Barfuß / Beförderung (Hobby? Barfuß! 2)

Ralf RSK, Stammposter, Thursday, 10.07.2003, 12:23 (vor 7752 Tagen) @ Bernd

... barfuß im Betrieb laufen ...
... dies _eindeutig_ gegen Bestimmungen der
Berufsgenossenschaft verstößt.

Hallo, Bernd,

sorry, aber das ist völliger Quatsch. Erstens gibt es nicht _die_ Berufsgenossenschaft, sondern rd. 35 BGs, die im Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften zusammengeschlossen sind (gilt für Deutschland, da der Vorbeitrag aus Österreich stammt, ist dort wahrscheinlich das nochmal ganz anders). Dass es in der Bergbau-BG andere Vorschriften über "persönliche Schutzausrüstung" (hierzu zählen Schuhe) gibt wie in der BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtpflege, liegt nahe.

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber eine persönliche Schutzausrüstung zu stellen, wenn durch andere betriebstechnische Maßnahmen nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Arbeitnehmer Unfall- und Gesundheitsgefahren ausgesetzt ist (Unfallverhütungsvorschriften, allg. Teil, VBG 1). Für Schuhe gilt dies, wenn "mit Fußverletzungen durch Stoßen, Einklemmen, umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände, durch Hineintreten in spitze und scharfe Gegenstände oder durch heiße Stoffe, heiße und ätzende Flüssigkeiten zu rechnen ist." (VBG 1, § 4 Abs. 2, 2.)

Im Umkehrschluss heißt das, dass ein Arbeitgeber _nicht_ entgegen der Vorschrift handelt, wenn er einen Mitarbeiter barfußlaufen lässt, wo mit solchen Gefahren nicht zu rechnen ist.

Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung haben übrigens immer Vorrang vor dem Einsatz der Schutzausrüstung!

Ich denke, in der Praxis wird die BG oft vorgeschoben als Begründung einer Regel, die eigentlich im persönlichen Wertesystem der Vorgesetzten begründet sind. Dass barfusslaufen grundsätzlich nicht BG-konform ist, ist einfach ein Märchen.

Viele Grüße, Ralf


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