Hier ist die Antwort! (Hobby? Barfuß! 2)

Helge @, Saturday, 26.07.2003, 19:03 (vor 7736 Tagen) @ Ralf (BN)

Hallo zusammen,

ich bin auch über die Mitteilung des ADAC gestolpert und habe über deren Website nachgefragt, wo die Aussage zum Barfußfahren herkommt. Die Antwort des ADAC ist unten angehängt. Kernaussage ist: Barfuß Auto fahren ist *keine* Ordnungswidrigkeit. Meine Empfehlung ist daher: Ausdrucken und in den Fahrzeugschein packen, falls es ein Ordnungshüter mal wieder mit dem Gesetz zu genau nimmt.

Vielleicht noch ein Tipp ans Forum: Schimpfen hilft vielleicht der Seele, aber korrekte Antworten erhält man nur auf korrekte Fragen...

mit freundlichen Grüßen,

Helge

=========== Antwort des ADAC =================

Sehr geehrter Herr Schütt,

Sie haben angefragt, ob es problematisch sei, barfuß Auto zu
fahren.

Maßgeblich für die Beantwortung der Frage ist der § 23 der
Straßenverkehrsordnung (StVO), der "sonstige Pflichten des
Autofahrers" regelt. Der Fahrzeugführer ist nach § 23 I, II verantwortlich für Verkehrssicherheit des Fahrzeugs, der Ladung und Besetzung, für einwandfreie Sicht beim Fahren und für seine eigene körperliche Leistungsfähigkeit.
Unsorgfältig fährt, wer mit ungeeignetem Schuhwerk fährt (BGH VM
57 32) (P. Hentschel: Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. S. 628). In den
einschlägigen Gesetzeswerken und Gesetzeskommentaren wird allerdings nicht explizit ausgeführt, welches Schuhwerk gemeint ist und wie es sich mit Barfußfahren verhält.
Nach Auskunft der Juristischen Zentrale des ADAC bedeutet
"ungeeignetes Schuhwerk", dass es zwar nicht ordnungswidrig ist, z.B. mit FlipFlops bzw. leichten Sandalen oder barfuß zu fahren. Wird allerdings bei einem Unfall eine Kausalität festgestellt zwischen leichter bzw. fehlender Fußbekleidung und dem Unfallhergang wird zumindest von einer Mitschuld ausgegangen.
Wir bleiben auch weiterhin bei unserer Ansicht, dass Barfußfahren
problematisch sein kann - auch und vor allem vom
Verkehrssicherheitsaspekt her.
Insbesondere Witterungsverhältnisse wie den aktuellen mit Temperaturen von über 30°C können z.B. dazu führen, dass man mit
transpirierenden Füßen von den Pedalen abrutscht und Unfälle provoziert. Zudem erzeugen die meisten Fahrer barfuß einen geringeren Druck auf Pedale als mit festem Schuhwerk. Es bleibt deshalb für Sie abzuwägen, ob Sie mit und ohne Schuhwerk die gleiche Fahrtauglichkeit aufweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Herda
Verkehrstechnik

Wolfgang Herda
ADAC Hessen-Thüringen
Fachbereich Verkehr & Technik

Lyoner Straße 22
60528 Frankfurt am Main
Tel.: (0 69) 66 07 84 06
Fax: (0 69) 66 07 84 49
Internet: www.adac.de/hessen-thueringen


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