Barfuß Autofahren und StVO - leider mal wieder (Hobby? Barfuß! 2)

Matthias (BL), Stammposter, Friday, 25.07.2003, 10:24 (vor 7737 Tagen) @ Ralf (BN)

Hallo, zusammen,
gestern nachmittag auf RTL II kam die Meldung: Mit Flipflops, Highheels oder barfuß Autofahren soll angeblich 50 Euro Bußgeld kosten, und bei einem Unfall kann es die Vollschuld bedeuten.

Laut der LPD Freibung
"die StVO kennt kein Barfuß-Verbot für Autofahrer. Eine Strafe gibt es dafür also keine. Lediglich für Berufskraftfahrer mit Anschluss an die Berufsgenossenschaften gibt es die Vorschrift, ein "den Fuß fest umschliessendes Schuhwerk" zum Fahren zu tragen. Kommt es zu einem Verkehrsunfall, kann aber auch ein Privatmann Nachteile erleiden, wenn eine Mitursache im mangelhaften Schuhwerk begründet sein könnte."

Gruß
Matthias


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