Barfuß Autofahren und StVO - leider mal wieder (Hobby? Barfuß! 2)

Gerd, Thursday, 24.07.2003, 13:15 (vor 7738 Tagen) @ Andy

Hallo zusammen,
irgendwie verstehe ich etwas nicht.

Nochmals: Habe ich etwas falsch verstanden?
Viele Gruesse
An-dy

Vermutlich ja

Hier der komplette Text:

Sommerschuhe sind Sicherheitsrisiko beim Autofahren

Bei den derzeitigen Temperaturen kommt man ganz schön ins
Schwitzen. Da will man auch seinen Füßen Frischluft gewähren.
FlipFlops, Sandalen oder bei den Frauen hochhackige Riemenpumps
- so läßt sich der Sommer aushalten. Wie sieht es mit diesem
Schuhwerk aber beim Autofahren aus?

ADAC-Jurist Markus Schäpe rät zur Vorsicht: "Autofahrer sollten drauf achten, dass sie sich nur mit
Schuhen hinters Steuer setzen, in denen sie auch festen Halt haben. Mit FlipFlops oder dünnen
Riemchenschuhen kann man die Pedale nicht richtig bedienen, weil man schon im Schuh zu viel
Spielraum hat. Bei einer Notbremsung kann es dann schnell zu kritischen Situationen kommen,
wenn der Fuß aus dem Schuh schlüpft." Auch besteht die Gefahr, dass man mit den glatten
Sohlen vom Pedal abrutscht. Ebenso können hochhackige Pumps zum Problem werden. Wenn
sich der Absatz in der Fußmatte verhakt, kann man die Pedale kaum mehr bedienen.

Die Wahl der richtigen Schuhe ist aber nicht nur eine Frage der Sicherheit. Auch die
Straßenverkehrsordnung (StVO) hat da eindeutige Regeln: Wer sich mit ungeeignetem
Schuhwerk oder gar barfuß ans Steuer setzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit 50 Euro
geahndet werden kann. Baut man auf Grund falscher Schuhe einen Unfall, so kann das sogar
strafrechtliche Folgen haben.

Die Experten des Automobilclubs appellieren deshalb an die Vernunft der Autofahrer, beim
Fahren auf Badeschlappen oder ähnlich leichte Sommerschuhe zu verzichten. Am besten hat
man "Fahrschuhe" im Auto, die dem Fuß Halt bieten und bequem sind. Vor dem Aussteigen kann
man dann ja wieder in die modischen Schlappen schlüpfen. (mk)

Viele Grüße, Gerd

Nochmal: Vorletzter Absatz:

Wer sich mit ungeeignetem
Schuhwerk oder gar barfuß ans Steuer setzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit 50 Euro
geahndet werden kann.


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