Barfuss auf Motorroller (Hobby? Barfuß! 2)

Bernd @, Friday, 01.06.2001, 13:16 (vor 8515 Tagen) @ Dieter

Hallo,
aus verkehrstechnischer Sicht ist ein kein Verstoss gegen das Gesetz, barfuss Motorrad etc. zu fahren. Im Falle eines Unfalls jedoch kann ein barfüßiger Fahrer u.U. wegen Fahrlässigkeit belangt werden, z.B. Du kommst an einer roten Ampel zu stehen, stützt den nackten Fuß auf den Asphalt, trittst Dir einen Nagel in die Zehe, worauf Dein Motorroller umfällt und ein Fahrzeug neben Dir beschädigt.

Gruß
Bernd


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