Das Dilemma mit dem barfuß Auto fahren (Hobby? Barfuß! 2)

Marco N., Wednesday, 10.09.2003, 12:07 (vor 7691 Tagen) @ Lorenz

Was die Autodiskussion betrifft: wann geht endlich mal einer unserer Barfußwebmaster daran, hier mal die Sachlage zu kären und die Fakten (bzgl. Fahrsicherheit und Rechtssicherheit) klipp und klar und ein für alle Mal darzustellen?

Das ist nicht möglich, jedenfalls nicht für einen der "Barfußwebmaster".

Das Problem bei der ganzen Sache ist, daß zwar in der Straßenverkehrsordnung nicht explizit drin steht, daß barfuß fahren verboten ist. Es steht aber auch nicht explizit drin daß es erlaubt ist. So wie ich es sehe, ist es dann wohl Ermessenssache ob z.B. bei einem Unfall der Versicherungsschutz erlischt wenn man barfuß gefahren ist.
Bei Schuhen gibt es ja gewisse Richtlinien, z.B. Flip-Flops, Schuhe mit zu hohen Absätzen (Frage: ab wieviel Zentimetern ist es denn zu hoch?) und Schuhe, die leicht vom Fuß rutschen können --> nicht erlaubt, Bußgeld.

Was einmal passieren müßte: Ein Gericht, am besten ein Landgericht oder gar der Bundesgerichtshof müßte mal über einen Autounfall verhandeln bei dem einer der Beteiligten barfuß gefahren ist. Wenn es mal ein aktuelles Urteil gäbe in dem klipp und klar festgestellt wird daß barfuß fahren in Ordnung ist und nicht zum Erlöschen des Versicherungsschutzes führt, dann wären wir endlich am Ziel. Leider müßte man dazu erst mal einem Barfüßer einen Autounfall an den Hals wünschen. :-(


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