Berufsgenossenschaft / Barfuss / Gesetze / Urteile... (Hobby? Barfuß! 2)

Bernd - Giessen, Saturday, 22.03.2003, 19:13 (vor 7861 Tagen)

Hallo Leute,

letzten Sommer war ich zwecks Ölwechsel in einer kleineren Autowerkstatt. Barfuss, versteht sich. Da wir ja mittlerweile im Forum festgestellt haben, dass Fußverletzungen eher eine mentale Sache sind (sorry, nur etwas Selbstzynismus... ;-) ), bin ich munter auf dem schmutzigen Boden auf Schrauben, Plastik und auch Scherben herumgetappt. Ich bemerkte das besorgte Gesicht des Kfz-Meisters und fragte ihn, ob auch er sich vorstellen könne, barfuß zu laufen. "Nein", so seine Antwort, "hier nicht, denn wenn was passiert, kriege ich Ärger mit der Berufsgenossenschaft. Die zahlen dann nicht."

Okay, ich will gerne glauben, dass dieses Argument berechtigt ist, aber mich würde wirklich mal interessieren, ob es schon Fälle bzw. Unfälle gegeben hat, in denen sich die Berufsgenossenschaft geweigert hat zu zahlen, weil der Betroffene "widerrechtlich" barfuß am Arbeitsplatz war und sich einen Nagel eingetreten hat oder so ähnlich. Ich selbst sehe immer wieder, dass Leute im Sommer wie im Winter in Büros mit Teppichboden in Socken herumlaufen. Wie sieht es da mit der Haftung aus?
Und wie wird beispielsweise entschieden, wenn ein Büroangestellter - rein theoretisch - am Schreibtisch seinen Schuhe auszieht, um seine Socken trocknen zu lassen, und jemand tritt ihm aus Versehen auf den kleinen Zeh, so dass dieser bricht? Genau das ist nämlich mal in meinem Umfeld passiert, aber leider weiß ich nicht, wie dies ausging. Also, Eure Urteilsfähigkeit ist gefragt, Leute!

Euch allen ein wunderschönes sonniges (Rest-) Wochenende. Hier bei uns in Gießen hatten wir einen bombastischen Frühlingstag!

Ciao

Bernd

Berufsgenossenschaft / Büro-Risiken

Pascal 2, Sunday, 23.03.2003, 01:44 (vor 7861 Tagen) @ Bernd - Giessen

Und wie wird beispielsweise entschieden, wenn ein Büroangestellter - rein theoretisch - am Schreibtisch seinen Schuhe auszieht, um seine Socken trocknen zu lassen, und jemand tritt ihm aus Versehen auf den kleinen Zeh, so dass dieser bricht? Genau das ist nämlich mal in meinem Umfeld passiert, aber leider weiß ich nicht, wie dies ausging. Also, Eure Urteilsfähigkeit ist gefragt, Leute!

Oder dem Büroangestellten rollt ein unachtsamer Kollege mit seinem Stuhl über die Socken oder die blossen Zehen?
Oder das dicke Telefonbuch fällt auf die unbeschuhten Zehen?

Aber Horrorhypothesen beiseite. Auch ohne Barfuss-Problematik kann es in einem Büro gefährlich sein:

Eine Bekannte von mir hatte sich mal eine Beinwunde geholt, als sie im Büro gegen eine offene Schublade lief...

Keine Genossenschaft oder Arbeitgeber würde aber deshalb eine Frau im Büro zwingen, Hosen zu tragen.

Berufsgenossenschaft / Barfuss / Gesetze / Urteile...

Ralf RSK ⌂, Monday, 24.03.2003, 08:37 (vor 7859 Tagen) @ Bernd - Giessen

Hallo Bernd,

die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der verschiedenen Berufsgenossenschaften beziehen sich weniger darauf, was der Arbeitnehmer nicht darf, sondern vielmehr darauf, welche Maßnahmen der Arbeitgeber ergreifen muss, um den Schutz der Gesundheit des Arbeitnehmers zu gewährleisten. Insofern ist auch jeder Arbeitsunfall versichert, auch wenn der Arbeitnehmer vielleicht Vorschriften missachtet hat, die BG würde aber ggf. Regress beim Arbeitgeber nehmen, wenn dieser z. B. die vorgeschriebene Schutzkleidung nicht zur Verfügung gestellt hat oder den Arbeitnehmer nicht entsprechend unterwiesen hat.

Es gibt einen allgemeinen Teil der UVV, der immer gilt, sowie unzählige UVVen für spezielle Arbeitsbereiche, s. Link.

Was die allgemeinen Vorschriften zu Schuhen sagen? Bitte:
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(2) Der Unternehmer hat insbesondere zur Verfügung zu stellen:
...
2. Fußschutz, wenn mit Fußverletzungen durch Stoßen, Einklemmen, umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände, durch Hineintreten in spitze und scharfe Gegenstände oder durch heiße Stoffe, heiße oder ätzende Flüssigkeiten zu rechnen ist;
...
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Viele Grüße, Ralf

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Ich lehne Gewalt ab, weil das Gute,
das sie zu bewirken scheint, nicht lange anhält;
dagegen ist das Schlechte, das sie bewirkt, von Dauer.

Mahatma Gandhi
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[image] Unfallverhütungsvorschriften en masse

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