Antwort des ADAC! (Hobby? Barfuß! 2)

UlliDO, Stammposter, Monday, 28.07.2003, 22:24 (vor 7734 Tagen)

Hier zum nachlesen die Antwort des ADAC heute per Mail erhalten:

Sehr geehrter.....

Eine gesetzliche Regelung welche Art von Schuhen getragen werden dürfen bzw.
ob ein Fahrzeug ohne Schuhwerk gefahren werden darf besteht nicht. Aus
diesem Grund ist das Verschulden bei einem Unfall jeweils im Einzelfall zu
prüfen.

Bezüglich der ordnungsrechtlichen Seite ist § 23 StVZO, der die sonstigen
Pflichten des Fahrzeugführers regelt.

Nach § 23 I, II StVZO ist der Fahrzeugführer für die Verkehrssicherheit des
Fahrzeugs, der Ladung und Besetzung, für einwandfreie Sicht beim Fahren und
nach Maßgabe der §§ 31 I, 69a V Nr. 2 StVZO, 75 Nr. 75 Nr. 1 FeV für seine
eigene körperliche Leistungsfähigkeit. Der Bundesgerichtshof hat schon
frühzeitig entschieden, dass derjenige unsorgfältig fährt, der mit
ungeeigneten Schuhwerk fährt (BGH VM 57, 32).

Die Generalklausel des § 1 II StVO ist zudem immer zu beachten. Jeder
Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt,
gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder
belästigt wird.

Mit dem falschen oder ohne Schuhwerk ist davon auszugehen, dass die
Kontrolle über das Fahrzeug beeinträchtigt ist, weil zu erwarten ist, dass
z.B. ein starkes Bremsen i.d.R. nicht durchgeführt wird, weil es z.B. mit
Schmerzen verbunden sein kann. Auch ein Abrutschen vom Pedal ist
naheliegender. Damit ist folglich von einer Beeinträchtigung der
Verkehrssicherheit auszugehen.

Zu dem letzten Absatz der Antwort ist eigentlich kein Kommentar mehr nötig,
denn wie heute alle in der Zeitung lesen konnten wissen nach einer Forsa-Umfrage
51% der Deutschen das Gerhard Schröder Regierungschef also Bundeskanzler
ist (also jeder zweite). Immerhin haben 99% ihn auf einem Foto wieder erkannt.

Ich habe es schon vor längerer Zeit behauptet: die Verblödung dieser Gesellschaft
wird immer extremer und rasanter.

Grüße
UlliDO

Antwort des ADAC!

Berni (N), Stammposter, Monday, 28.07.2003, 22:49 (vor 7734 Tagen) @ UlliDO

Mit dem falschen oder ohne Schuhwerk ist davon auszugehen, dass die
Kontrolle über das Fahrzeug beeinträchtigt ist, weil zu erwarten ist, dass
z.B. ein starkes Bremsen i.d.R. nicht durchgeführt wird, weil es z.B. mit
Schmerzen verbunden sein kann. Auch ein Abrutschen vom Pedal ist
naheliegender. Damit ist folglich von einer Beeinträchtigung der
Verkehrssicherheit auszugehen

Tatsächlich. Wenn man diesen letzten Artikel liest, könnte man glauben, daß ihn jemand verfaßt hat, der in seinem Köpfchen eine Holzwurmparty feiern läßt. Schmerzen beim Bremsen .. Ja wo sollen die denn herkommen? Abrutschen vom Pedal! Klar, alle die barfuß Auto fahren, reiben vorher ihre Füße mit Schmierseife ein ...

Grüße Berni(N)

Antwort des ADAC!

Ansche, Monday, 28.07.2003, 22:57 (vor 7734 Tagen) @ Berni (N)

Mit dem falschen oder ohne Schuhwerk ist davon auszugehen, dass die
Kontrolle über das Fahrzeug beeinträchtigt ist, weil zu erwarten ist, dass
z.B. ein starkes Bremsen i.d.R. nicht durchgeführt wird, weil es z.B. mit
Schmerzen verbunden sein kann. Auch ein Abrutschen vom Pedal ist
naheliegender. Damit ist folglich von einer Beeinträchtigung der
Verkehrssicherheit auszugehen

Tatsächlich. Wenn man diesen letzten Artikel liest, könnte man glauben, daß ihn jemand verfaßt hat, der in seinem Köpfchen eine Holzwurmparty feiern läßt. Schmerzen beim Bremsen .. Ja wo sollen die denn herkommen? Abrutschen vom Pedal! Klar, alle die barfuß Auto fahren, reiben vorher ihre Füße mit Schmierseife ein ...
Grüße Berni(N)

Ich finde sogar, daß man ohne Schuhwerk viel sicherer fährt.
Ihr doch auch, oder?
Ich kann kaum noch mit Schuhen fahren und vermeide es weitesgehend, es sei denn , meine Oma sitzt zitternd neben mir im Auto. Das muß ich halt akzeptieren.
Ich will ja nicht, daß die Autofahrt für sie ein Trip wird, nur weil ihre Enkelin so gerne barfuß läuft und fährt.
Jedenfalls habe ich Schuhe dann an, merke ich, es ist für mich "ungeeignetes Schuhwerk".
"Geeignetes Schuhwerk" ist in meinen Augen "kein" Schuhwerk.
:-)
Ich finde, das ist eine absolut subjektive Betrachtung.

Liebe Grüße
Ansche

Antwort des ADAC!

Franz (S), Stammposter, Tuesday, 29.07.2003, 06:37 (vor 7733 Tagen) @ Ansche

Hi Ansche!

Mit dem falschen oder ohne Schuhwerk ist davon auszugehen, dass die
Kontrolle über das Fahrzeug beeinträchtigt ist, weil zu erwarten ist, dass
z.B. ein starkes Bremsen i.d.R. nicht durchgeführt wird, weil es z.B. mit
Schmerzen verbunden sein kann. Auch ein Abrutschen vom Pedal ist
naheliegender. Damit ist folglich von einer Beeinträchtigung der
Verkehrssicherheit auszugehen

Tatsächlich. Wenn man diesen letzten Artikel liest, könnte man glauben, daß ihn jemand verfaßt hat, der in seinem Köpfchen eine Holzwurmparty feiern läßt. Schmerzen beim Bremsen .. Ja wo sollen die denn herkommen? Abrutschen vom Pedal! Klar, alle die barfuß Auto fahren, reiben vorher ihre Füße mit Schmierseife ein ...
Grüße Berni(N)

Ich finde sogar, daß man ohne Schuhwerk viel sicherer fährt.
Ihr doch auch, oder?
Ich kann kaum noch mit Schuhen fahren und vermeide es weitesgehend, es sei denn , meine Oma sitzt zitternd neben mir im Auto. Das muß ich halt akzeptieren.
Ich will ja nicht, daß die Autofahrt für sie ein Trip wird, nur weil ihre Enkelin so gerne barfuß läuft und fährt.
Jedenfalls habe ich Schuhe dann an, merke ich, es ist für mich "ungeeignetes Schuhwerk".
"Geeignetes Schuhwerk" ist in meinen Augen "kein" Schuhwerk.
:-)
Ich finde, das ist eine absolut subjektive Betrachtung.
Liebe Grüße
Ansche

Auch ich betrachte diese Sache so subjektiv wie Du, denn ich gehe und fahre mit dem Auto grundsätzlich barfuß. Das was in dem Bericht steht, ist wirklich total hanebüchen.

Im Übrigen habe ich eine Anfrage an den ADAC gemailt. Gestern bekam ich eine Nachricht, daß sich die Anwälte des ADAC z.Zt. mit dem Thema bzw. mit meiner mail auseinandersetzen. Sobald ich eine Antwort von ihnen habe, werde ich Euch davon in Kenntnis setzen.

Liebe Grüße

Franz

Antwort des ADAC!

Jens, Tuesday, 29.07.2003, 15:00 (vor 7733 Tagen) @ Franz (S)

Hi!

Eigentlich wär es doch langsam mal soweit man würde so etwas wie ein offizielles Gutachten zu diesem Streitpunkt anregen, oder eine Art Studie zu diesem Thema.
Man stecke 50 barfüssige Personen in einen Fahrtrainingssimulator und lässt sie fahren mitsamt den brenzligen, simulierten Notsituationen.

Dann die andere Probandengruppe a 50 Mann: 10 davon in Flip-Flops, 10 in Pantoletten, 10 in Joggingschuhen, 10 in Business-Schuhen mit glatter Ledersohle, und 10 Damen mit gemischten Schuhwerk von Birkenstock, Plateauschuhe bis hin zu High-Heels.

Wenn ich mal meinen gesunden Menschenverstand einsetzen würde und mir über den Ausgang dieser fiktiven Studie meine Gedanken mache, komme ich zu folgenden Ergebnis:

Plateauschuhe und High-Heels - katastrophales abschneiden.

Pantoletten - besser aber mit mängeln, gerade wegen dem hängenbleiben im fersenbereich

Birkenstock - ok, griffige sohle, sitzen stabil am fuß

Business Schuhe m. Ledersohle - Bei nässe große Gefahr des abrutschens auf der pedale, ansonsten ok

Joggingschuhe - ideal

Flip-Flops - in gefahrensituationen gefährlich, hängenbleiben der sohle an Fußmatte

barfuss - kein abrutschen, gutes gefühl, gute Reaktion

So wär das Ergebnis was ich erwarten würde. man müsste dem ADAC eine solche Testreihe mal schmackhaft machen, dass er diese auch durchführt und sein Testergebnis dazu abgibt. Vielleicht, dass sogar alle Testpersonen zusätzlich noch eine zweite Testreihe durchführen in einem realen Fahrsicherheitstraining.

Naja wahrscheinlich alles Hirngespinnste von mir, aber ich glaube danach sieht auch der ADAC einiges anders.

Grüße

Antwort des ADAC!

Tom, Tuesday, 29.07.2003, 19:07 (vor 7733 Tagen) @ Jens

ADAC<--: definiere geeignetes Schuhwerk!
ADAC<--: solange ich Personen mit 15cm-Absätzen Auto fahren sehe, mach ich mir keine Gedanken über irgendwelche geeigneten Schuhe.

aber ich glaube danach sieht auch der ADAC einiges anders.<<<

Ich glaube DAS nicht. Immer dran denken, wir leben in DEUTSCHLAND!

Ansonsten kann ich mich deinen fiktiven Testergebnissen nur anschließen - so wirds sein. Fahre selber nur barfuß.

Grüße aus Dresden

Antwort des ADAC!

Olaf, Stammposter, Tuesday, 29.07.2003, 13:23 (vor 7733 Tagen) @ Ansche

Hallo Ansche,

Ich finde sogar, daß man ohne Schuhwerk viel sicherer fährt.
Ihr doch auch, oder?
Ich kann kaum noch mit Schuhen fahren und vermeide es weitesgehend,

Mir geht es genauso. Ich fahre nur noch von November bis März mit Schuhen Auto. Im Sommer immer barfuß. Wenn ich nicht schon sowieso barfuß bin, ziehe ich meine Sandalen, ob Flipflops oder Tevas, immer aus.

Ich bin barfuß noch nie vom Pedal abgerutscht, wohl aber mit nassen Schuhen!!

Die Schlips- und Schuhträger vom ADAC sind nicht ganz dicht.
Der BGH in diesem Punkt auch nicht - aber wie sollen Leute, die noch nie barfuß gefahren sind, beurteilen können, was angenehmer, sicherer und somit besser ist?

Olaf

Antwort des ADAC!

Thomas, Tuesday, 29.07.2003, 00:11 (vor 7734 Tagen) @ UlliDO

Wie alt ist der ADAC noch mal?- Richtig Einstein-lockere 100 Jahre!!!!
Aus welcher Epoche des letzten Jahrhunderts ist denn der Bericht?
Etwa aus der, wo in den PKW/LKWs noch keine Bremskraftverstärker eingebaut waren? Fährt der Herr Uli... etwa ein Kfz aus dem Jahre 1951-
da empfehlen wir doch mal locker-flockig eine Sturmhaube aus Leder und
dazu das adaquate Schuhwerk-smile

Andere Antwort des ADAC

Georg @, Stammposter, Tuesday, 29.07.2003, 15:52 (vor 7733 Tagen) @ UlliDO

Hallo zusammen,
auch ich habe den ADAC angemailt, Tenor: bitte um Auskunft, worauf sich Aussage in Pressemitteilung beziehe

1. Antwort von einem Herrn Dr. aus der "Iuristischen Zentrale, Verkehsrecht:

Die Verpflichtung zu geeigneten Schuhen beim Führen eines Fahrzeuges im öffentlichen Verkehr ergibt sich aus der Vorschrift des § 23 StVO, der die "sonstigen Pflichten des Fahrzeugführers" betrifft.

Rückfrage von mir:

Der Wortlaut des § 23 lautet, wie ich im Internet hoffentlich richtig recherchiert habe:
§ 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).
(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
(2) Der Fahrzeugführer muß das Fahrzeug, den Zug oder das Gespann auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr ziehen, falls unterwegs auftretende Mängel, welche die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen, nicht alsbald beseitigt werden; dagegen dürfen Krafträder und Fahrräder dann geschoben werden.
(3) Radfahrer und Führer von Krafträdern dürfen sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Sie dürfen nicht freihändig fahren. Die Füße dürfen sie nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten nehmen, wenn der Straßenzustand das erfordert.

Auch nach mehrmaligem konzentrierten Lesen finde ich hierin nichts -aber auch gar nichts! - was sich auf die Frage des Barfußfahrens im PKW beziehen könnte.
Was habe ich Ihrer Meinung nach übersehen?

2. Antwort:

Aus § 23 Abs. 1 und 2 StVO ist die Verantwortung des Fahrzeugführers für seine eigene körperliche Leistungsfähigkeit herzuleiten. Daher hat beispielsweise das AG Speyer (DAR 1958, 107) wie auch der BGH (VM 1957, 32) gefordert, nur mit geegnetem Schuhwerk Kfz zu führen.

Kommentar von mir (hier):
Bezugnahme auf zwei uralte Urteile, die sich auf "geeignetes Schuhwerk" beziehen - was immer das auch sein mag.
Wenn mich meine laienhaften Rechtskenntnisse nicht täuschen, steht das also eben nicht in der Straßenverkehrsordnung, wie behauptet wurde, sondern ist eine Interpretation des ADAC - Mitarbeiters der Interpretation der StVO durch Gerichte.
Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Gruß
Georg

Antwort des ADAC auf meine Frage

Franz (S) @, Stammposter, Tuesday, 29.07.2003, 17:55 (vor 7733 Tagen) @ UlliDO

Hallo UlliDo, hallo alle zusammen!

Soeben bekam ich die Antwort eines Juristen vom ADAC in München.
Sie deckt sich sinngemäß mit der Antwort von Deiner Anfrage.
Hier könnt Ihr sie auch lesen:

"Nach § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist der Fahrzeugführer unter anderem für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges, für die einwandfreie Sicht beim Fahren sowie seine eigene körperliche Leistungsfähigkeit verantwortlich. Diese Verpflichtung ergibt sich auch aus §§ 31 Abs. 1, 69a Abs. 5 Nr. 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie §§ 2, 75 Nr. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Der BGH hat bereits 1957 entschieden, dass derjenige Kraftfahrer schuldhaft handelt, der seinen Lkw mit Lehm beschmierten Gummistiefeln fährt, also mit einem Schuhwerk, das für die Führung eines solchen Fahrzeuges ungeeignet war (Urteil vom 08.01.1957,
VM 1957, 32). Auch das Amtsgericht Speyer hat entschieden, dass ein durch leichtes Schuhwerk bedingtes Abrutschen von der Kupplung fahrlässig ist (Urteil vom 09.08.1957, DAR 1958, 107).

Wenn also mit ungeeignetem Schuhwerk - wie z. B. verschmutzen Gummistiefeln oder leichten Sandalen - oder gar barfuß ein Fahrzeug geführt und somit die Gefahr hervorgerufen wird, von den Bedienungspedalen abzurutschen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit nach § 23 StVO dar, da der Fahrzeugführer nicht die vorgeschriebene Sorgfalt beim Führen des Kraftfahrzeuges verwendet. Der Verstoß gegen § 23 StVO wird nach Nr. 108 des bundeseinheitlichen Bußgeldkataloges mit einer Geldbuße von EUR 50,-- sowie 3 Punkten im Verkehrszentralregister geahndet, wenn dadurch die Verkehrssicherheit
wesentlich beeinträchtigt wurde. Diese Rechtsfolgen sind insbesondere dann gegeben, wenn durch das Abrutschen von den Pedalen ein Verkehrsunfall verursacht wurde. Kommt es hierbei zu Personenschäden, kann dies sogar strafrechtliche Folgen haben.

Aus versicherungsrechtlicher Sicht kann das Fahren mit unsicheren Schuhen ebenfalls problematisch sein. So kann die Vollkaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung für den am eigenen Fahrzeug entstandenen Schaden verweigern. Die Rechtslage ist insofern mit einem Unfall vergleichbar, der
durch das Hantieren mit einem Handy am Steuer ausgelöst wurde. Ein Regress der eigenen Haftpflichtversicherung für Schäden des Unfallgegners sowie der eigenen Beifahrer ist dagegen nicht zu befürchten, da falsche Schuhe nicht zu einem entsprechenden Ausschluss führen.

Hat der Unfallgegner beispielsweise die Vorfahrt missachtet und kam es
deshalb zum Zusammenstoß, so bekommt der Geschädigte, der wegen ungeeigneten Schuhen das Bremspedal nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend betätigen konnte, nur einen Teil seiner Ersatzansprüche erstattet, sofern er nicht den Beweis für die Unabwendbarkeit des Unfalls führen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Juristische Zentrale - Verkehrsrecht
ADAC-Zentrale München

Ich habe die komplette Antwort hier eingefügt, obwohl es zumeist um andere Punkte des § 23 StVO geht. Was das barfüßige Autofahren angeht und die angeblich damit verbundene Fahrlässigkeit, muß ich sagen, daß hier wirklich geteilte Meinungen pro oder contra Barfuß bestehen.
Auf jeden Fall bin ich der festen Überzeugung, daß man barfuß eine viel größere Sensibilität mit dem Dosieren der Pedale besitzt.
Abrutschen mit nackten Füßen ist nach meiner lanngen Erfahrung total absurd. Ich habe niemals das geringste Problem, selbst wenn ich bei Regen mit regennassen Füßen ins Auto steige und losfahre. Mit Schuhen ist es mir in der Tat schon passiert, daß ich vom Pedal rutschte.
Ich weiß nicht, wer solche absurden Gesetze schreibt bzw. geschrieben hat, auf jeden Fall von Leuten, welche ihre Füße mit absoluter Sicherheit ständig in Schuhen mit Socken zu verstecken wissen und gar keine Ahnung haben können, wie tatsächlich barfuß am Steuer funktioniert.

Auch weiterhin barfuß am Steuer

Franz

Antwort des ADAC auf meine Frage

Gerd, Tuesday, 29.07.2003, 18:34 (vor 7733 Tagen) @ Franz (S)


Der BGH hat bereits 1957 entschieden, dass derjenige Kraftfahrer schuldhaft handelt, der seinen Lkw mit Lehm beschmierten Gummistiefeln fährt, also mit einem Schuhwerk, das für die Führung eines solchen Fahrzeuges ungeeignet war (Urteil vom 08.01.1957,
VM 1957, 32). Auch das Amtsgericht Speyer hat entschieden, dass ein durch leichtes Schuhwerk bedingtes Abrutschen von der Kupplung fahrlässig ist (Urteil vom 09.08.1957, DAR 1958, 107).

Man beachte, wie hochaktuell die Urteile sind. Daß inzwischen Technik (und hoffentlich auch die Rechtssprechung) gewaltige Fortschritte (Bremskraftverstärker) gemacht hat, ist dem ADAC wohl entgangen.
Entweder hat der ADAC totale Niten oder eingefleischte Stiefelfetischisten als Juristen eingestellt.
Anders läßt sich der Bezug auf fast 50 Jahre alte Urteile nicht erklären.

Liebe Grüße

Gerd

Antwort des ADAC auf meine Frage

Franz (S) @, Stammposter, Monday, 04.08.2003, 19:41 (vor 7727 Tagen) @ Gerd


Der BGH hat bereits 1957 entschieden, dass derjenige Kraftfahrer schuldhaft handelt, der seinen Lkw mit Lehm beschmierten Gummistiefeln fährt, also mit einem Schuhwerk, das für die Führung eines solchen Fahrzeuges ungeeignet war (Urteil vom 08.01.1957,
VM 1957, 32). Auch das Amtsgericht Speyer hat entschieden, dass ein durch leichtes Schuhwerk bedingtes Abrutschen von der Kupplung fahrlässig ist (Urteil vom 09.08.1957, DAR 1958, 107).

Man beachte, wie hochaktuell die Urteile sind. Daß inzwischen Technik (und hoffentlich auch die Rechtssprechung) gewaltige Fortschritte (Bremskraftverstärker) gemacht hat, ist dem ADAC wohl entgangen.
Entweder hat der ADAC totale Niten oder eingefleischte Stiefelfetischisten als Juristen eingestellt.
Anders läßt sich der Bezug auf fast 50 Jahre alte Urteile nicht erklären.
Liebe Grüße
Gerd

Hi Gerd!

Auch ich weiß nicht, zu welche abstrusen Ideen Leute kommen können.
Da es hier um die "aktuältesten" Paragraphen geht, welche im Grunde genommen gar nichts mit Barfuß zu tun haben, denke ich auch, daß hier Juristen gibt, welche wahrscheinlich mit Schuhen geboren wurden und daher so einen hanebüchenen Unsinn verzapfen.
Kein Mensch kann mir weismachen, daß man barfuß von den Pedalen abrutschen kann. Mir ist das noch niemals passiert - auch nicht beinahe. Wenn aber Leute mit Plateauschuhen oder gar "high heels" am Steuer "erwischt" werden, sagt kein Mensch etwas dagegen. Merkwürdige Logik.
Auch ich gehörte zu jenen, welche mit fetten Buffalos am Steuer gesessen sind. Dies ist aber schon eine ganze Weile her und wird mit absoluter Sicherheit niemals wieder vorkommen.

Was den Bremskraftverstärker angeht: ich habe einem Kumpel, welcher Landwirt ist, beim Einholen von frisch gemähtem Gras geholfen und bin selbst auf seinem Schlepper Bj. 64 von Fendt (glaube ich) am Steuer gesessen und das barfuß. Diese Fahrzeuge verfügen über keine Bremskraftverstärker und daher muß man schon ganz schön "in die Eisen steigen", wenn man bremsen will. Ich hatte barfuß keine Probleme damit - zu keiner Zeit!

Sommerliche Barfußgrüße und auch weiterhin barfuß am Steuer

Franz

Antwort des ADAC auf meine Frage

Markus U., Stammposter, Tuesday, 29.07.2003, 19:14 (vor 7733 Tagen) @ Franz (S)

Hi Franz!

Soeben bekam ich die Antwort eines Juristen vom ADAC in München.
Sie deckt sich sinngemäß mit der Antwort von Deiner Anfrage.
Hier könnt Ihr sie auch lesen:

"Nach § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist der Fahrzeugführer unter anderem für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges, für die einwandfreie Sicht beim Fahren sowie seine eigene körperliche Leistungsfähigkeit verantwortlich. Diese Verpflichtung ergibt sich auch aus §§ 31 Abs. 1, 69a Abs. 5 Nr. 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie §§ 2, 75 Nr. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Der BGH hat bereits 1957 entschieden, dass derjenige Kraftfahrer schuldhaft handelt, der seinen Lkw mit Lehm beschmierten Gummistiefeln fährt, also mit einem Schuhwerk, das für die Führung eines solchen Fahrzeuges ungeeignet war (Urteil vom 08.01.1957,
VM 1957, 32). Auch das Amtsgericht Speyer hat entschieden, dass ein durch leichtes Schuhwerk bedingtes Abrutschen von der Kupplung fahrlässig ist (Urteil vom 09.08.1957, DAR 1958, 107).
Wenn also mit ungeeignetem Schuhwerk - wie z. B. verschmutzen Gummistiefeln oder leichten Sandalen - oder gar barfuß ein Fahrzeug geführt und somit die Gefahr hervorgerufen wird, von den Bedienungspedalen abzurutschen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit nach § 23 StVO dar, da der Fahrzeugführer nicht die vorgeschriebene Sorgfalt beim Führen des Kraftfahrzeuges verwendet. Der Verstoß gegen § 23 StVO wird nach Nr. 108 des bundeseinheitlichen Bußgeldkataloges mit einer Geldbuße von EUR 50,-- sowie 3 Punkten im Verkehrszentralregister geahndet, wenn dadurch die Verkehrssicherheit
wesentlich beeinträchtigt wurde. Diese Rechtsfolgen sind insbesondere dann gegeben, wenn durch das Abrutschen von den Pedalen ein Verkehrsunfall verursacht wurde. Kommt es hierbei zu Personenschäden, kann dies sogar strafrechtliche Folgen haben.
Aus versicherungsrechtlicher Sicht kann das Fahren mit unsicheren Schuhen ebenfalls problematisch sein. So kann die Vollkaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung für den am eigenen Fahrzeug entstandenen Schaden verweigern. Die Rechtslage ist insofern mit einem Unfall vergleichbar, der
durch das Hantieren mit einem Handy am Steuer ausgelöst wurde. Ein Regress der eigenen Haftpflichtversicherung für Schäden des Unfallgegners sowie der eigenen Beifahrer ist dagegen nicht zu befürchten, da falsche Schuhe nicht zu einem entsprechenden Ausschluss führen.
Hat der Unfallgegner beispielsweise die Vorfahrt missachtet und kam es
deshalb zum Zusammenstoß, so bekommt der Geschädigte, der wegen ungeeigneten Schuhen das Bremspedal nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend betätigen konnte, nur einen Teil seiner Ersatzansprüche erstattet, sofern er nicht den Beweis für die Unabwendbarkeit des Unfalls führen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Juristische Zentrale - Verkehrsrecht
ADAC-Zentrale München

Ich habe die komplette Antwort hier eingefügt, obwohl es zumeist um andere Punkte des § 23 StVO geht. Was das barfüßige Autofahren angeht und die angeblich damit verbundene Fahrlässigkeit, muß ich sagen, daß hier wirklich geteilte Meinungen pro oder contra Barfuß bestehen.
Auf jeden Fall bin ich der festen Überzeugung, daß man barfuß eine viel größere Sensibilität mit dem Dosieren der Pedale besitzt.
Abrutschen mit nackten Füßen ist nach meiner lanngen Erfahrung total absurd. Ich habe niemals das geringste Problem, selbst wenn ich bei Regen mit regennassen Füßen ins Auto steige und losfahre. Mit Schuhen ist es mir in der Tat schon passiert, daß ich vom Pedal rutschte.
Ich weiß nicht, wer solche absurden Gesetze schreibt bzw. geschrieben hat, auf jeden Fall von Leuten, welche ihre Füße mit absoluter Sicherheit ständig in Schuhen mit Socken zu verstecken wissen und gar keine Ahnung haben können, wie tatsächlich barfuß am Steuer funktioniert.
Auch weiterhin barfuß am Steuer
Franz

Danke für die Information; jetzt wird mir einiges klar!
Ich hatte mich immer darüber gewundert, daß so viele Leute der Meinung waren, barfuß Auto zu fahren sei "verboten", obwohl ich nichts Derartiges in der StVO oder anderen einschlägigen Straßenverkehrsgesetzen entdekken konnte.
Kürzlich sagte man mir sogar am Stammtisch, daß ich wohl ab jetzt nicht mehr barfuß Auto fahren dürfe, weil das ordnungswidrig sei und mit 50 Euro Bußgeld und drei Punkten geahndet werde. Jetzt kenne ich endlich den Grund: es ist die hanebüchene Auslegung des § 23 StVO, welche offenbar vom ADAC vertreten wird. Die einschlägige Kommentarliteratur kenne ich zwar nicht, aber offensichtlich vermag auch der ADAC nichts anderes, als aus zwei fast 50 Jahre alten Gerichtsurteilen, die mit barfuß nicht zu tun haben, völlig aberwitzige Analogien herzustellen, weil barfüßiges Autofahren für viele anscheinend unvorstellbar ist, wie denn auch das Barfußlaufen außerhalb von Badezimmer, Bettvorleger und allenfalls noch Schwimmbad und Strand (aber da sollte man vielleicht doch lieber auf den Schutz von Badeschuhen zurückgreifen [*ironisch grins*]) allzu vielen Zeitgenossen als total gefährlich und fast schon selbstmörderisch gilt. Sollte man da bezüglich des barfüßigen Autofahrens (wo man ohnehin von einer spezifischen "Betriebsgefahr" ausgeht) etwas anderes erwarten?

Nun ja, da verlasse ich mich doch lieber auf meine Erfahrung und fahre weiterhin barfüßig Auto, obwohl man auch dann vor ganz abstrusen Unfällen (etwa durch Eisenteile, die plötzlich von einem entgegenkommenden Lkw fallen) keineswegs gefeit ist, wie es mir kürzlich beinahe passiert wäre (die Eisenteile verfehlten mein Auto nur um wenige Zentimeter).

Barfüßige Sommergrüße,
Markus U.

Antwort des ADAC auf meine Frage

Franz (S) @, Stammposter, Monday, 04.08.2003, 19:28 (vor 7727 Tagen) @ Markus U.

Hi Markus!

Heute komme ich wieder einmal dazu, Liegengebliebenes aufzuarbeiten.

Soeben bekam ich die Antwort eines Juristen vom ADAC in München.
Sie deckt sich sinngemäß mit der Antwort von Deiner Anfrage.
Hier könnt Ihr sie auch lesen:

"Nach § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist der Fahrzeugführer unter anderem für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges, für die einwandfreie Sicht beim Fahren sowie seine eigene körperliche Leistungsfähigkeit verantwortlich. Diese Verpflichtung ergibt sich auch aus §§ 31 Abs. 1, 69a Abs. 5 Nr. 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie §§ 2, 75 Nr. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Der BGH hat bereits 1957 entschieden, dass derjenige Kraftfahrer schuldhaft handelt, der seinen Lkw mit Lehm beschmierten Gummistiefeln fährt, also mit einem Schuhwerk, das für die Führung eines solchen Fahrzeuges ungeeignet war (Urteil vom 08.01.1957,
VM 1957, 32). Auch das Amtsgericht Speyer hat entschieden, dass ein durch leichtes Schuhwerk bedingtes Abrutschen von der Kupplung fahrlässig ist (Urteil vom 09.08.1957, DAR 1958, 107).
Wenn also mit ungeeignetem Schuhwerk - wie z. B. verschmutzen Gummistiefeln oder leichten Sandalen - oder gar barfuß ein Fahrzeug geführt und somit die Gefahr hervorgerufen wird, von den Bedienungspedalen abzurutschen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit nach § 23 StVO dar, da der Fahrzeugführer nicht die vorgeschriebene Sorgfalt beim Führen des Kraftfahrzeuges verwendet. Der Verstoß gegen § 23 StVO wird nach Nr. 108 des bundeseinheitlichen Bußgeldkataloges mit einer Geldbuße von EUR 50,-- sowie 3 Punkten im Verkehrszentralregister geahndet, wenn dadurch die Verkehrssicherheit
wesentlich beeinträchtigt wurde. Diese Rechtsfolgen sind insbesondere dann gegeben, wenn durch das Abrutschen von den Pedalen ein Verkehrsunfall verursacht wurde. Kommt es hierbei zu Personenschäden, kann dies sogar strafrechtliche Folgen haben.
Aus versicherungsrechtlicher Sicht kann das Fahren mit unsicheren Schuhen ebenfalls problematisch sein. So kann die Vollkaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung für den am eigenen Fahrzeug entstandenen Schaden verweigern. Die Rechtslage ist insofern mit einem Unfall vergleichbar, der
durch das Hantieren mit einem Handy am Steuer ausgelöst wurde. Ein Regress der eigenen Haftpflichtversicherung für Schäden des Unfallgegners sowie der eigenen Beifahrer ist dagegen nicht zu befürchten, da falsche Schuhe nicht zu einem entsprechenden Ausschluss führen.
Hat der Unfallgegner beispielsweise die Vorfahrt missachtet und kam es
deshalb zum Zusammenstoß, so bekommt der Geschädigte, der wegen ungeeigneten Schuhen das Bremspedal nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend betätigen konnte, nur einen Teil seiner Ersatzansprüche erstattet, sofern er nicht den Beweis für die Unabwendbarkeit des Unfalls führen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Juristische Zentrale - Verkehrsrecht
ADAC-Zentrale München

Ich habe die komplette Antwort hier eingefügt, obwohl es zumeist um andere Punkte des § 23 StVO geht. Was das barfüßige Autofahren angeht und die angeblich damit verbundene Fahrlässigkeit, muß ich sagen, daß hier wirklich geteilte Meinungen pro oder contra Barfuß bestehen.
Auf jeden Fall bin ich der festen Überzeugung, daß man barfuß eine viel größere Sensibilität mit dem Dosieren der Pedale besitzt.
Abrutschen mit nackten Füßen ist nach meiner lanngen Erfahrung total absurd. Ich habe niemals das geringste Problem, selbst wenn ich bei Regen mit regennassen Füßen ins Auto steige und losfahre. Mit Schuhen ist es mir in der Tat schon passiert, daß ich vom Pedal rutschte.
Ich weiß nicht, wer solche absurden Gesetze schreibt bzw. geschrieben hat, auf jeden Fall von Leuten, welche ihre Füße mit absoluter Sicherheit ständig in Schuhen mit Socken zu verstecken wissen und gar keine Ahnung haben können, wie tatsächlich barfuß am Steuer funktioniert.
Auch weiterhin barfuß am Steuer
Franz

Danke für die Information; jetzt wird mir einiges klar!
Ich hatte mich immer darüber gewundert, daß so viele Leute der Meinung waren, barfuß Auto zu fahren sei "verboten", obwohl ich nichts Derartiges in der StVO oder anderen einschlägigen Straßenverkehrsgesetzen entdekken konnte.

Das sehe ich genauso, denn erstens fallen mir zu solchen abstrusen Behauptungen oder auch Auslegungen von Paragraphen keine logischen Begründungen ein. Wer behauptet, daß man barfuß von den Pedalen abrutschen kann, der hat wirklich keine Ahnung davon.

Kürzlich sagte man mir sogar am Stammtisch, daß ich wohl ab jetzt nicht mehr barfuß Auto fahren dürfe, weil das ordnungswidrig sei und mit 50 Euro Bußgeld und drei Punkten geahndet werde. Jetzt kenne ich endlich den Grund: es ist die hanebüchene Auslegung des § 23 StVO, welche offenbar vom ADAC vertreten wird.

Das hat mir auch mein besockter sandalentragender Kumpel auch erzählt und ich habe nur gemeint, ob das ein Ulk sein soll oder was. So einen Quatsch kann ich einfach nicht ernst nehmen.

Die einschlägige Kommentarliteratur kenne ich zwar nicht, aber offensichtlich vermag auch der ADAC nichts anderes, als aus zwei fast 50 Jahre alten Gerichtsurteilen, die mit barfuß nicht zu tun haben, völlig aberwitzige Analogien herzustellen, weil barfüßiges Autofahren für viele anscheinend unvorstellbar ist, wie denn auch das Barfußlaufen außerhalb von Badezimmer, Bettvorleger und allenfalls noch Schwimmbad und Strand (aber da sollte man vielleicht doch lieber auf den Schutz von Badeschuhen zurückgreifen [*ironisch grins*]) allzu vielen Zeitgenossen als total gefährlich und fast schon selbstmörderisch gilt. Sollte man da bezüglich des barfüßigen Autofahrens (wo man ohnehin von einer spezifischen "Betriebsgefahr" ausgeht) etwas anderes erwarten?

Stimmt. Das ist typisch: es besteht ein Gesetz schon seit einem halben Jahrhundert und dann dichtet jeder irgendetwas dazu.
Wieso es soweit kommen konnte, daß Barfuß Autofahren überhaupt so ein negatives Image bekommen hatte, kann ich hier nicht nachvollziehen. Auf jeden Fall ist ds ein hanebüchener Quatsch.
Soll man mir doch bitteschön einmal zeigen, wie man barfuß von den Pedalen abrutschen kann. Das ist mir noch niemals passiert.
Wenn aber welche mit Plateauschuhe wie Buffalos o.ä.Auto fahren, dann kräht kein Hahn danach. Ich spreche aus eigener Erfahrung, was die Buffalos angeht: auch ich gehörte in der Vergangenheit zu jenen, welche sich mit solchen "Klumpfüßen" ans Steuer setzten. Im Vergleich zu Barfuß ist das ein Unterschied wie Tag und Nacht. Seitdem wird mich niemand mehr mit irgendwelchem Schuhwerk - und seien es "nur" Espadrillos o.ä. - am Steuer antreffen. Wie auch Hans, mein Kumpel meinte, soll ich mir ein Paar Schuhe zur Sicherheit ins Auto griffbereit legen. Was soll denn dieser Blödsinn? Entweder barfuß oder nicht und für mich kommt nur die erste Variante in Frage.

Nun ja, da verlasse ich mich doch lieber auf meine Erfahrung und fahre weiterhin barfüßig Auto, obwohl man auch dann vor ganz abstrusen Unfällen (etwa durch Eisenteile, die plötzlich von einem entgegenkommenden Lkw fallen) keineswegs gefeit ist, wie es mir kürzlich beinahe passiert wäre (die Eisenteile verfehlten mein Auto nur um wenige Zentimeter).

So halte ich es auch und bleibe auch weiterhin barfuß.
Das mit den Eisenteilen war doch das Erlebnis, welches wir beide in der Nähe von >Esslingen hatten!? Oder ist Dir wieder so etwas passiert?

Barfüßige Sommergrüße,
Markus U.

Barfüßige und sehr verschwitzte Sommergrüße

Franz

Privatgespräche ...

Georg, Stammposter, Monday, 04.08.2003, 19:40 (vor 7727 Tagen) @ Franz (S)

... mit Deinem "besten Freund", wie Du neulich geschrieben hast, kannst Du doch bestimmt auch am Telefon führen, oder?
Hier ist jedenfalls (nach wie vor) nicht der richtige Platz dafür!
G.

Wieso Privatgespräche?.

Waldemar, Wednesday, 06.08.2003, 16:49 (vor 7725 Tagen) @ Georg

Hallo Georg!

Ich verstehe nicht, wie Du zu der Ansicht kommst, daß es sich hier angeblich um Privatgespräche handelt. Ich finde die Beiträge von Franz und Markus U. zu dem Thema sehr interessant und sie sind auch on topic und wie ich finde überhaupt nicht privat. Außerdem interessiert mich die Meinung von Markus U. zum Thema Barfuß Autofahren, weil er wie ich glaube Jurist ist.
Außerdem ist es doch gut, wenn Franz und Markus U. miteinander befreundet sind, jedenfalls besser als wenn sie sich ständig zofften. Du hast doch sicher auch Freunde hier im Forum. Oder bist Du irgendwie neidisch auf die beiden? Es kommt mir nämlich inzwischen fast so vor, als hättest Du irgendwie einen Haß auf die beiden.

Barfuß grüßt Dich
Waldemar

Antwort des ADAC auf meine Frage

Markus U., Stammposter, Tuesday, 05.08.2003, 00:11 (vor 7727 Tagen) @ Franz (S)

Hi Franz!

Ich hatte mich immer darüber gewundert, daß so viele Leute der Meinung waren, barfuß Auto zu fahren sei "verboten", obwohl ich nichts Derartiges in der StVO oder anderen einschlägigen Straßenverkehrsgesetzen entdekken konnte.

Das sehe ich genauso, denn erstens fallen mir zu solchen abstrusen Behauptungen oder auch Auslegungen von Paragraphen keine logischen Begründungen ein. Wer behauptet, daß man barfuß von den Pedalen abrutschen kann, der hat wirklich keine Ahnung davon.

Ich habe mir § 23 StVO noch einmal genauestens durchgelesen; von "geeignetem Schuhwerk" oder so steht darin kein Wort geschrieben, während die Benutzung von Mobiltelefonen und Autotelefonen nach Absatz 1a dieser Vorschrift ausdrücklich verboten ist. Die Meinung, daß diese Vorschrift auch das barfüßige Autofahren verbiete, beruht folglich auf einer extrem weiten, ja sogar "an den Haaren herbeigezogenen" Auslegung, welche weder durch den Text der Vorschrift noch durch die zitierten Gerichtsurteile aus dem Jahre 1957 nahegelegt wird. Na ja, morgen werde ich mal einen kleinen Blick in die einschlägige Kommentarliteratur werfen. Mal sehen, was dabei herauskommt...

Kürzlich sagte man mir sogar am Stammtisch, daß ich wohl ab jetzt nicht mehr barfuß Auto fahren dürfe, weil das ordnungswidrig sei und mit 50 Euro Bußgeld und drei Punkten geahndet werde. Jetzt kenne ich endlich den Grund: es ist die hanebüchene Auslegung des § 23 StVO, welche offenbar vom ADAC vertreten wird.

Das hat mir auch mein besockter sandalentragender Kumpel auch erzählt und ich habe nur gemeint, ob das ein Ulk sein soll oder was. So einen Quatsch kann ich einfach nicht ernst nehmen.

Andererseits stimmt es aber doch recht bedenklich, daß momentan offenbar ein breitangelegter Propagandafeldzug gegen das barfüßige Autofahren stattfindet, wenngleich ich bis auf die erwähnte Bemerkung am Stammtisch sowie die aktuelle Diskussion im Forum nichts davon mitgekriegt habe.
Jedenfalls kann ich mir solche Propaganda nur mit dem derzeitigen Wetter erklären, bei dem die Sokkenlosen (allermeist in Flipflops oder irgendwelchen Sandalen ohne Fersenriemen) eindeutig in der Überzahl sind und man daher mit Sicherheit vermuten kann, daß so manch einer von diesen sich die Flipflops oder Sandalen im Auto von den Füßen streift und barfuß fährt.

Die einschlägige Kommentarliteratur kenne ich zwar nicht, aber offensichtlich vermag auch der ADAC nichts anderes, als aus zwei fast 50 Jahre alten Gerichtsurteilen, die mit barfuß nicht zu tun haben, völlig aberwitzige Analogien herzustellen, weil barfüßiges Autofahren für viele anscheinend unvorstellbar ist, wie denn auch das Barfußlaufen außerhalb von Badezimmer, Bettvorleger und allenfalls noch Schwimmbad und Strand (aber da sollte man vielleicht doch lieber auf den Schutz von Badeschuhen zurückgreifen [*ironisch grins*]) allzu vielen Zeitgenossen als total gefährlich und fast schon selbstmörderisch gilt. Sollte man da bezüglich des barfüßigen Autofahrens (wo man ohnehin von einer spezifischen "Betriebsgefahr" ausgeht) etwas anderes erwarten?

Stimmt. Das ist typisch: es besteht ein Gesetz schon seit einem halben Jahrhundert und dann dichtet jeder irgendetwas dazu.

Ganz so ist es nicht. Für den Juristen sind Rechtsprechung und Literatur wertvolle Hilfen bei der Auslegung und Anwendung von Gesetzen.

Wieso es soweit kommen konnte, daß Barfuß Autofahren überhaupt so ein negatives Image bekommen hatte, kann ich hier nicht nachvollziehen. Auf jeden Fall ist das ein hanebüchener Quatsch.

In diesem konkreten Fall bin ich derselben Meinung, und den allermeisten im Forum dürfte es ebenso gehen!

Soll man mir doch bitteschön einmal zeigen, wie man barfuß von den Pedalen abrutschen kann. Das ist mir noch niemals passiert.
Wenn aber welche mit Plateauschuhe wie Buffalos o.ä.Auto fahren, dann kräht kein Hahn danach. Ich spreche aus eigener Erfahrung, was die Buffalos angeht: auch ich gehörte in der Vergangenheit zu jenen, welche sich mit solchen "Klumpfüßen" ans Steuer setzten. Im Vergleich zu Barfuß ist das ein Unterschied wie Tag und Nacht. Seitdem wird mich niemand mehr mit irgendwelchem Schuhwerk - und seien es "nur" Espadrillos o.ä. - am Steuer antreffen. Wie auch Hans, mein Kumpel meinte, soll ich mir ein Paar Schuhe zur Sicherheit ins Auto griffbereit legen. Was soll denn dieser Blödsinn? Entweder barfuß oder nicht und für mich kommt nur die erste Variante in Frage.

Einerseits kann man solche "Sicherheitsschuhe", falls denn wirklich mal etwas passieren sollte, rasch anziehen, so daß hinterher niemand behaupten kann, daß der Unfall durch das barfüßige Autofahren verursacht worden sei; andererseits ist aber sicherlich konsequenter, gar keine Schuhe mitzunehmen, wenn man weiß, daß man sie ansonsten nicht braucht. Und ein Unfall ist ja gottlobs die Ausnahme und nicht die Regel.

Nun ja, da verlasse ich mich doch lieber auf meine Erfahrung und fahre weiterhin barfüßig Auto, obwohl man auch dann vor ganz abstrusen Unfällen (etwa durch Eisenteile, die plötzlich von einem entgegenkommenden Lkw fallen) keineswegs gefeit ist, wie es mir kürzlich beinahe passiert wäre (die Eisenteile verfehlten mein Auto nur um wenige Zentimeter).

So halte ich es auch und bleibe auch weiterhin barfuß.
Das mit den Eisenteilen war doch das Erlebnis, welches wir beide in der Nähe von Esslingen hatten!? Oder ist Dir wieder so etwas passiert?

Das mit den Eisenteilen war unser Erlebnis in der Nähe von Esslingen, welches mir deshalb so lebhaft in Erinnerung ist, weil es mir einen ziemlichen Schrekken eingejagt hat und anschaulich macht, daß die Gefahr mitunter aus ganz unerwarteter Richtung kommt, denn die statistische Wahrscheinlichkeit, von herabfallenden Eisenteilen eines entgegenkommenden Lkw getoffen zu werden, dürfte verschwindend gering sein. Aber wenn wirklich etwas Derartiges passiert, ist man auch mit dem "besten" Schuhwerk (was auch immer darunter zu verstehen sei)nicht dagegen gefeit oder gewappnet.

Barfüßige und sehr verschwitzte Sommergrüße
Franz

Ebenfalls barfüßige und verschwitzte Sommergrüße,
Markus U.

Antwort des ADAC auf meine Frage

Franz (S) @, Stammposter, Wednesday, 06.08.2003, 13:11 (vor 7725 Tagen) @ Markus U.

Hi Markus!

Ich hatte mich immer darüber gewundert, daß so viele Leute der Meinung waren, barfuß Auto zu fahren sei "verboten", obwohl ich nichts Derartiges in der StVO oder anderen einschlägigen Straßenverkehrsgesetzen entdekken konnte.

Das sehe ich genauso, denn erstens fallen mir zu solchen abstrusen Behauptungen oder auch Auslegungen von Paragraphen keine logischen Begründungen ein. Wer behauptet, daß man barfuß von den Pedalen abrutschen kann, der hat wirklich keine Ahnung davon.

Ich habe mir § 23 StVO noch einmal genauestens durchgelesen; von "geeignetem Schuhwerk" oder so steht darin kein Wort geschrieben, während die Benutzung von Mobiltelefonen und Autotelefonen nach Absatz 1a dieser Vorschrift ausdrücklich verboten ist. Die Meinung, daß diese Vorschrift auch das barfüßige Autofahren verbiete, beruht folglich auf einer extrem weiten, ja sogar "an den Haaren herbeigezogenen" Auslegung, welche weder durch den Text der Vorschrift noch durch die zitierten Gerichtsurteile aus dem Jahre 1957 nahegelegt wird. Na ja, morgen werde ich mal einen kleinen Blick in die einschlägige Kommentarliteratur werfen. Mal sehen, was dabei herauskommt...

Da bin ich auch gespannt. Ich habe mir auch mal u.a. den § 23 StVO angeschaut und konnte auch nichts entdecken, was in irgendeinem Sinne das barfüßige Autofahren in irgendeine Form einschränkt oder sogar verbietet. Die Begründungen contra Barfuß, welche man immer wieder hört und liest, sind in meinen Augen absoluter Schmarrn!

Kürzlich sagte man mir sogar am Stammtisch, daß ich wohl ab jetzt nicht mehr barfuß Auto fahren dürfe, weil das ordnungswidrig sei und mit 50 Euro Bußgeld und drei Punkten geahndet werde. Jetzt kenne ich endlich den Grund: es ist die hanebüchene Auslegung des § 23 StVO, welche offenbar vom ADAC vertreten wird.

Das hat mir auch mein besockter sandalentragender Kumpel auch erzählt und ich habe nur gemeint, ob das ein Ulk sein soll oder was. So einen Quatsch kann ich einfach nicht ernst nehmen.

Andererseits stimmt es aber doch recht bedenklich, daß momentan offenbar ein breitangelegter Propagandafeldzug gegen das barfüßige Autofahren stattfindet, wenngleich ich bis auf die erwähnte Bemerkung am Stammtisch sowie die aktuelle Diskussion im Forum nichts davon mitgekriegt habe.

Auch ich kann es nicht nachvollziehen, wer das Interesse besitzt und das barfüßige Autofahren in einer recht denkwürdigen Weise deklassieren möchte und dies sogar über die Medien verbreiten läßt.
Als überzeugte Barfußgeher, welche das Barfußlaufen aus Freude und Überzeugung ausüben, hat man ohnehin genug mit irgendwelchen Vorurteilen zu kämpfen. Die Gesellschaft trägt halt einfach Schuhe und ein Barfüßer gehört somit leider zu der Minderheit. Wir - zumindest die Meisten hier - versuchen durch Barfußtreffen, "Barfuß - Paraden (!)" und sonstige Veranstaltungen allen Leuten zeigen, wie schön und gesund das Barfußgehen in Wirklichkeit ist und daß man, wie man schon von manchen Seiten hören "durfte", u.a. keinen Fußpilz und sonstige Erkrankungen einfangen kann. Scheinbar sind die meisten Leute bereits beschuht zur Welt gekommen und dann ist es sowieso klar, daß was die Masse macht, nur "richtig" sein kann.

Jedenfalls kann ich mir solche Propaganda nur mit dem derzeitigen Wetter erklären, bei dem die Sokkenlosen (allermeist in Flipflops oder irgendwelchen Sandalen ohne Fersenriemen) eindeutig in der Überzahl sind und man daher mit Sicherheit vermuten kann, daß so manch einer von diesen sich die Flipflops oder Sandalen im Auto von den Füßen streift und barfuß fährt.

Das kann ich mir auch so vorstellen. Vielleicht spielt hier bei manchen auch der Neid mit. Sie wollen sicherlich auch, können es aber aus beruflichen oder sonstigen Gründen nicht tun. Warum aber jemand solche absurden Kommentare contra Barfuß auf die übrige Menschheit losläßt, kann ich auch nicht nachvollziehen, aber ich denke, daß hier wahrscheinlich der Neid eine große Rolle spielt.

Die einschlägige Kommentarliteratur kenne ich zwar nicht, aber offensichtlich vermag auch der ADAC nichts anderes, als aus zwei fast 50 Jahre alten Gerichtsurteilen, die mit barfuß nicht zu tun haben, völlig aberwitzige Analogien herzustellen, weil barfüßiges Autofahren für viele anscheinend unvorstellbar ist, wie denn auch das Barfußlaufen außerhalb von Badezimmer, Bettvorleger und allenfalls noch Schwimmbad und Strand (aber da sollte man vielleicht doch lieber auf den Schutz von Badeschuhen zurückgreifen [*ironisch grins*]) allzu vielen Zeitgenossen als total gefährlich und fast schon selbstmörderisch gilt. Sollte man da bezüglich des barfüßigen Autofahrens (wo man ohnehin von einer spezifischen "Betriebsgefahr" ausgeht) etwas anderes erwarten?

Stimmt. Das ist typisch: es besteht ein Gesetz schon seit einem halben Jahrhundert und dann dichtet jeder irgendetwas dazu.

Ganz so ist es nicht. Für den Juristen sind Rechtsprechung und Literatur wertvolle Hilfen bei der Auslegung und Anwendung von Gesetzen.

Wieso es soweit kommen konnte, daß Barfuß Autofahren überhaupt so ein negatives Image bekommen hatte, kann ich hier nicht nachvollziehen. Auf jeden Fall ist das ein hanebüchener Quatsch.

In diesem konkreten Fall bin ich derselben Meinung, und den allermeisten im Forum dürfte es ebenso gehen!

Eben. Die allermeisten hier fahren bestimmt auch meistens barfuß Auto und daher werden sie auch wissen, was geht und was nicht. Ich glaube auch nicht, daß jemand irgendwann durch seine nackten Füße in irgendeiner Weise in Bedrängnis gekommen ist. Ich fahre schon - wie bereits erwähnt - schon recht lange barfuß Auto und ich hatte niemals Probleme damit, selbst wenn ich mit regennassen Füßen losgefahren bin.

Soll man mir doch bitteschön einmal zeigen, wie man barfuß von den Pedalen abrutschen kann. Das ist mir noch niemals passiert.
Wenn aber welche mit Plateauschuhe wie Buffalos o.ä.Auto fahren, dann kräht kein Hahn danach. Ich spreche aus eigener Erfahrung, was die Buffalos angeht: auch ich gehörte in der Vergangenheit zu jenen, welche sich mit solchen "Klumpfüßen" ans Steuer setzten. Im Vergleich zu Barfuß ist das ein Unterschied wie Tag und Nacht. Seitdem wird mich niemand mehr mit irgendwelchem Schuhwerk - und seien es "nur" Espadrillos o.ä. - am Steuer antreffen. Wie auch Hans, mein Kumpel meinte, soll ich mir ein Paar Schuhe zur Sicherheit ins Auto griffbereit legen. Was soll denn dieser Blödsinn? Entweder barfuß oder nicht und für mich kommt nur die erste Variante in Frage.

Einerseits kann man solche "Sicherheitsschuhe", falls denn wirklich mal etwas passieren sollte, rasch anziehen, so daß hinterher niemand behaupten kann, daß der Unfall durch das barfüßige Autofahren verursacht worden sei; andererseits ist aber sicherlich konsequenter, gar keine Schuhe mitzunehmen, wenn man weiß, daß man sie ansonsten nicht braucht. Und ein Unfall ist ja gottlobs die Ausnahme und nicht die Regel.

Ich habe grundsätzlich nie Schuhe dabei, außer in der Zeit, als wir uns im Winter in Stuttgart/Esslingen getroffen hatten. Ich sehe auch keinen Zusammenhang damit, wenn ein Unfall passiert, daß die nackten Füße daran schuld sein sollen. Wenn ich an unser gemeinsames Schockerlebnis auf der Straße mit dem Metallteil, welches uns plötzlich entgegenkam, zurückdenke, da hätten weder die besten Schuhe noch die nackten Füße eine Chance gehabt. Eine Mitschuld wegen den nackten Füßen kann man auf jeden Fall ausschließen, aber vielleicht gibt es jemanden, der dies begründen könnte ;-))

Nun ja, da verlasse ich mich doch lieber auf meine Erfahrung und fahre weiterhin barfüßig Auto, obwohl man auch dann vor ganz abstrusen Unfällen (etwa durch Eisenteile, die plötzlich von einem entgegenkommenden Lkw fallen) keineswegs gefeit ist, wie es mir kürzlich beinahe passiert wäre (die Eisenteile verfehlten mein Auto nur um wenige Zentimeter).

So halte ich es auch und bleibe auch weiterhin barfuß.
Das mit den Eisenteilen war doch das Erlebnis, welches wir beide in der Nähe von Esslingen hatten!? Oder ist Dir wieder so etwas passiert?

Das mit den Eisenteilen war unser Erlebnis in der Nähe von Esslingen, welches mir deshalb so lebhaft in Erinnerung ist, weil es mir einen ziemlichen Schrekken eingejagt hat und anschaulich macht, daß die Gefahr mitunter aus ganz unerwarteter Richtung kommt, denn die statistische Wahrscheinlichkeit, von herabfallenden Eisenteilen eines entgegenkommenden Lkw getoffen zu werden, dürfte verschwindend gering sein. Aber wenn wirklich etwas Derartiges passiert, ist man auch mit dem "besten" Schuhwerk (was auch immer darunter zu verstehen sei)nicht dagegen gefeit oder gewappnet.

Ganz genau! So etwa habe ich es oben auch begründet.

So, nun noch in eigener Sache:
Ich hoffe, daß diese Nachricht weniger "privat" ist und es stimmt mich schon ziemlich nachdenklich, daß man hier nicht einmal erwähnen darf, daß man mit seinem besten Freund einen schönen Tag in den Bergen verbracht hatte. Hätte es "mit meinem Kumpel" anders und weniger "privat" geklungen? Spielt hier ein gewisser Neid mit, daß man in einem Forum wie dieses auch sehr gute Freundschaften schließen kann? Eine andere Erklärung hierzu habe ich nicht. Das Thema geht doch schließlich alle (!) an oder ist es den meisten hier total wurscht!?

Barfüßige und sehr verschwitzte Sommergrüße
Franz

Ebenfalls barfüßige und verschwitzte Sommergrüße,
Markus U.

Immer noch schwitzend, aber stets barfuß vor dem Rechner

Franz

Antwort des ADAC auf meine Frage

Markus U., Stammposter, Friday, 08.08.2003, 00:53 (vor 7724 Tagen) @ Franz (S)

Hi Franz!

Ich habe mir § 23 StVO noch einmal genauestens durchgelesen; von "geeignetem Schuhwerk" oder so steht darin kein Wort geschrieben, während die Benutzung von Mobiltelefonen und Autotelefonen nach Absatz 1a dieser Vorschrift ausdrücklich verboten ist. Die Meinung, daß diese Vorschrift auch das barfüßige Autofahren verbiete, beruht folglich auf einer extrem weiten, ja sogar "an den Haaren herbeigezogenen" Auslegung, welche weder durch den Text der Vorschrift noch durch die zitierten Gerichtsurteile aus dem Jahre 1957 nahegelegt wird. Na ja, morgen werde ich mal einen kleinen Blick in die einschlägige Kommentarliteratur werfen. Mal sehen, was dabei herauskommt...

Da bin ich auch gespannt. Ich habe mir auch mal u.a. den § 23 StVO angeschaut und konnte auch nichts entdecken, was in irgendeinem Sinne das barfüßige Autofahren in irgendeine Form einschränkt oder sogar verbietet. Die Begründungen contra Barfuß, welche man immer wieder hört und liest, sind in meinen Augen absoluter Schmarrn!

Inzwischen habe ich nachgeforscht und mir sowohl die Kommentarliteratur zurt StVO angeschaut als auch die vom ADAC zitierten Gerichtsurteile aus dem Jahre 1957 gelesen. Auch in der Kommentarliteratur steht zum Schuhwerk oder gar zum barfüßigen Autofahren kein einziges Wort. Auch in den zitierten Gerichtsurteilen steht nichts dazu. In dem einen Fall (die Frau trug Pumps) lautete der Vorwurf, das Tragen von zu leichtem Schuhwerk sei fahrlässig, aber es wurde auch in dem besagten Urteile durchaus nicht als ordnungswidrig dargestellt (die Ordnungswidrigkeit bestand in einem Fahrfehler, den das Gericht als durch die Pumps verursacht ansah), und von barfuß stand sowieso nichts drin. Aber gerade um das barfüßige Autofahren und nichts anderes geht es uns doch hier.

Andererseits stimmt es aber doch recht bedenklich, daß momentan offenbar ein breitangelegter Propagandafeldzug gegen das barfüßige Autofahren stattfindet, wenngleich ich bis auf die erwähnte Bemerkung am Stammtisch sowie die aktuelle Diskussion im Forum nichts davon mitgekriegt habe.

Auch ich kann es nicht nachvollziehen, wer das Interesse besitzt und das barfüßige Autofahren in einer recht denkwürdigen Weise deklassieren möchte und dies sogar über die Medien verbreiten läßt.
Als überzeugte Barfußgeher, welche das Barfußlaufen aus Freude und Überzeugung ausüben, hat man ohnehin genug mit irgendwelchen Vorurteilen zu kämpfen. Die Gesellschaft trägt halt einfach Schuhe und ein Barfüßer gehört somit leider zu der Minderheit. Wir - zumindest die Meisten hier - versuchen durch Barfußtreffen, "Barfuß - Paraden (!)" und sonstige Veranstaltungen allen Leuten zeigen, wie schön und gesund das Barfußgehen in Wirklichkeit ist und daß man, wie man schon von manchen Seiten hören "durfte", u.a. keinen Fußpilz und sonstige Erkrankungen einfangen kann. Scheinbar sind die meisten Leute bereits beschuht zur Welt gekommen und dann ist es sowieso klar, daß was die Masse macht, nur "richtig" sein kann.

Ich bin der Ansicht, daß die Schuhindustrie dahintersteckt. Sie will um jeden Preis ihre Produkte losschlagen. Außerdem sind die meisten Menschen derart auf Schuhe konditioniert, daß ihnen zu "barfuß" sofort die Konnotation "gefährlich" einfällt.

Jedenfalls kann ich mir solche Propaganda nur mit dem derzeitigen Wetter erklären, bei dem die Sokkenlosen (allermeist in Flipflops oder irgendwelchen Sandalen ohne Fersenriemen) eindeutig in der Überzahl sind und man daher mit Sicherheit vermuten kann, daß so manch einer von diesen sich die Flipflops oder Sandalen im Auto von den Füßen streift und barfuß fährt.

Das kann ich mir auch so vorstellen. Vielleicht spielt hier bei manchen auch der Neid mit. Sie wollen sicherlich auch, können es aber aus beruflichen oder sonstigen Gründen nicht tun. Warum aber jemand solche absurden Kommentare contra Barfuß auf die übrige Menschheit losläßt, kann ich auch nicht nachvollziehen, aber ich denke, daß hier wahrscheinlich der Neid eine große Rolle spielt.

Ja, Neid dürfte auch eine Rolle spielen.

Wieso es soweit kommen konnte, daß Barfuß Autofahren überhaupt so ein negatives Image bekommen hatte, kann ich hier nicht nachvollziehen. Auf jeden Fall ist das ein hanebüchener Quatsch.

In diesem konkreten Fall bin ich derselben Meinung, und den allermeisten im Forum dürfte es ebenso gehen!

Eben. Die allermeisten hier fahren bestimmt auch meistens barfuß Auto und daher werden sie auch wissen, was geht und was nicht. Ich glaube auch nicht, daß jemand irgendwann durch seine nackten Füße in irgendeiner Weise in Bedrängnis gekommen ist. Ich fahre schon - wie bereits erwähnt - schon recht lange barfuß Auto und ich hatte niemals Probleme damit, selbst wenn ich mit regennassen Füßen losgefahren bin.

Soll man mir doch bitteschön einmal zeigen, wie man barfuß von den Pedalen abrutschen kann. Das ist mir noch niemals passiert.
Wenn aber welche mit Plateauschuhe wie Buffalos o.ä.Auto fahren, dann kräht kein Hahn danach. Ich spreche aus eigener Erfahrung, was die Buffalos angeht: auch ich gehörte in der Vergangenheit zu jenen, welche sich mit solchen "Klumpfüßen" ans Steuer setzten. Im Vergleich zu Barfuß ist das ein Unterschied wie Tag und Nacht. Seitdem wird mich niemand mehr mit irgendwelchem Schuhwerk - und seien es "nur" Espadrillos o.ä. - am Steuer antreffen. Wie auch Hans, mein Kumpel meinte, soll ich mir ein Paar Schuhe zur Sicherheit ins Auto griffbereit legen. Was soll denn dieser Blödsinn? Entweder barfuß oder nicht und für mich kommt nur die erste Variante in Frage.

Ich habe grundsätzlich nie Schuhe dabei, außer in der Zeit, als wir uns im Winter in Stuttgart/Esslingen getroffen hatten. Ich sehe auch keinen Zusammenhang damit, wenn ein Unfall passiert, daß die nackten Füße daran schuld sein sollen. Wenn ich an unser gemeinsames Schockerlebnis auf der Straße mit dem Metallteil, welches uns plötzlich entgegenkam, zurückdenke, da hätten weder die besten Schuhe noch die nackten Füße eine Chance gehabt. Eine Mitschuld wegen den nackten Füßen kann man auf jeden Fall ausschließen, aber vielleicht gibt es jemanden, der dies begründen könnte ;-))

Ich bin eigentlich ganz froh, daß ich dem nicht durch eigene Erfahrung auf den Grund zu gehen brauche. Ich bin sogar ganz froh, daß ich für das Büro nur leichte Sandalen anziehe, die ich unterwegs im Auto abstreife. Wenn ich beschuht Auto fahre, was hin und wieder vorkommt, fühle ich mich gleich viel weniger sicher als barfuß.

So, nun noch in eigener Sache:
Ich hoffe, daß diese Nachricht weniger "privat" ist und es stimmt mich schon ziemlich nachdenklich, daß man hier nicht einmal erwähnen darf, daß man mit seinem besten Freund einen schönen Tag in den Bergen verbracht hatte. Hätte es "mit meinem Kumpel" anders und weniger "privat" geklungen? Spielt hier ein gewisser Neid mit, daß man in einem Forum wie dieses auch sehr gute Freundschaften schließen kann? Eine andere Erklärung hierzu habe ich nicht. Das Thema geht doch schließlich alle (!) an oder ist es den meisten hier total wurscht!?

Immer noch schwitzend, aber stets barfuß vor dem Rechner
Franz

Barfuß und schwitzend trotz nächtlicher Stunde,
Markus U.

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