Fundstück: Schulordnung (Hobby? Barfuß! 2)

TeWe ⌂, Stammposter, Wednesday, 23.04.2003, 23:30 (vor 7829 Tagen)

Irrtum oder ernstgemeint?
Ich stieß soeben auf die folgende Schulordnung (Auszug):

§ 5 Garderobe:
Die Garderobe ist in den dazu vorgesehenen Räumen abzulegen. Das Schuhwerk für den Aufenthalt im Schulgebäude muss so beschaffen sein, dass der Boden im größtmöglichen Maße geschont wird (z.B. keine schwarzen Sohlen, keine klappernden Holzpantoffel, keine Turnschuhe).

Da ja die meisten Schüler mit Turnschuhen herumlaufen, sollen sie die wohl in der Garderobe zurücklassen und barfuß laufen ...

[image] Fundstelle


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