Schadenersatz bei Zurückweisung? (Hobby? Barfuß! 2)

Michael aus Zofingen @, Stammposter, Tuesday, 13.07.2004, 06:41 (vor 7383 Tagen) @ Marco N.

"Wenn der dann barfuß ist und die Airline verklagt, so ist der Schaden viel schlimmer als wenn er Schuhe getragen hätte. Ähnliches ist denkbar für Gegenstände, die aus dem Gepäckfach herunterfallen und jemandem auf die Füße donnern etc.
Also hat die Airline eigentlich ein Interesse dran, daß ihre Kunden möglichst Schuhe tragen - primär gesehen hat sie natürlich ein Interesse daran, daß ihre Kunden sie möglichst nicht verklagen.

Die internationale Fliegerei ist stark von Amerika geprägt, es ist auch das Land mit dem mit Abstand stärksten Inland-Flugverkehr. Gerade in Amerika sind ja nun aber die tollsten Dinge möglich, da werden Klagen vor Gericht gebracht, bei denn jeder normale Deutsche sich schämen würde mit so etwas vor Gericht zu ziehen. Da gab es doch mal die Frau, die ihren Hund zum Trocknen in die Mikrowelle steckte - er starb, sie verklagte den Hersteller und bekam auch noch Recht, weil es keinen Warnhinweis gab, daß eine Mikrowelle zum Trocknen von Haustieren ungeeignet ist (!).
Desgleichen der Fall mit dem heißen Kaffee von McDonald's, mit dem sich jemand verbrüht hat und damit ebenfalls vor Gericht ging. Er bekam Recht und Schmerzensgeld, seitdem tragen alle Kaffeebecher von McDonald's den Warnhinweis, daß das darin enthaltene Getränk heiß ist und man vorsichtig sein solle. In Deutschland langt man sich wegen so etwas an den Kopf, in Amerika empfindet man es leider als normal.

Und dann gibt es ja noch die Water Parks und überhaupt diverse Vergnügungsparks. Dort darf man laut Hausordnung nicht barfuß laufen. Würde mich nicht wundern, wenn diese Verordnung auch auf ein verlorenes Gerichtsverfahren zurückgeht. Auch wenn ich es nicht gut finde, so habe ich doch ein gewisses Verständnis dafür, daß Vergnügungsparks, Airlines etc. sich möglichst gut absichern wollen und deshalb Richtlinien erlassen, die einem bisweilen etwas übertrieben vorkommen. Aber was soll man machen... die Freiheit des Einzelnen endet leider manchmal an der Unfähigkeit anderer Menschen."

Wenn man in den USA eine Airline, einen Hersteller, Arzt usw. wegen jedem "Muckensäckeli" verklagen kann, dann wäre folgender Fall denkbar: Man erscheint barfuß auf dem Flughafen, das Ticket hat man schon bezahlt. Beim Einchecken wird man bebeten, Schuhe anzuziehen, letztere hat man "selbstverständlich" nicht dabei, und fürs Kaufen von Schuhen im Flughafenshop wäre keine Zeit mehr. Wenn nun der Passagier nicht reingelassen wird und der Flieger ohne ihn abhebt, gibt es dann Anspruch auf Schadenersatz. Würde der zurückgelassene Passagier vor Gericht recht bekommen? Oder würde die Airline den Spieß umdrehen und sagen, daß durch diese Umtriebe die Maschine mit ein paar Minuten Verspätung abgeflogen sei (Vielleicht stimmt das mit der Verspätung sogar, aber die Gründe dafür waren anderer Natur, etwa ein verspätetes anderes Flugzeug) und nun der Barfüßer dafür blechen muß? Das kann teuer werden.
Oder ein anderer Fall: Man hat Karten für ein Theaterstück oder ein Konzert (etwa das Neujahrskonzert in Wien) erworben und bereits bezahlt. Nun erscheint man auch zur Vorstellung, in aufgekrempelten Jeans und barfuß (es regnet draußen in Strömen, man wollte seinen Smoking und seine Halbschuhe nicht ruinieren). Vermutlich gibt es am Eingang ein Riesen-Theater, das sicher spannender ist als das noch folgende Theater auf der Bühne. Man wird sicher nicht reingelassen. Aber bekommt man den Eintrittspreis zurückerstattet? Sicher nicht, wenn auf der Eintrittskarte oder irgendwelchen Aushängen zu lesen ist, daß das Theater nur in "ordentlicher" Kleidung zu betreten sei. Aber woher sollte man es sonst wissen?
Das Neujahrskonzert mag vielleicht eine Ausnahme sein. Die Karten sind derart teuer und schnell vergriffen, daß eigentlich nur Prominente diese beziehen können, keine Normalsterblichen. Sollte nun doch ein Normalsterblicher in den Besitz einer Karte kommnen und er wagt sich barfuß hinein, dann wird die Frau an der Kasse sicher lange rätseln, um welchen Prominenten es sich handelt. Ein Sänger? Ein Kunstmaler? Der Juniorchef eines amerikanischen Konzern? Ein Landammann aus Appenzell oder Obwalden (wo bekanntlich das Barfußlaufen nicht unüblich ist)? Vielleicht ärgert sie sich auch, daß es doch noch Prominente gibt, die sie nicht kennt. Aber einen Prominenten vor die Tür weisen? Dann droht doch Gefahr, daß der Prominente einen seiner vielen Anwälte einschaltet und die arme Kassiererin vor Gericht gezerrt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Michael aus Zofingen


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