Barfuß auf dem Amt (Hobby? Barfuß! 2)

Markus U., Stammposter, Tuesday, 13.07.2004, 14:45 (vor 7383 Tagen) @ Vesa Local

Was für eine Logik liegt denn dem Verhaltem im Arbeitsamt zugrunde? Es kann doch durchaus sein, das Personen schon derart lange arbeitslos sind, so daß Schuhe zu den Luxusgütern gehören?!? Hat dieser Personenkreis denn keinen Anspruch auf die Leistunges des Amtes??

Daß jemand sich überhaupt keine Schuhe leisten kann, vermag ich nicht zu glauben; jedenfalls ist mir kein solcher Fall bekannt, auch nicht vom Hörensagen. Ich habe auch noch nie einen barfüßigen Penner gesehen. Schuhe sind für Bedürftige nämlich kostenlos bei wohltätigen Einrichtungen (Caritas und so) erhältlich; diese führen ja auch regelmäßig Sammlungen durch.

Ich hoffe ja auch immer noch auf einen besseren Sommer. Spätestens nächstes Jahr! Und dann werde ich vielleicht auch mal "just for fun" ein paar Ämter (Einwohnermeldeamt u.ä.
Ich werde mich keinesfalls ohne Notwendigkeit(!!) beim Sozial- oder Arbeitsamt barfuß blicken lassen, weil ICH es selber als Lächerlich-machen der wirklich Hilfsbedürftigen ansehen würde) aufsuchen und bin jetzt schon auf die Reaktion gespannt. (Ok anderes Thema, aber es paßt hier so schön: Wie wäre es mit einem Besuch des zuständigen Finanzamtes!??)

Ich war in letzter Zeit zweimal barfuß wegen eines neuen Personalausweises (der alte war abgelaufen) beim Einwohnermeldeamt.
Beide Male gab es keine Probleme, weder bei der Antragstellung noch bei der Abholung; meine Barfüßigkeit wurde überhaupt nicht kommentiert.
Beim Sozialamt habe ich noch nie jemanden barfuß gesehen; es dürfte aber die Bedürftigkeit glaubhaft "rüberbringen", wenn jemand dort barfuß aufkreuzte.

Warum darf ich mich also als "Miteigentümer" nicht in "meinen" Räumlichkeiten - im Rahmen der übrigen gesetzlichen Vorgaben - so bewegen, wie ich es möchte??

Du bist kein "Miteigentümer" öffentlicher Gebäude, und es handelt sich nicht um "Deine" Räumlichkeiten. Die Gebietskörperschaften (Bund, Land, Kreis, Stadt oder Gemeinde) bestehen nämlich entgegen einem weitverbreiteten Mißverständnisse keineswegs aus der Gesamtheit ihrer Einwohner oder Bürger, sondern sind juristische Personen des Öffentlichen Rechts. Du hast daher keinen Anteil an ihnen, sondern bist ihnen in einem öffentlich- rechtlichen, in Ausnahmefällen auch in einem privatrechtlichen Verhältnisse gegenübergesetzt. Dies im einzelnen zu erläutern würde aber hier sicher zu weit führen.

PS: Wenn wir hier in Deutschland soweit sind, daß Barfüßigkeit als "Erregung öffentlichen Ärgernisses" gesetzlich verankert wird, hoffe ich auf eine riesige "Volksbewegung"! Und wenn die nicht kommt wandere ich aus.

Der Tatbestand der Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a StGB) setzt die öffentliche Vornahme einer sexuellen Handlung voraus. Barfuß zu gehen, ist aber keine sexuelle Handlung.

Barfuß,
Markus U.


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