Barfüßiges Autofahren ist STRAFFREI!!! (Hobby? Barfuß! 2)

Thomas, Monday, 28.07.2003, 00:58 (vor 7735 Tagen)

Egal was da auch kommen mag, und egal wie wirr die Theorien auch werden
mögen,- barfuß ein Kraftfahrzeug mit Türen drin (d.h. kein Zweirad) kann
und wird weder gesetzlich verfolgt, noch verliert man Versicherungsansprüche!!!
AUCH VERSICHERUNGSMENSCHEN UND BEAMTE SIND NUR MENSCHEN und sind selbst
nicht unfehlbar...

PS!- Sandalen müssen einen Fersenriemen besitzen, sonst müssen sie ausgezogen werden. Die Gefahr, daß sie vom Fuß rutschen und dann im
Fußraum des PKW/LKW die Bedienung der Pedale behindern, ist erheblich.
Hier sagen Versicherer und Juristen: Lieber ohne Schuhe als so!!


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