Reale Gefahr vs. Gewährleistungspflicht der Airlines (Hobby? Barfuß! 2)

Marco N., Stammposter, Monday, 12.07.2004, 20:56 (vor 7384 Tagen) @ Vesa Local

Hallo Vesa Local,

ich könnte mir vorstellen daß ein Barfuß-Verbot beim Besteigen eines Flugzeugs weniger aufgrund einer realen Gefahr, als vielmehr aufgrund der Gewährleistungsrichtlinien und der Haftung der Airlines gegenüber ihren Kunden besteht.
Was kann beim Fliegen passieren - ernste Unfälle sind selten, aber wenn sich einer ereignet, dann ist man mit Schuhen wohl genau so tot wie ohne... das ist also kein Grund für oder gegen barfuß.
Man muß aber nicht gleich so Schlimmes annehmen. Vielleicht fährt eine Stewardess aus Versehen einem Kunden über die Füße, wenn sie den Saft durch die Gangway schubst. ;-) Wenn der dann barfuß ist und die Airline verklagt, so ist der Schaden viel schlimmer als wenn er Schuhe getragen hätte. Ähnliches ist denkbar für Gegenstände, die aus dem Gepäckfach herunterfallen und jemandem auf die Füße donnern etc.
Also hat die Airline eigentlich ein Interesse dran, daß ihre Kunden möglichst Schuhe tragen - primär gesehen hat sie natürlich ein Interesse daran, daß ihre Kunden sie möglichst nicht verklagen.

Die internationale Fliegerei ist stark von Amerika geprägt, es ist auch das Land mit dem mit Abstand stärksten Inland-Flugverkehr. Gerade in Amerika sind ja nun aber die tollsten Dinge möglich, da werden Klagen vor Gericht gebracht, bei denn jeder normale Deutsche sich schämen würde mit so etwas vor Gericht zu ziehen. Da gab es doch mal die Frau, die ihren Hund zum Trocknen in die Mikrowelle steckte - er starb, sie verklagte den Hersteller und bekam auch noch Recht, weil es keinen Warnhinweis gab, daß eine Mikrowelle zum Trocknen von Haustieren ungeeignet ist (!).
Desgleichen der Fall mit dem heißen Kaffee von McDonald's, mit dem sich jemand verbrüht hat und damit ebenfalls vor Gericht ging. Er bekam Recht und Schmerzensgeld, seitdem tragen alle Kaffeebecher von McDonald's den Warnhinweis, daß das darin enthaltene Getränk heiß ist und man vorsichtig sein solle. In Deutschland langt man sich wegen so etwas an den Kopf, in Amerika empfindet man es leider als normal.

Und dann gibt es ja noch die Water Parks und überhaupt diverse Vergnügungsparks. Dort darf man laut Hausordnung nicht barfuß laufen. Würde mich nicht wundern, wenn diese Verordnung auch auf ein verlorenes Gerichtsverfahren zurückgeht. Auch wenn ich es nicht gut finde, so habe ich doch ein gewisses Verständnis dafür, daß Vergnügungsparks, Airlines etc. sich möglichst gut absichern wollen und deshalb Richtlinien erlassen, die einem bisweilen etwas übertrieben vorkommen. Aber was soll man machen... die Freiheit des Einzelnen endet leider manchmal an der Unfähigkeit anderer Menschen. :-(

Vesa Local

Eine Frage, ist Vesa Local nicht schon lange out und durch PCI bzw. AGP ersetzt? ;-)


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