Barfuß auf dem Amt (Hobby? Barfuß! 2)

Michael aus Zofingen @, Stammposter, Tuesday, 13.07.2004, 17:15 (vor 7383 Tagen) @ Markus U.

Hallo Markus!

Was für eine Logik liegt denn dem Verhaltem im Arbeitsamt zugrunde? Es kann doch durchaus sein, das Personen schon derart lange arbeitslos sind, so daß Schuhe zu den Luxusgütern gehören?!? Hat dieser Personenkreis denn keinen Anspruch auf die Leistunges des Amtes??

Daß jemand sich überhaupt keine Schuhe leisten kann, vermag ich nicht zu glauben; jedenfalls ist mir kein solcher Fall bekannt, auch nicht vom Hörensagen. Ich habe auch noch nie einen barfüßigen Penner gesehen. Schuhe sind für Bedürftige nämlich kostenlos bei wohltätigen Einrichtungen (Caritas und so) erhältlich; diese führen ja auch regelmäßig Sammlungen durch.

Auf dem Arbeitsamt würde ich weder barfuß, noch in kurzen Hosen erscheinen, schon gar nicht dann, wenn ich mich um Arbeit bemühen sollte. Wer so auftaucht, gilt man nämlich gleich als "schwer vermittelbar".

Ich hoffe ja auch immer noch auf einen besseren Sommer. Spätestens nächstes Jahr! Und dann werde ich vielleicht auch mal "just for fun" ein paar Ämter (Einwohnermeldeamt u.ä.
Ich werde mich keinesfalls ohne Notwendigkeit(!!) beim Sozial- oder Arbeitsamt barfuß blicken lassen, weil ICH es selber als Lächerlich-machen der wirklich Hilfsbedürftigen ansehen würde) aufsuchen und bin jetzt schon auf die Reaktion gespannt. (Ok anderes Thema, aber es paßt hier so schön: Wie wäre es mit einem Besuch des zuständigen Finanzamtes!??)

Ich war in letzter Zeit zweimal barfuß wegen eines neuen Personalausweises (der alte war abgelaufen) beim Einwohnermeldeamt.
Beide Male gab es keine Probleme, weder bei der Antragstellung noch bei der Abholung; meine Barfüßigkeit wurde überhaupt nicht kommentiert.
Beim Sozialamt habe ich noch nie jemanden barfuß gesehen; es dürfte aber die Bedürftigkeit glaubhaft "rüberbringen", wenn jemand dort barfuß aufkreuzte.

Beim Sozialamt war ich bisher erst einmal, jedoch nicht, weil ich selber bedürftig war, sondern nur, weil ich eine Unterschricht benötigte (es ging darum, ob ich würdig bin, ein Schweizer zu werden). Auch hier trug ich Schuhe. Eventuell hätte man mir die Unterschrift verweigert, da ja Zofingen nicht zu in denjenigen Gebieten der Schweiz gehört, wo das Barfußlaufen allzu wenig unüblich ist. Andererseits lief ich zu dem Zeitpunkt noch nicht an den Orten barfuß, von denen ich glaubte, daß man es dort nicht durfte.

PS: Wenn wir hier in Deutschland soweit sind, daß Barfüßigkeit als "Erregung öffentlichen Ärgernisses" gesetzlich verankert wird, hoffe ich auf eine riesige "Volksbewegung"! Und wenn die nicht kommt wandere ich aus.

Der Tatbestand der Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a StGB) setzt die öffentliche Vornahme einer sexuellen Handlung voraus. Barfuß zu gehen, ist aber keine sexuelle Handlung.

Gilt es denn als sexuelle Handlung, wenn man ohne Kleidung sich schwimmt, Rad fährt usw.? Meines Erachtens ist es eher eine sexuelle Handlung, wenn man in der Öffentlichkeit seine Geliebte küßt, auch dann, wenn man dabei bekleidet ist. Und das ist zumindest hier nicht (mehr) verboten (wohl aber in anderen Ländern).

Mit freundlichen Grüßen
Michael aus Zofingen


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