Rechtsfrage (Hobby? Barfuß! 2)

Pete, Thursday, 26.07.2001, 23:38 (vor 8460 Tagen)

Hallo Barfußfreaks!

Unser Direx verbietet Barfußlaufen an der Schule und sagt, das sei per Hausordnung geregelt und nur in der Turnhalle gestattet. Im Falle eines Verstoßes droht er mit Verweis oder Rauswurrf. Ist das überhaupt legal? Schule ist doch ein öffentliches Gebäude, und da müßten einheitliche Regeln gelten (entweder überall erlaubt oder nirgends). Oder kann jeder Schulleiter sein eigenes Süppchen per Hausordnung kochen? Hat jemand da juristische Erfahrung?

Ein Ratsuchender

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Andi, Friday, 27.07.2001, 00:22 (vor 8460 Tagen) @ Pete

Ist das überhaupt legal?

Wenn es tatsächlich in der Schulordnung steht (was man dir erstmal beweisen muss), dann zunächst mal ja. Sollte er dir das schriftlich nicht nachweisen können, handelt er willkürlich und damit rechtswidrig; ein solches Verhalten kann man z.B. dem Ministerialbeauftragten (weiß nicht, ob das in anderen Bundesländern auch so heißt) mitteilen. Allerdings macht man sich damit natürlich einige Feinde...

da müßten einheitliche Regeln gelten

Zumindest in Bayern ist es glaube ich so, dass es eine allgemeine Schulordnung gibt (z.B. Gymnasialschulordnung), die für alle Schulen verbindlich ist. In der wird aller Wahrscheinlichkeit nach nichts über Barfußlaufen stehen.
Diese allgemeine Schulordnung kann jede Schule um ihre eigenen Punkte ergänzen. Da kann dann auch was gegen Barfußlaufen stehen. In diesem Fall ist es am besten, den Elternbeirat mit guten, wohl überlegten Argumenten darauf aufmerksam zu machen; der ist meistens am Aufstellen der Schulordnung beteiligt.

Du kannst natürlich auch versuchen, den Direktor sachlich und ruhig zu überzeugen mit Argumenten wie z.B. "wer barfuß läuft, wirft keinen Dreck auf den Boden". Bei den meisten ist das allerdings sinnlos, da es ihnen gar nicht um die Sache an sich geht, sondern einfach darum, ihr klitzekleines bißchen Authorität auszukosten.

Das beste wird wohl sein, die Sache einfach sein zu lassen und sich zu fügen; das ist vielleicht ein bisschen feige, allerdings ist man an der Schule einfach zu sehr von Leuten abhängig, die einem dauerhaft das Leben versauen können, das ist die Sache einfach nicht wert. Vor allem ist es ja auch nur wenige Tage im Jahr wirklich heiß.

Bei uns am Gymnasium war die Sache eigentlich nie ein Thema, da niemand barfuß lief, auch nicht in der Oberstufe. Aber ich nehme mal an, das wäre unseren Lehrern/Direx wurscht gewesen, wie so viele andere Sachen auch.

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Hans-Martin, Friday, 27.07.2001, 17:40 (vor 8459 Tagen) @ Pete

Hallo Ratsuchender,
lies doch einfach einmal im Archiv des Forums nach. Vor längerer Zeit wurde zum Thema geschrieben.

Ich halte es für äu0erst unwahrscheinlich, daß das Barfußlaufen außerhalb der Sporthalle überhaupt in der schriftlichen Schulordnung erwähnt ist. In der Schulsporthalle, in der ich Ju-Jutsu-Training gebe, besagt der Aushang zur Benutzungsordnung sogar, daß man die Halle lediglich mit Sportschuhen, die nicht draußen getragen werden, benutzen darf. Wir kommen deshalb nicht auf die Idee, zum Training Schuhe anzuziehen.

Beim letzten Aufkommen Deiner Frage im Forum ging es wohl um die angeblichen Gefahren durch Keime. Auf konkrete Gefahrenabwehr kann sich eine Schulvorschrift stützen, die sonst drohende Gefahr muß aber tatsächlich nachvollziehbar sein.

Hans-Martin

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Unci, Friday, 27.07.2001, 18:29 (vor 8459 Tagen) @ Hans-Martin

In der Schulsporthalle, in der ich Ju-Jutsu-Training gebe, besagt der Aushang zur Benutzungsordnung sogar, daß man die Halle lediglich mit Sportschuhen, die nicht draußen getragen werden, benutzen darf.

Ich kenne den Spruch "Das Betreten der Sporthalle in Straßenschuhen ist nicht gestattet". Das bedeutet also, entweder Schuhe, die nicht auf der Straße getragen werden, oder gar keine. Wer keinen Straßendreck reintragen will, kann sich ja schon beim Reinkommen der Dusche bedienen.

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Lothar, Sunday, 29.07.2001, 21:33 (vor 8457 Tagen) @ Unci

In der Schulsporthalle, in der ich Ju-Jutsu-Training gebe, besagt der Aushang zur Benutzungsordnung sogar, daß man die Halle lediglich mit Sportschuhen, die nicht draußen getragen werden, benutzen darf.

Ich kenne den Spruch "Das Betreten der Sporthalle in Straßenschuhen ist nicht gestattet". Das bedeutet also, entweder Schuhe, die nicht auf der Straße getragen werden, oder gar keine. Wer keinen Straßendreck reintragen will, kann sich ja schon beim Reinkommen der Dusche bedienen.

Was wenn aber die Sporthalle so gestaltet ist, das man durch dieselbe Laufen muß um zu Dusche oder Umkleide zu gelangen und trotzdem das besagte Schild da steht?

Blick ins Archiv

Georg @, Friday, 27.07.2001, 18:35 (vor 8459 Tagen) @ Hans-Martin

Hallo Pete und hallo Hans - Martin,
wir hatten das Thema tatsächlich schon einmal; die sache ist dann aber übel entgleist und bis heute ein warnendes Beispiel : Die Sache mit der Schulhomepage - ein kontraproduktiver Vorgang
Im sachlichen Teil dieses Threads schriebst Du, Hans - Martin :

Hallo Forum! Verbote dürfen von Schulleitern, die für Ihre Entscheidungen das sogenannte Öffentliche Recht zu beachten haben, nur im Rahmen der Gesetze erlassen werden.
Lediglich dann, wenn eine konkret bezeichnete nachweisbare Beeinträchtigung durch das Barfußlaufen entstehen würde, könnte eine solche Anordnung einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.
Hier ist nicht zu sehen, ob der Schulleiter unter den hygienischen Gründen Sorgen um den Teppich versteckt (in meiner Schulzeit sollte unser Trampolin aus hygienischen Gründen nur mit Socken benützt werden, weil die Lehrer der Meinung waren, es gäbe sonst Probleme mit Fußschweiß), oder ob er Angst um die Füße der Schüler wegen der Keime in Teppichböden hat.
Das Argument angeblicher Sicherheitsgründe ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar.
Ein Schulverweis ist im übrigen nur bei ganz schwerwiegenden Verfehlungen auszusprechen.
Meines Erachtens dürfte ein solcher Versuch zur Blamage für den Schulleiter werden, falls er sich bei den Kollegen überhaupt durchsetzen kann.
Mit barfüßigen Grüßen Hans-Martin

Noch nicht im "Best of" ist ein thread aus dem Juni, wo es um einen ähnlichen "Fall" aus der Schweiz ging. Da hatte samuel einen Leserbrief geschrieben, der vielleicht auch Pete als Argumentationshilfe dienen kann.
Der Thread beginnt mit : Barfuss in die Schule - Lehrer wehren sich (Posting 11944)

Einen erfolgreichen "Kampf" für das "Lernen auf freiem Fuß" (getreu dem Motto "free your feet and your mind will follow")
wünscht Georg

Rechtsfrage

Lothar, Sunday, 29.07.2001, 21:37 (vor 8457 Tagen) @ Pete

Hallo Barfußfreaks!
Unser Direx verbietet Barfußlaufen an der Schule und sagt, das sei per Hausordnung geregelt und nur in der Turnhalle gestattet. Im Falle eines Verstoßes droht er mit Verweis oder Rauswurrf. Ist das überhaupt legal? Schule ist doch ein öffentliches Gebäude, und da müßten einheitliche Regeln gelten (entweder überall erlaubt oder nirgends). Oder kann jeder Schulleiter sein eigenes Süppchen per Hausordnung kochen? Hat jemand da juristische Erfahrung?
Ein Ratsuchender

Leider kann ich auch nur die Erfahrungen aus den beiden Schulen zum besten geben, die ich besucht habe. Bei der ersten untersagte die Hausordnung, das Schüler die Klassenräume mit Straßenschuhen betreten.
Barfuß in Socken oder Hausschuhen war vorgeschrieben.

In der zweiten Schule stand in der Hausordnung drin, daß es aus hyginischen Gründen untersagt ist, barfuß zu laufen; dies galt übrigens auch für die Sporthalle; ebenso war es verboten, Jacken oder Anoraks mit in die Klassenräume zu nehmen; die Begründung war die gleiche.

Lothar

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