Wahner Heide - Perspektiven / Verkehrssicherungspflicht (Hobby? Barfuß! 2)

Georg @, Stammposter, Tuesday, 03.06.2003, 19:28 (vor 7788 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe - nach verschiedenen schriftlichen etc. Anläufen - heute endlich beim Amt für Naturschutz des Rhein - Sieg - Kreises vorsprechen können, um dem zuständigen Sachbearbeiter die Idee eines ausgewiesenen "Barfußwanderweges" im Naturschutzgebiet nahezubringen.
Wie schon wiederholt erwähnt ist das Areal ja bislang als militärisches Übungsgelände nur an Wochenenden zugänglich gewesen; das wird sich demnächst ändern. Von der vortrefflichen Eignung der Böden für den Zweck war ja bereits wiederholt die Rede.
Die gute Nachricht voweg: es werdenen auch nach der geplanten Reduzierung des Wegenetzes genug schöne Barfußwege übrig bleiben.

Der Sachbearbeiter ist der Idee gegenüber aufgeschlossen, aber dennoch skeptisch.
Zum einen möchte er keine ttraktion (und hat damit meine Argumentation ziemlich ausgehebelt), um nicht zusätzliche Menschen in das NSG zu locken.
Zum anderen packte er aber auch die "Verkehrssicherungskeule" aus; will sagen, dass befürchtet wird, im Falle einer Verletzung durch Scherben o. ä. könne jemand den Kreis verklagen, sofern dieser das Barfußwandern auf einer bestimmtwen Strecke "empfiehlt".

Als Nichtjurist vermute ich, dass das alles eine Frage der Wortwahl und des "Kleingedruckten" ist. Welche(r) Iurist(in) kann kompetente Antwort geben, die in einen konkreten Vorschlag gegenüber der Kreisverwaltung umsetzbar wäre?

Für Hinweise dankt
Georg

Wahner Heide - Perspektiven / Verkehrssicherungspflicht

Lorenz ⌂, Stammposter, Wednesday, 04.06.2003, 05:42 (vor 7788 Tagen) @ Georg

Hallo Georg,

Zum anderen packte er aber auch die "Verkehrssicherungskeule" aus; will sagen, dass befürchtet wird, im Falle einer Verletzung durch Scherben o. ä. könne jemand den Kreis verklagen, sofern dieser das Barfußwandern auf einer bestimmtwen Strecke "empfiehlt".

Nach meinem juristischen Kenntnisstand (von meinem Schwager bezogen,
der Jurist bei der Regierung von Unterfranken ist) kann man mit der Aufschrift "Begehen auf eigene Gefahr" die Haftung ausschließen, wenn der Weg nicht für die Verbindung oder Erschließung von Häusern, Siedlungsteilen etc. vorgesehen ist. Das ist im Naturschutzgebiet ja vermutlich nicht der Fall, als sollte auch keine Verkehrssicherungspflicht bestehen.

"Begehen auf eigene Gefahr" ist bei allen mir bekannten Barfußpfaden angeschrieben, doch es gibt genug mutige Menschen, die der Gefahr durch im Verborgenen lauernde Killerglasscherben mutig trotzen und Kraft ihres positiven Denken unbeschadet über die Runden kommen ;-))

Gruß, Lorenz

[image] Barfußpfadführer

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