Barfuß Autofahren und StVO - leider mal wieder (Hobby? Barfuß! 2)

der Joe, Stammposter, Thursday, 24.07.2003, 14:07 (vor 7738 Tagen) @ Ralf (BN)

Hallo,

also inzwischen kann ich dieses Thema nicht mehr ertragen.
Als wenn es nichts Wichtigeres gäbe.
Ob das denn nun alles so ist, wie's im TeeVau gebracht wird, who cares. Stünde es geschrieben, wüssten wir wenigstens, dass es wahr sein muss.
Ich habe in der StVO nichts zu diesem Thema gefunden. Warum auch?
Wer mag, kann hier ja noch einmal gründlicher nachlesen:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo.html

Have a good one
der JOE

Hallo, zusammen,
gestern nachmittag auf RTL II kam die Meldung: Mit Flipflops, Highheels oder barfuß Autofahren soll angeblich 50 Euro Bußgeld kosten, und bei einem Unfall kann es die Vollschuld bedeuten. Allerdings wurde auf keinen Paragraphen verwiesen. Auf der Homepage des Senders nicht zu finden, steht der Artikel in nahezu gleichem Wortlaut beim ADAC. (Link anbei)
Das Thema ist doch hier schon mehrfach im Forum diskutiert worden mit dem Ergebnis, daß barfüßigen Autofahrern (zumindest in Deutschland) keiner an die Karre fahren kann. Weiß jemand, ob sich die Bestimmungen geändert haben?
Ich selber fahre ganzjährig barfuß, nie hat es Probleme gegeben, auch nicht in haarigen Situationen. In eine Kontrolle bin ich allerdings noch nicht geraten, würde es aber drauf ankommen lassen, wenn ich das Recht auf meiner Seite weiß. Argumente pro barfuß gibt es genug:
Die Pedale lassen sich viel feinfühliger bedienen, und an Bremsdruck mangelt es bei normal trainierten Füßen auch nicht. Für Lenkrad und Schaltung benötige ich schließlich auch keine Handschuhe :-)

Also:
Freie Fahrt für freie Füße !
Ralf (BN)


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