Barfuß im Auto: Was ein Fachmann dazu sagt... (Hobby? Barfuß! 2)

britishsteel, Wednesday, 13.08.2003, 22:40 (vor 7718 Tagen) @ Scooter

Also, ich wollte ja eigentlich garnichts dazu beitragen,
aber die Auto-Barfuss-Diskussion finde ich schon etwas lähmend.
Zunächst, ich laufe selber gerne barfuss, fahre auch hin und wieder so Auto (es gibt also keinen Grund mich hier in eine Schublade zu werfen) und habe zudem beruflich mit mit dem Kraftfahrzeugverkehr zu tun - juristisch und praktisch.

1. Es stimmt, es gibt nirgens eine Vorschrift, eine Verordnung oder ein Gesetz, das ausdrücklich verbietet barfuß Auto zu fahren.
2. Es stimmt aber auch, was die Dame vom ADAC geschrieben hat (auch wenn sie hier von einigen "militanten Barfüssern" hier verissen wurde) - Der Fahrer hat dafür Sorge zu tragen, daß er das Auto in jeder Situation beherrscht (das war die eigentliche Botschaft). Okay, das muss jeder selbst entscheiden. Aber das Beispiel mit den Gummistiefeln ist nicht schlecht, denn: Wenn etwas passiert, kann man im Nachhinein nicht erwarten, daß die Gesellschaft für einen einspringt (Versicherungsgemeinschaft). Klartext: Wer wegen seiner Barfüssigkeit einen Unfall verursacht, und danach noch so blöd ist anzugeben, das sei der Grund dafür, muß sich nicht wundern, wenn er in Regress gezogen wird. Barfuß Autofahren ist nunmal leider kein Grundrecht, die körperliche unversehrtheit (des Unfallgegners) schon. Also, nehmt mal nicht alles als Angriff und so bierernst, macht euch mal Gedanken, wo das eigentliche Problem liegt. Und übrigens, das Gerichtsurteil von damals sei schon so alt (50er Jahre) ist kein Argument, die Grundzüge der StVO sind schon lang vor dem letzten Weltkrieg entstanden, und keiner behauptet: "Die Regel rechts vor links ist schon so alt, da halt ich mich nicht dran", oder was ?
3. Entschuldigt, und das ist jetzt meine private Meinung:
Glaub ihr (die militanten unter euch) daß irgendein Verkehrsminister auf seinen Urlaub verzichten wird, nur um eine Diskussion, ein Expertenausschuss oder sonstwas einzuberufen,wegen einer Ausnahmeverordnung übers Barfußfahren, wo noch nichteinmal irgendwo in Deutschland eine Unfallhäufung deswegen feststellbar ist ? Auch ein Gericht wird eure Eignung nicht begutachten. Fahreignungsgutachten sind lediglich unseren behinderten Mitmenschen vorbehalten, um zu beweisen, daß trotz eines Handicaps die Fahreignung gegeben ist. Nehmt euch mal bitte selbst nicht so wichtig, es gibt Leute die habens noch schwerer.
4. Was man tun kann: Barfuß Autofahren wenn man sich es zutraut (und wenns schief geht muß man halt die Konsequenzen tragen), und wenn nicht es lassen.
Was eigentlich noch besser ist: Barfuß zu laufen, ist doch sowieso viel schöner, warum soll man da bafuß Auto fahren - eigenartig...
Als Abschluß: Ihr könnt nicht irgendwen zu einer Antwort nötigen, die ihr gerne hören würdet, weder den ADAC, noch mich noch sonstwen. Ihr erwartet Toleranz, also müßt ihr auch tolerant sein, auch gegenüber einer anderen Meinung - vielleicht auch gegenüber meiner.

Ein schönen Gruß, und nicht vergessen:
barfuß fahren ist schon gut, barfuß laufen noch besser

b.s.


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