Barfuß Autofahren und StVO - leider mal wieder (Hobby? Barfuß! 2)

Franz (S) @, Stammposter, Thursday, 24.07.2003, 21:24 (vor 7738 Tagen) @ Ralf (BN)

Hi Ralf!

Hallo, zusammen,
gestern nachmittag auf RTL II kam die Meldung: Mit Flipflops, Highheels oder barfuß Autofahren soll angeblich 50 Euro Bußgeld kosten, und bei einem Unfall kann es die Vollschuld bedeuten. Allerdings wurde auf keinen Paragraphen verwiesen. Auf der Homepage des Senders nicht zu finden, steht der Artikel in nahezu gleichem Wortlaut beim ADAC. (Link anbei)
Das Thema ist doch hier schon mehrfach im Forum diskutiert worden mit dem Ergebnis, daß barfüßigen Autofahrern (zumindest in Deutschland) keiner an die Karre fahren kann. Weiß jemand, ob sich die Bestimmungen geändert haben?
Ich selber fahre ganzjährig barfuß, nie hat es Probleme gegeben, auch nicht in haarigen Situationen. In eine Kontrolle bin ich allerdings noch nicht geraten, würde es aber drauf ankommen lassen, wenn ich das Recht auf meiner Seite weiß. Argumente pro barfuß gibt es genug:
Die Pedale lassen sich viel feinfühliger bedienen, und an Bremsdruck mangelt es bei normal trainierten Füßen auch nicht. Für Lenkrad und Schaltung benötige ich schließlich auch keine Handschuhe :-)

Also:
Freie Fahrt für freie Füße !
Ralf (BN)

Hi Ralf!

Den RTL2 - Beitrag habe ich nicht gesehen, aber mein Kumpel - absoluter Barfußgegner - hatte mir heute davon erzählt. Ich finde das als einen ganz besonderen Schwachsinn und ich kann mir das auch nicht denken. Im Übrigen habe ich bereits die StVO durchgeschaut und habe dabei nichts derartiges entdecken können.

Dem ADAC habe ich vorher eine email zukommen lassen, mit der Bitte um Klärung dieses Punktes und vor allem die Benennung des Paragraphen, welcher diese abstruse Bestimmung beinhalten soll.
Sobald ich die Antwort vom ADAC bekommen habe, werde ich Euch darüber in Kenntnis setzen.

Barfüßige Sommergrüße
Franz


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