Wahner Heide - Perspektiven / Verkehrssicherungspflicht (Hobby? Barfuß! 2)

Lorenz ⌂, Stammposter, Wednesday, 04.06.2003, 05:42 (vor 7788 Tagen) @ Georg

Hallo Georg,

Zum anderen packte er aber auch die "Verkehrssicherungskeule" aus; will sagen, dass befürchtet wird, im Falle einer Verletzung durch Scherben o. ä. könne jemand den Kreis verklagen, sofern dieser das Barfußwandern auf einer bestimmtwen Strecke "empfiehlt".

Nach meinem juristischen Kenntnisstand (von meinem Schwager bezogen,
der Jurist bei der Regierung von Unterfranken ist) kann man mit der Aufschrift "Begehen auf eigene Gefahr" die Haftung ausschließen, wenn der Weg nicht für die Verbindung oder Erschließung von Häusern, Siedlungsteilen etc. vorgesehen ist. Das ist im Naturschutzgebiet ja vermutlich nicht der Fall, als sollte auch keine Verkehrssicherungspflicht bestehen.

"Begehen auf eigene Gefahr" ist bei allen mir bekannten Barfußpfaden angeschrieben, doch es gibt genug mutige Menschen, die der Gefahr durch im Verborgenen lauernde Killerglasscherben mutig trotzen und Kraft ihres positiven Denken unbeschadet über die Runden kommen ;-))

Gruß, Lorenz

[image] Barfußpfadführer


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