Barfuß Autofahren und StVO - leider mal wieder (Hobby? Barfuß! 2)

TeWe, Stammposter, Thursday, 24.07.2003, 00:35 (vor 7739 Tagen) @ Ralf (BN)

"Auch die Straßenverkehrsordnung (StVO) hat da eindeutige Regeln: Wer sich mit ungeeignetem Schuhwerk oder gar barfuß ans Steuer setzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit 50 Euro geahndet werden kann."

Ich hab in der StVO keinen Absatz finden können, aus dem das hervorgeht.

In der Straßenverkehrsordnung der DDR steht aber: "Es ist auf geeignetes Schuhwerk zu achten." Nun, vielleicht ist der Autor des ADAC-Artikels nicht auf dem neuesten Stand ... ;-)


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