Antwort des ADAC auf meine Frage (Hobby? Barfuß! 2)

Gerd, Tuesday, 29.07.2003, 18:34 (vor 7733 Tagen) @ Franz (S)


Der BGH hat bereits 1957 entschieden, dass derjenige Kraftfahrer schuldhaft handelt, der seinen Lkw mit Lehm beschmierten Gummistiefeln fährt, also mit einem Schuhwerk, das für die Führung eines solchen Fahrzeuges ungeeignet war (Urteil vom 08.01.1957,
VM 1957, 32). Auch das Amtsgericht Speyer hat entschieden, dass ein durch leichtes Schuhwerk bedingtes Abrutschen von der Kupplung fahrlässig ist (Urteil vom 09.08.1957, DAR 1958, 107).

Man beachte, wie hochaktuell die Urteile sind. Daß inzwischen Technik (und hoffentlich auch die Rechtssprechung) gewaltige Fortschritte (Bremskraftverstärker) gemacht hat, ist dem ADAC wohl entgangen.
Entweder hat der ADAC totale Niten oder eingefleischte Stiefelfetischisten als Juristen eingestellt.
Anders läßt sich der Bezug auf fast 50 Jahre alte Urteile nicht erklären.

Liebe Grüße

Gerd


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