Zeugen ? (Hobby? Barfuß! 2)

RainerL @, Stammposter, Thursday, 27.05.2004, 21:32 (vor 7430 Tagen) @ Michael aus Zofingen

Hallo Michael,

"Bei obrigkeitlichen Maßnahmen gegen potentielle "Störer" muß ststs das mildeste aller möglichen Mittel eingesetzt werden, jede Art von Schikane ist verboten. Wenn sie also meinten, Dich unbedingt kontrollieren zu müssen, dann hätte das in dem Zuge zwischen Cloppenburg und Osnabrück geschehen müssen. Die Kontrolle auf dem Bahnsteig war hingegen rechtswidrig. Und die Bemerkung, daß sie Dich "leider" laufen lassen müßten, erfüllt den Tatbestand der Beleidigung (§ 185 StGB)."
Da hast Du recht. Nur: Wenn ich mich tatsächlich schriftlich beschwert hätte oder gar Gerichte eingeschaltet, hätte ich dann im Endeffekt nicht noch mehr Ärger eingeholt? Hätte es für mich nicht auch Unkosten bedeutet, nicht nur für Porto, Telefon, sondern auch eventuell für zusätzliche Reisen bei Gerichtsterminen? Vielleicht wissen die Beamten darauf zu reiten.

Vor allem hättest Du dafür Zeugen benötigt und vermutlich gab es keine ? Die Beamten waren bestimmt so schlau dich ohne Zeugen zu durchsuchen.

Barfüßige Grüße
Rainer L.


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