Auskunft (Hobby? Barfuß! 2)

Markus U., Stammposter, Thursday, 18.03.2004, 19:25 (vor 7500 Tagen) @ Peter (BI)

Wo kein Kläger, da keine Anklage! Aber: Rechtssicherheit bringt das nicht.
Bitte alle lieben Barfussläufer, mal (bei Zeit und Muse) Bundes- u. Landesgesetze (Verordnungen/Urteile) zu durchforsten, um endlich zu diesem Thema hier eine verbindliche Auskunft erteilen zu können.

Die Frage, ob man barfuss Autofahren darf, wird immer wieder gestellt. Und ich habe hier noch nie etwas Rechtsverbindliches gelesen. Wird Zeit!!!! Ist doch sehr wichtig!
Ganz freundliche Grüsse
Geht mit den Fragestellern nicht so hart zu Gericht
Gruss - Peter

Hi Peter!

Hier die Auskunft von einem Juristen:

In den Straßenverkehrsgesetzen gibt es keine Vorschrift, die barfüßiges Autofahren verbietet, und auch in der Kommentarliteratur gibt es keinen derartigen Hinweis. Es ist also erlaubt, barfuß Auto zu fahren.

Barfüßige Frühlingsgrüße,
Markus U.


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