"Zusammenschnitt" des Barfuß Autofahren - Threads (Hobby? Barfuß! 2)

Bernd A, Sunday, 10.08.2003, 11:18 (vor 7721 Tagen) @ Georg

Auch von mir besten Dank für die Mühe, Georg!
Während ich in Norwegen/Schweden bei sehr angenehmen trockenen 20-25 Grad wandern war (einen Bericht darüber werde ich separat schreiben), ist hier offensichtlich eine entsprechend den hiesigen Temperaturen hitzige Debatte bezüglich barfüßiges Autofahren entstanden. Auch meine Frau sagte mir gleich nach meiner Rückkehr am Freitag, dass sie in der Zeitung las, dass die Polizei nun gezielt Kontrollen auf Barfuß- und Flip-Flop-Fahrer macht, weil es wohl doch verboten sei.
Wenn ich mir nun Georgs Zusammenfassung durchlese, kann ich allerdings nichts finden, was ein Bußgeld wegen Barfußfahren rechtfertigen würde, ich würde es im Ernstfall auf einen Prozess ankommen lassen.
Da ja in dem angesprochenen § 23 zu lesen ist, dass der Fahrer die Verantwortung für die Sicherheit des Fahrzeuges etc. trägt, kann man das auch so auslegen, dass es dem Fahrer selbst obliegt, wie er sich am Sichersten fühlt, bzw. welche (Fuß-)Kleidung er für angemessen hält. Die Pedale eines schweren Baustellen-LKW sind mit entsprechendem Arbeiterschuhwerk in jedem Falle leichter zu bedienen, als barfuß, da muss man allerdings auch kräftig drauftreten, um die gewünschte Wirkung zu erzielen. Die Pedale eines Daihatsu Cuore sind von einem Mann mit normaler Schuhgröße mit Schuhen allerdings unmöglich sicher zu bedienen, man wird immer mindestens zwei Pedale gleichzeitig drücken... So einen Kleinwagen kann man eigentlich nur barfuß sicher fahren!
Da ich nur noch selten fahre und selbst gar kein Auto besitze, ist für mich das Risiko erwischt zu werden, eher gering. Sollte mich doch mal ein Ordnungshüter zur Kasse bitten, weil er mich barfuß im Cuore von Stadtmobil-Carsharing erwischt hat, dann wird er mir erstmal den Beweis schuldig sein, dass man diese Büchse wirklich mit Schuhen sicherer fahren kann, als barfuß.
Der "Hut hochgegangen" ist mir übrigens auch bei dem Urteil gegen den LKW-Fahrer mit den Gummistiefeln. Wie stellen sich die Gesetzes-Heinis denn das vor, wie der Baustellenfahrer das machen soll. Natürlich trägt er im Matsch der winterlichen Baustelle solche Schuhe und die sind logischerweise schlammverschmiert - das bringt dieser schwere Job halt so mit sich. Der Mann würde wahrscheinlich auch lieber im wohltemperierten sauberen Büro sitzen. Wenn er nun aber vor und nach jeder Fuhre die Schuhe wechseln würde, dann würde er einen Großteil seiner Arbeitszeit nur damit verbringen, was wiederum verständlicherweise seinem Chef gar nicht gefallen würde...
Wie dieses Urteil zeigt (und andere Urteile auch), wird man einem Autofahrer immer versuchen nachzuweisen, dass er falsche Schuhe trug. Der § 23 ist ja so formuliert, dass man ihn nach allen Seiten beliebig auslegen kann. Denn wie ist schon "geeignetes Schuhwerk" (je nach Fahrzeugart/-typ) zu definieren?
Auch weiterhin barfuß, nicht nur im Auto,
Bernd A


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion