An alle Autofahrer (Hobby? Barfuß! 2)

Markus U., Stammposter, Monday, 18.08.2003, 09:46 (vor 7713 Tagen) @ Micky

Hi Micky!

gemäß der StVO (Strassenverkehrsordnung) muss man beim Autofahren "geeignetes Schuhwerk" tragen. Wer wie ich also barfuss Auto fährt schwebt immer in der Gefahr, deshalb bei einer Polizeikontrolle ein Verwarngeld "zu gewinnen" bzw. bei einem Unfall mit der Versicherung Ärger zu bekommen.

In der StVO steht kein einziges Wort von "geeignetem Schuhwerk", und in den gängigen Kommentaren ebensowenig. Die in der Bevölkerung herumgeisternde und von verantwortungslosen Medienfritzen sowie dem ADAC geschürte Ansicht, barfuß Autofahren sei verboten, beruht auf einer völlig überzogenen Auslegung von § 23 Abs.1 StVO. Dieser lautet:

"Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1)."

Soweit der Gesetzestext. Kein Wort also von "geeignetem Schuhwerk" oder gar einem Verbot, ein Kraftfahrzeug barfuß zu führen. Wenn ein solches "richterrechtlich", also durch gefestigte Rechtsprechung anerkannt wäre, so müßte auf jeden Fall in der gängigen Kommentarliteratur zur StVO ein entsprechender Hinweis zu finden sein, aber auch da: Fehlanzeige!

Barfüßige Grüße von einem Juristen
Markus U.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion