Barfüßiges Autofahren ist STRAFFREI!!! (Hobby? Barfuß! 2)

Thomas, Monday, 28.07.2003, 00:58 (vor 7735 Tagen)

Egal was da auch kommen mag, und egal wie wirr die Theorien auch werden
mögen,- barfuß ein Kraftfahrzeug mit Türen drin (d.h. kein Zweirad) kann
und wird weder gesetzlich verfolgt, noch verliert man Versicherungsansprüche!!!
AUCH VERSICHERUNGSMENSCHEN UND BEAMTE SIND NUR MENSCHEN und sind selbst
nicht unfehlbar...

PS!- Sandalen müssen einen Fersenriemen besitzen, sonst müssen sie ausgezogen werden. Die Gefahr, daß sie vom Fuß rutschen und dann im
Fußraum des PKW/LKW die Bedienung der Pedale behindern, ist erheblich.
Hier sagen Versicherer und Juristen: Lieber ohne Schuhe als so!!

Barfüßiges Motorrollerfahren

Fleetwood_Mick, Monday, 28.07.2003, 09:15 (vor 7734 Tagen) @ Thomas

Kürzlich würde ich von einer Polizeistreife in Düsseldorf angehalten weil ich barfuss mit meinem Motorroller unterwegs war.
Wurde aber nur gefragt wie ich damit schalten könne.
Da aber beim Motorroller nix mit dem Fuss zu schalten ist (Automatik),
hat man mich dann weiterfahren lassen ohne auch nur einen weiteren Kommentar.

Barfüßiges Motorrollerfahren

Andy (MH), Tuesday, 05.08.2003, 22:02 (vor 7726 Tagen) @ Fleetwood_Mick

Kürzlich würde ich von einer Polizeistreife in Düsseldorf angehalten weil ich barfuss mit meinem Motorroller unterwegs war.
Wurde aber nur gefragt wie ich damit schalten könne.
Da aber beim Motorroller nix mit dem Fuss zu schalten ist (Automatik),
hat man mich dann weiterfahren lassen ohne auch nur einen weiteren Kommentar.

Ich bin auch schon mal barfuß mit meinem alten Zündapp gefahren. Nur etwa 10 KM, aber das hat richtig Spaß gemacht. Ich bin nur nicht ganz sicher, ob das gesetzlich erlaubt ist??? Beim Autofahren hatten wir hier im Forum mal wieder das leidige Problem...Beim Moped- oder gar Motorradfahren ist das ja auch ein Sicherheitsaspekt! Ich würde es aber immer wieder machen, wenn es wirklich erlaubt wäre!!!

Gruß Andy

Barfüßiges Autofahren ist STRAFFREI!!!

alpha, Monday, 28.07.2003, 21:57 (vor 7734 Tagen) @ Thomas

Ok, ihr Stinker. Da hier wohl keiner den Mumm hat, bei der Polizei selbst nachzufragen, bin ich dem wohl nachgekommen. Ich fahre im Sommer laengere Strecken oder zur Arbeit nur unbeschuht>

guten Tag,
gerne beantworten wir Ihre ernst gemeinte Anfrage. Wir verweisen auf den Grundsatz, die grundregel des $ 1 StVO, wonach die Teilnahme im Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert sowie auf den Abs. 2, wonach jeder Verkehrsteilnehmer sich so zu verhalten hat, daa kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Des weiterenverweisen wir auf den $ 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung - betreffend die eingeschränkte Zulassung - wonach derjenige, der sich infolge körperlicher oder geistiger Mängel nicht sicher im Verkehr bewegen kann, am Verkehr nur teilnehmen darf, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet.
Insgesamt muss das sicher Fahren gewährleistet sein denn ansonsten kann es passieren, dass im Falle eines schädigenden Ereihnisses, z. B. Verkehrsunfall, die Versicherung Probleme bereitet und eine Mitverschuldung geprüft wird.
Ich hoffe Ihnen weitergeholden zu haben und verbleibe

Mit freundlichen Grüßnen
H. Rott
Pressestelle
PP Westpfalz

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: GMX [mailto:alexmagnum@gmx.de]
Gesendet: Donnerstag, 24. Juli 2003 22:25
An: PP Westpfalz, Pressestelle
Betreff: Barfuss Auto Fahren

Ist es per StVO per Bussgeld verboten, barfuss Auto zu fahren?

Bitte die Anfrage ernst nehmen.

Vielen Dank fuer ihre Muehe!

Alexander Becker

**********

Sehr geehrter Herr Becker,
zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine Nachfrage im Sachbereich "Verkehr" ergab:

Die StVO regelt nicht, mit welchem Schuhwerk ein Kraftfahrer
ausgerüstet sein muss. Insofern ist es auch nicht verboten,
barfuss eine Fahrzeug zu führen.
Probleme könnten allenfalls entstehen, wenn nach einem
Unfall nachgewiesen werden könnte, dass durch das Barfussfahren
eine sichere Bedienung (z.B. Bedienung der Bremsen)nicht gegeben
war.

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Irmen
Pressesprecher

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: GMX [mailto:alexmagnum@gmx.de]
Gesendet: Donnerstag, 24. Juli 2003 22:25
An: PP Mainz, Presse
Betreff: Barfuss Auto-Fahren

Ist es per StVO per Bussgeld verboten, barfuss Auto zu fahren?

Bitte die Anfrage ernst nehmen.

Vielen Dank fuer ihre Muehe!

Alexander Becker

Barfüßiges Autofahren ist STRAFFREI!!!

Berni (N) @, Stammposter, Monday, 28.07.2003, 22:39 (vor 7734 Tagen) @ alpha

Ok, ihr Stinker. Da hier wohl keiner den Mumm hat, bei der Polizei selbst nachzufragen, bin ich dem wohl nachgekommen. Ich fahre im Sommer laengere Strecken oder zur Arbeit nur unbeschuht>

"... bei der Polizei selbst nachzufragen ..."

Toll. Was für eine Leistung, was für ein Mut! Wenn ich mich nicht irre und ich in der Schule nicht völlig gepennt habe, ist die Polizei hier nicht zuständig. Die Polizei sorgt nur dafür, daß vorhandene Verbote eingehalten werden, soweit dies überhaupt möglich ist. Die Gesetze selbst, und um die dreht es sich hier, sind hier gefragt! Darf man barfuß fahren oder nicht? DAS ist die Frage. Soweit ich weiß, nennt man das Erlassen von Gesetzen "Legislative Gewalt". Und das ist nicht die Polizei.

Grüße Berni(N)

Barfüßiges Autofahren ist STRAFFREI!!!

alpha, Wednesday, 30.07.2003, 21:58 (vor 7732 Tagen) @ Berni (N)

Toll. Was für eine Leistung, was für ein Mut! Wenn ich mich nicht irre und ich in der Schule nicht völlig gepennt habe, ist die Polizei hier nicht zuständig. Die Polizei sorgt nur dafür, daß vorhandene Verbote eingehalten werden, soweit dies überhaupt möglich ist. Die Gesetze selbst, und um die dreht es sich hier, sind hier gefragt! Darf man barfuß fahren oder nicht? DAS ist die Frage. Soweit ich weiß, nennt man das Erlassen von Gesetzen "Legislative Gewalt". Und das ist nicht die Polizei.
Grüße Berni(N)

Geh heim und spiel mit deinen Transformers.

Barfüßiges Autofahren ist STRAFFREI!!!

Elmar @, Friday, 08.08.2003, 00:44 (vor 7724 Tagen) @ alpha

Ist doch alles Quatsch!
Solange Frauen in teilweise extremen Stöckelschuhen und Soldaten in Kampfstiefeln Pkw fahren, habe ich keine Probleme, im Zweifelsfall auch einem Richter zu demonstrieren, dass ich auch barfuß ein Auto bremsen kann!

RSS-Feed dieser Diskussion