Barfuss Autofahren (Hobby? Barfuß! 2)

Hans-Martin, Saturday, 17.08.2002, 20:05 (vor 8077 Tagen) @ Tronje

Hi Tronje.

dieses Thema ist im Forum schon vor langer Zeit beackert worden. Sieh doch am einfachsten Mal im Best of, welches Georg sei Dank existiert, nach. Ich habe dazu auch etwas geschrieben.

Nach der aktuellen Rechtsprechung ist "geeignetes Schuhwerk" zu tragen. Da es sich dabei aber nicht um Fälle handelt, bei denen Fahrer barfuß, sondern in dafür ungeeigneten Schuhen - dazu gehört im Grunde alles, wo Du Dich bei den Pedalen vertun kannst, abrutschst oder Dir kein Gefühl für die Bedienung der Pedale vermittelt wird - unterwegs waren, sollte nach meinem Dafürhalten die Interpretation nicht dahin gehen, daraus den Schluß zu ziehen, es sei damit positiv vorgeschrieben, Schuhe zu tragen. Ich unterstelle, daß die gesetzteren Damen und Herren, die dem BGH angehören, nicht an barfüßige Autofahrer gedacht haben, sondern mit der vielleicht überholten ?? Selbstverständlichkeit früherer Zeiten es als absolute Regel ansahen, daß jemand, der ein Fahrzeug führt, Schuhe trägt.

Im übrigen kann ich alle, die mir nicht so ohne weiteres folgen wollen, beruhigen. Es gibt natürlich kein Gesetz, das Auto fahren ohne Schuhe untersagt. Ein Fall, daß jemand einen Unfall verursacht, weil er keine Schuhe getragen hat - dies wäre der einzige rechtlich relevante Fall, der strafrechtlich oder zivilrechtlich von Bedeutung sein könnte - ist mir weder bekannt noch, aus eigener Praxis, vorstellbar.

Es grüßt

Hans-Martin

Hi Leute !
Kann mir jemand etwas zum barfüssigen Autofahren sagen?
Also, ob das erlaubt ist? Eigentlich ist mir kein Gesetz
bekannt, dass das tragen von Schuhen vorschreibt.
Wie stellen sich die Versicherungen dazu.
Hat einer von Euch Erfahrungen zu diesem Thema?
Grüße Tronje


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