Barfuss erlaubt. Flip-Flops verboten. (Hobby? Barfuß! 2)

steveh, Friday, 10.10.2003, 13:27 (vor 7661 Tagen) @ Svenja

Hab ne Frage, weil neulich kam zu dem Thema ein Bericht im Fernsehen.
Stimmt es das barfuss Autofahren (oder in Flipp-Flopps)verboten ist und man den Versicherungsschutz verliert?

Zum x-ten Mal taucht hier diese Frage auf.
Verschiedene TV-Beiträge im Sommer, mit Falsch-Infos, haben die Leute in diesem Sinne verunsichert.

Anmtwort:

Barfuss-Fahren ist nicht verboten, ja wird in der StVo nicht mal erwähnt.

Flip-Flops gehören in die Kategorie des gefährlichen Schuhwerks, weil sie während der Fahrt nicht stabil am Fuss sitzen, und bei Verrutschen auf den Pedalen ein Unfallrisiko besteht.
Deshalb wurden schon öfters bei Verkehrskontrollen Bussgelder verhängt für Flip-Flops, Damen-Schuhe mit sehr hohen Absätzen, Schuhe mit zu breiter Sohle, Ski-Stiefel (!!!).
Solches Schuhwerk kann bei Unfall auch durchaus zu einer versicherungsrechtlichen Mitschuld am Unfall führen.

Leider haben die angesprochenen TV-Beiträge alles in einen Topf geworfen und das Barfuss-Fahren im gleichen Atemzug genannt. :-((

Zusätzlicher Rat zum Barfuss-Fahren:
ausgezogene Schuhe nicht im Fussraum des Fahreres herumliegen lassen. Sie können bei einer Bremsung nach vorne rutschen unter die Pedale und so auch die Verkehrssicherheit gefährden. Deshalb immer auf der Beifahrerseite abstellen oder im Kofferraum ablegen.

Schuhe im Kofferraum hat allerdings den Nachteil dass man bei einem Unfall barfuss aussteigen und eventuell durch Glasscherben läuft.
In dem Fall würde ich dann notfalls schauen auf welcher Seite des Wagens keine oder weniger Scherben liegen, und dort aussteigen.


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