Antwort des ADAC auf meine Frage (Hobby? Barfuß! 2)

Franz (S) @, Stammposter, Monday, 04.08.2003, 19:28 (vor 7727 Tagen) @ Markus U.

Hi Markus!

Heute komme ich wieder einmal dazu, Liegengebliebenes aufzuarbeiten.

Soeben bekam ich die Antwort eines Juristen vom ADAC in München.
Sie deckt sich sinngemäß mit der Antwort von Deiner Anfrage.
Hier könnt Ihr sie auch lesen:

"Nach § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist der Fahrzeugführer unter anderem für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges, für die einwandfreie Sicht beim Fahren sowie seine eigene körperliche Leistungsfähigkeit verantwortlich. Diese Verpflichtung ergibt sich auch aus §§ 31 Abs. 1, 69a Abs. 5 Nr. 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie §§ 2, 75 Nr. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Der BGH hat bereits 1957 entschieden, dass derjenige Kraftfahrer schuldhaft handelt, der seinen Lkw mit Lehm beschmierten Gummistiefeln fährt, also mit einem Schuhwerk, das für die Führung eines solchen Fahrzeuges ungeeignet war (Urteil vom 08.01.1957,
VM 1957, 32). Auch das Amtsgericht Speyer hat entschieden, dass ein durch leichtes Schuhwerk bedingtes Abrutschen von der Kupplung fahrlässig ist (Urteil vom 09.08.1957, DAR 1958, 107).
Wenn also mit ungeeignetem Schuhwerk - wie z. B. verschmutzen Gummistiefeln oder leichten Sandalen - oder gar barfuß ein Fahrzeug geführt und somit die Gefahr hervorgerufen wird, von den Bedienungspedalen abzurutschen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit nach § 23 StVO dar, da der Fahrzeugführer nicht die vorgeschriebene Sorgfalt beim Führen des Kraftfahrzeuges verwendet. Der Verstoß gegen § 23 StVO wird nach Nr. 108 des bundeseinheitlichen Bußgeldkataloges mit einer Geldbuße von EUR 50,-- sowie 3 Punkten im Verkehrszentralregister geahndet, wenn dadurch die Verkehrssicherheit
wesentlich beeinträchtigt wurde. Diese Rechtsfolgen sind insbesondere dann gegeben, wenn durch das Abrutschen von den Pedalen ein Verkehrsunfall verursacht wurde. Kommt es hierbei zu Personenschäden, kann dies sogar strafrechtliche Folgen haben.
Aus versicherungsrechtlicher Sicht kann das Fahren mit unsicheren Schuhen ebenfalls problematisch sein. So kann die Vollkaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung für den am eigenen Fahrzeug entstandenen Schaden verweigern. Die Rechtslage ist insofern mit einem Unfall vergleichbar, der
durch das Hantieren mit einem Handy am Steuer ausgelöst wurde. Ein Regress der eigenen Haftpflichtversicherung für Schäden des Unfallgegners sowie der eigenen Beifahrer ist dagegen nicht zu befürchten, da falsche Schuhe nicht zu einem entsprechenden Ausschluss führen.
Hat der Unfallgegner beispielsweise die Vorfahrt missachtet und kam es
deshalb zum Zusammenstoß, so bekommt der Geschädigte, der wegen ungeeigneten Schuhen das Bremspedal nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend betätigen konnte, nur einen Teil seiner Ersatzansprüche erstattet, sofern er nicht den Beweis für die Unabwendbarkeit des Unfalls führen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Juristische Zentrale - Verkehrsrecht
ADAC-Zentrale München

Ich habe die komplette Antwort hier eingefügt, obwohl es zumeist um andere Punkte des § 23 StVO geht. Was das barfüßige Autofahren angeht und die angeblich damit verbundene Fahrlässigkeit, muß ich sagen, daß hier wirklich geteilte Meinungen pro oder contra Barfuß bestehen.
Auf jeden Fall bin ich der festen Überzeugung, daß man barfuß eine viel größere Sensibilität mit dem Dosieren der Pedale besitzt.
Abrutschen mit nackten Füßen ist nach meiner lanngen Erfahrung total absurd. Ich habe niemals das geringste Problem, selbst wenn ich bei Regen mit regennassen Füßen ins Auto steige und losfahre. Mit Schuhen ist es mir in der Tat schon passiert, daß ich vom Pedal rutschte.
Ich weiß nicht, wer solche absurden Gesetze schreibt bzw. geschrieben hat, auf jeden Fall von Leuten, welche ihre Füße mit absoluter Sicherheit ständig in Schuhen mit Socken zu verstecken wissen und gar keine Ahnung haben können, wie tatsächlich barfuß am Steuer funktioniert.
Auch weiterhin barfuß am Steuer
Franz

Danke für die Information; jetzt wird mir einiges klar!
Ich hatte mich immer darüber gewundert, daß so viele Leute der Meinung waren, barfuß Auto zu fahren sei "verboten", obwohl ich nichts Derartiges in der StVO oder anderen einschlägigen Straßenverkehrsgesetzen entdekken konnte.

Das sehe ich genauso, denn erstens fallen mir zu solchen abstrusen Behauptungen oder auch Auslegungen von Paragraphen keine logischen Begründungen ein. Wer behauptet, daß man barfuß von den Pedalen abrutschen kann, der hat wirklich keine Ahnung davon.

Kürzlich sagte man mir sogar am Stammtisch, daß ich wohl ab jetzt nicht mehr barfuß Auto fahren dürfe, weil das ordnungswidrig sei und mit 50 Euro Bußgeld und drei Punkten geahndet werde. Jetzt kenne ich endlich den Grund: es ist die hanebüchene Auslegung des § 23 StVO, welche offenbar vom ADAC vertreten wird.

Das hat mir auch mein besockter sandalentragender Kumpel auch erzählt und ich habe nur gemeint, ob das ein Ulk sein soll oder was. So einen Quatsch kann ich einfach nicht ernst nehmen.

Die einschlägige Kommentarliteratur kenne ich zwar nicht, aber offensichtlich vermag auch der ADAC nichts anderes, als aus zwei fast 50 Jahre alten Gerichtsurteilen, die mit barfuß nicht zu tun haben, völlig aberwitzige Analogien herzustellen, weil barfüßiges Autofahren für viele anscheinend unvorstellbar ist, wie denn auch das Barfußlaufen außerhalb von Badezimmer, Bettvorleger und allenfalls noch Schwimmbad und Strand (aber da sollte man vielleicht doch lieber auf den Schutz von Badeschuhen zurückgreifen [*ironisch grins*]) allzu vielen Zeitgenossen als total gefährlich und fast schon selbstmörderisch gilt. Sollte man da bezüglich des barfüßigen Autofahrens (wo man ohnehin von einer spezifischen "Betriebsgefahr" ausgeht) etwas anderes erwarten?

Stimmt. Das ist typisch: es besteht ein Gesetz schon seit einem halben Jahrhundert und dann dichtet jeder irgendetwas dazu.
Wieso es soweit kommen konnte, daß Barfuß Autofahren überhaupt so ein negatives Image bekommen hatte, kann ich hier nicht nachvollziehen. Auf jeden Fall ist ds ein hanebüchener Quatsch.
Soll man mir doch bitteschön einmal zeigen, wie man barfuß von den Pedalen abrutschen kann. Das ist mir noch niemals passiert.
Wenn aber welche mit Plateauschuhe wie Buffalos o.ä.Auto fahren, dann kräht kein Hahn danach. Ich spreche aus eigener Erfahrung, was die Buffalos angeht: auch ich gehörte in der Vergangenheit zu jenen, welche sich mit solchen "Klumpfüßen" ans Steuer setzten. Im Vergleich zu Barfuß ist das ein Unterschied wie Tag und Nacht. Seitdem wird mich niemand mehr mit irgendwelchem Schuhwerk - und seien es "nur" Espadrillos o.ä. - am Steuer antreffen. Wie auch Hans, mein Kumpel meinte, soll ich mir ein Paar Schuhe zur Sicherheit ins Auto griffbereit legen. Was soll denn dieser Blödsinn? Entweder barfuß oder nicht und für mich kommt nur die erste Variante in Frage.

Nun ja, da verlasse ich mich doch lieber auf meine Erfahrung und fahre weiterhin barfüßig Auto, obwohl man auch dann vor ganz abstrusen Unfällen (etwa durch Eisenteile, die plötzlich von einem entgegenkommenden Lkw fallen) keineswegs gefeit ist, wie es mir kürzlich beinahe passiert wäre (die Eisenteile verfehlten mein Auto nur um wenige Zentimeter).

So halte ich es auch und bleibe auch weiterhin barfuß.
Das mit den Eisenteilen war doch das Erlebnis, welches wir beide in der Nähe von >Esslingen hatten!? Oder ist Dir wieder so etwas passiert?

Barfüßige Sommergrüße,
Markus U.

Barfüßige und sehr verschwitzte Sommergrüße

Franz


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion