Das Dilemma mit dem barfuß Auto fahren - Beweispflicht vor Gericht (Hobby? Barfuß! 2)

steveh, Wednesday, 10.09.2003, 20:07 (vor 7690 Tagen) @ Marco N.

Das Problem bei der ganzen Sache ist, daß zwar in der Straßenverkehrsordnung nicht explizit drin steht, daß barfuß fahren verboten ist. Es steht aber auch nicht explizit drin daß es erlaubt ist. So wie ich es sehe, ist es dann wohl Ermessenssache ob z.B. bei einem Unfall der Versicherungsschutz erlischt wenn man barfuß gefahren ist.

"Im Zweifel für den Angeklagten".

Ich denke in solch einem Fall müsste die Versicherung welche das Barfussfahren beanstandet und behauptet es habe den Unfall verursacht, oder massgeblich dazu beigetragen, dies vor Gericht beweisen können damit der Unfallschutz hinfällig wäre.

Dazu würde sich meiner Meinung nach ein TÜV Gutachten eignen, wo der betroffene Barfussfahrer dann auf einer Teststrecke Bremsmanöver vergleichend einmal mit und einmal ohne Schuhe zu absolvieren hätte.

Würde dabei das Ergebnis ohne Schuhe schlechter ausfallen als mit, dann könnte die Versicherung sagen:
Dieser Fahrer ist nicht barfuss-fahrtüchtig und verliert seinen Versicherungsschutz weil er bei seinem Unfall ohne Schuhe gefahren war.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion