Antwort des ADAC! (Hobby? Barfuß! 2)

UlliDO, Stammposter, Monday, 28.07.2003, 22:24 (vor 7734 Tagen)

Hier zum nachlesen die Antwort des ADAC heute per Mail erhalten:

Sehr geehrter.....

Eine gesetzliche Regelung welche Art von Schuhen getragen werden dürfen bzw.
ob ein Fahrzeug ohne Schuhwerk gefahren werden darf besteht nicht. Aus
diesem Grund ist das Verschulden bei einem Unfall jeweils im Einzelfall zu
prüfen.

Bezüglich der ordnungsrechtlichen Seite ist § 23 StVZO, der die sonstigen
Pflichten des Fahrzeugführers regelt.

Nach § 23 I, II StVZO ist der Fahrzeugführer für die Verkehrssicherheit des
Fahrzeugs, der Ladung und Besetzung, für einwandfreie Sicht beim Fahren und
nach Maßgabe der §§ 31 I, 69a V Nr. 2 StVZO, 75 Nr. 75 Nr. 1 FeV für seine
eigene körperliche Leistungsfähigkeit. Der Bundesgerichtshof hat schon
frühzeitig entschieden, dass derjenige unsorgfältig fährt, der mit
ungeeigneten Schuhwerk fährt (BGH VM 57, 32).

Die Generalklausel des § 1 II StVO ist zudem immer zu beachten. Jeder
Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt,
gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder
belästigt wird.

Mit dem falschen oder ohne Schuhwerk ist davon auszugehen, dass die
Kontrolle über das Fahrzeug beeinträchtigt ist, weil zu erwarten ist, dass
z.B. ein starkes Bremsen i.d.R. nicht durchgeführt wird, weil es z.B. mit
Schmerzen verbunden sein kann. Auch ein Abrutschen vom Pedal ist
naheliegender. Damit ist folglich von einer Beeinträchtigung der
Verkehrssicherheit auszugehen.

Zu dem letzten Absatz der Antwort ist eigentlich kein Kommentar mehr nötig,
denn wie heute alle in der Zeitung lesen konnten wissen nach einer Forsa-Umfrage
51% der Deutschen das Gerhard Schröder Regierungschef also Bundeskanzler
ist (also jeder zweite). Immerhin haben 99% ihn auf einem Foto wieder erkannt.

Ich habe es schon vor längerer Zeit behauptet: die Verblödung dieser Gesellschaft
wird immer extremer und rasanter.

Grüße
UlliDO


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