Dienstaufsicht-Beschwerde. Am besten über einen Abgeordneten. (Hobby? Barfuß! 2)

steveh, Stammposter, Wednesday, 26.05.2004, 13:15 (vor 7431 Tagen) @ Markus U.

Da kann ich nur den Kopf schütteln über die Sache mit den Zivilfahndern.

An Ort und Stelle ist da nichts zu machen. Kann man nur die Kontrolle aktzeptieren.

Aber nachträglich eine gesalzene Dienstaufsichtsbeschwerde sollte man machen. Und damit die mehr Wirkund hat, nicht irgendwo beschweren oder schreiben, sondern die Sache über einen lokalen oder regionalen Landtabgs- oder Bundestagsabgeordneten laufen lassen.

Damit kann es dann diesen beiden "Beamten" richtig kalt den Rücken runter laufen.


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