Bundeswehr-Richtlinie?? (Hobby? Barfuß! 2)

Hans-Martin, Saturday, 05.01.2002, 21:18 (vor 8298 Tagen) @ Lorenz

Hallo Lorenz,

was Du schreibst, trifft wie immer zu.

Nur bei extensivster juristischer Interpretation könnte man zu dem - dann sachlich richtigen - Schluß kommen, daß der Mensch immer dann geeignetes Schuhwerk zum Autofahren trägt, wenn er nichts an den Füßen hat, was ihn bei der Bedienung der Pedale stört. Dies ist auch der Fall, wenn jemand, woran die Leute der zitierten Ausgabe freilich nicht gedacht haben dürften, ein echtes Nichts an den Füßen trägt.

Es grüßt

Hans.Martin


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