn ich Schuhe trage und nicht mit dem Fahrrad unterwegs bin. Ob es daran liegt, daß Polizisten bewaffnet sind und ich deswegen in jedem Fall den kürzeren ziehe? Grundsätzlich ist ein Polizist berechtigt, von der Schußwaffe Gebrauch zu machen, um einen "Verdächtigen" an der Flucht zu hindern, also theoretisch auch einen Barfüßer. So etwas ist vor ca. 12 Jahren in Langenthal passiert: Ein polnischer Tourist war auf Socken unterwegs und wurde von einem Polizisten in Zivil angehalten. Bevor der Polizist jedoch seinen Ausweis hervorholen konnte, ergriff der Pole, der kein Deutsch konnte die Flucht. Daher reagierte er nicht auf die Stopp-Befehle und Warnschüsse, er glaubte, er sei einem Verbrecher begegnet. Der Polizist feuerte gezielt, eine Kugel war tödlich. Es kam zwar zu einer Gerichtsverhandlung, aber wie üblich in der Schweiz war diese nur ein symbolischer Akt. Der Polizist wurde freigesprochen wie fast immer, wenn Polizisten ein Menschenleben auf dem Gewissen haben. Irgendwie drehen die Gerichte es so, daß der Polizist in Notwehr gehandelt habe.
Zum Glück sind längst nicht alle Polizisten derart schießwütig, so daß ich mir durch die wenigen "bösen" nicht die Freude am Barfußlaufen, am Wandern und am Radfahren nehmen lasse. Und ich hoffe, Dir geht es ähnlich.
Mitfreundlichen Grüßen
Michael aus Zofingen

Hallo Michael!
Ich denke eigentlich nicht, dass die Polizisten den Einwurf des Briefes für einen Vorwand hielten, sie waren wohl nur neugierig! Wieviele Menschen schauen neugierig wenn ein Anderer barfuß geht, oft schon aus der Lust heraus, es auch zu tun, sich es aber vielleicht nicht zu wagen? Von Strafe ist da sicherlich keine Rede, dann hätten sie ihn länger aufgehalten und hartnäckiger ausgequetscht: "Warum gehen sie so?" Oder "Können sie sich ausweisen?" Eben etwas in dieser Art, aber nichts davon war der Fall, darum glaube ich das auch nicht. Man braucht doch vor einem Polizisten kein schlechtes Gewissen zu haben, wenn man nichts verbrochen hat, er ist doch auch nur ein Mensch, der versucht, seine Arbeit gewissenhaft zu machen. Sicher, "Schwarze Schafe" gibt es auch unter ihnen, die gibt es aber leider immer und überall! Ich denke auch, dass dieser Vorfall eine zum Glück äußerst seltene Sache (fast Einzelfall) ist, denn >so< ohne Weiteres dürfen sie auch keinen Gebrauch von ihrer Schusswaffe machen. In so einem Fall geht es auch einem Polizist an den Kragen, die haben auch nicht alle Rechte, auch wenn sie dem Staat dienen. Im Gegenteil, ich hörte auch schon von Fällen, bei denen ein Polizist erschossen wurde, weil er laut seiner Bestimmung seine Waffe erst ziehen darf, wenn der Andere seinen Finger schon am Abzug hat. Sie haben in zum Glück seltenen Fällen meiner Meinung nach sogar zu wenig Rechte und die Bezahlung ist, was ich so höre, auch nicht so doll! Hoffen wir, dass es ein gutes Auskommen auf beiden Seiten gibt!
Einen lieben Gruß von Andi!


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