Das Dilemma mit dem barfuß Auto fahren (Hobby? Barfuß! 2)

Dieter (DU), Thursday, 11.09.2003, 02:30 (vor 7690 Tagen) @ Marco N.

Hallo Marco!

Das Problem bei der ganzen Sache ist, daß zwar in der Straßenverkehrsordnung nicht explizit drin steht, daß barfuß fahren verboten ist. Es steht aber auch nicht explizit drin daß es erlaubt ist.

Und somit liegt doch die Vermutung nahe, dass der Gesetzgeber es dem billigen Ermessen des Fahrers überlassen hat, jeweils für seine persönlichen Fähigkeiten und den Anforderungen des Fahrzeugs zu entscheiden, ob er Fussbekleidung verwendet, und gegebenenfalls, welche.

So wie ich es sehe, ist es dann wohl Ermessenssache ob z.B. bei einem Unfall der Versicherungsschutz erlischt wenn man barfuß gefahren ist.

Laut Auskunft meiner Versicherung (HDI) gibt es bei der KFZ-Haftpflicht-Versicherung lediglich zwei Fälle, in denen die Versicherung sich weigern kann, nämlich Trunkenheit am Steuer und Fahrerflucht. Für sämtliche anderen "Dummheiten", wie zum Beispiel abgenutzte Reifen, *muss* sie aufkommen und kann auch keine Regressansprüche an den Versicherungsnehmer geltend machen.

Anders sieht es dagegen in der Vollkasko-Versicherung aus. Hier können prinzipiell Regressansprüche an den Versicherungsnehmer geltend gemacht werden. Allerdings hat die Versicherung praktisch keine Chance, zu beweisen, dass das barfuss Fahren den Unfall verursacht, oder zu ihm massgeblich beigetragen hat, wenn man nicht selbst per Unfallbericht ihr dabei hilft, zum Beispiel so: "Weil ich unmittelbar vor Fahrtantritt meine Füsse eingefettet habe, bin ich beim Bremsen vom Pedal abgerutscht...." Das wäre dann vergleichbar mit einem beschuhten Fahrer, der aussagt: "Weil meine Schuhsohlen vom Regen nass waren, bin ich beim Bremsen vom Pedal abgerutscht."

Dieter


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