Barfuß Autofahren und StVO - leider mal wieder (Hobby? Barfuß! 2)

UlliDO, Stammposter, Thursday, 24.07.2003, 12:43 (vor 7738 Tagen) @ Andy

Du hast was übersehen. Dort steht wortwörtlich "Die StVO hat da eindeutige Regeln. Wer sich mit ungeeignetem Schuhwerk oder gar barfuß hinters Steuer setzt begeht eine Ordnungswidrigkeit die mit Bußgeld bis 50 Euro geahndet werden kann."

"Barfuß" noch als Steigerung. So als wäre es ein ganz schlimmes Vergehen. Die spinnen die Teutonen.

UlliDO


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