Barfuß auf dem Amt (Hobby? Barfuß! 2)

RainerL @, Stammposter, Tuesday, 13.07.2004, 19:12 (vor 7383 Tagen) @ Michael aus Zofingen

Hallo Michael,

Gilt es denn als sexuelle Handlung, wenn man ohne Kleidung sich schwimmt, Rad fährt usw.? Meines Erachtens ist es eher eine sexuelle Handlung, wenn man in der Öffentlichkeit seine Geliebte küßt, auch dann, wenn man dabei bekleidet ist. Und das ist zumindest hier nicht (mehr) verboten (wohl aber in anderen Ländern).

Das was als sexuelle Handlung gilt ist eigentlich eindeutig definiert und bedeutet daß die primären Geschlechtsorgane im Einsatz sind. Ein Kuß ist ohne Belang. Und nackt sich in der Öffentlichkeit zu bewegen, also z.B. so Rad zu fahren oder umherzulaufen erfüllt in Deutschland lediglich den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit nach dem OWiG §110. Quelle: www.waldfkk.de

Barfüßige Grüße
Rainer L.

P.S. Ich sehe das oben Genannte ebenso wie Du: Auf das Arbeitsamt zur Jobsuche würde ich mich auch nicht barfuß wagen ;-)


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