Barfüßiges Autofahren ist STRAFFREI!!! (Hobby? Barfuß! 2)

alpha, Monday, 28.07.2003, 21:57 (vor 7734 Tagen) @ Thomas

Ok, ihr Stinker. Da hier wohl keiner den Mumm hat, bei der Polizei selbst nachzufragen, bin ich dem wohl nachgekommen. Ich fahre im Sommer laengere Strecken oder zur Arbeit nur unbeschuht>

guten Tag,
gerne beantworten wir Ihre ernst gemeinte Anfrage. Wir verweisen auf den Grundsatz, die grundregel des $ 1 StVO, wonach die Teilnahme im Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert sowie auf den Abs. 2, wonach jeder Verkehrsteilnehmer sich so zu verhalten hat, daa kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Des weiterenverweisen wir auf den $ 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung - betreffend die eingeschränkte Zulassung - wonach derjenige, der sich infolge körperlicher oder geistiger Mängel nicht sicher im Verkehr bewegen kann, am Verkehr nur teilnehmen darf, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet.
Insgesamt muss das sicher Fahren gewährleistet sein denn ansonsten kann es passieren, dass im Falle eines schädigenden Ereihnisses, z. B. Verkehrsunfall, die Versicherung Probleme bereitet und eine Mitverschuldung geprüft wird.
Ich hoffe Ihnen weitergeholden zu haben und verbleibe

Mit freundlichen Grüßnen
H. Rott
Pressestelle
PP Westpfalz

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: GMX [mailto:alexmagnum@gmx.de]
Gesendet: Donnerstag, 24. Juli 2003 22:25
An: PP Westpfalz, Pressestelle
Betreff: Barfuss Auto Fahren

Ist es per StVO per Bussgeld verboten, barfuss Auto zu fahren?

Bitte die Anfrage ernst nehmen.

Vielen Dank fuer ihre Muehe!

Alexander Becker

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Sehr geehrter Herr Becker,
zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine Nachfrage im Sachbereich "Verkehr" ergab:

Die StVO regelt nicht, mit welchem Schuhwerk ein Kraftfahrer
ausgerüstet sein muss. Insofern ist es auch nicht verboten,
barfuss eine Fahrzeug zu führen.
Probleme könnten allenfalls entstehen, wenn nach einem
Unfall nachgewiesen werden könnte, dass durch das Barfussfahren
eine sichere Bedienung (z.B. Bedienung der Bremsen)nicht gegeben
war.

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Irmen
Pressesprecher

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: GMX [mailto:alexmagnum@gmx.de]
Gesendet: Donnerstag, 24. Juli 2003 22:25
An: PP Mainz, Presse
Betreff: Barfuss Auto-Fahren

Ist es per StVO per Bussgeld verboten, barfuss Auto zu fahren?

Bitte die Anfrage ernst nehmen.

Vielen Dank fuer ihre Muehe!

Alexander Becker


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