rechtliche lage beim Fahrradfahren (Hobby? Barfuß! 2)

Unci @, Monday, 14.05.2001, 20:16 (vor 8533 Tagen) @ tobi

Ich (16) bin seit kurzem auch zu den Barfüßlern zugestoßen (niocht zuletzt wegen diesem Forum). Jetzt habe ich leider ein problem. mein papa will mir nicht erlauben barfuß fahrrad zu fahren weil er meint, dass das 1. nicht erlaubt sei und das 2. keine versicherung für eventuelle schäden aufkommt (bei unfall oder verletzung) weil das angeblich fahrlessig ist.

In der StVO steht nichts zu dem Thema. Was nicht verboten ist, ist erlaubt.

Konkrete Fälle, wo sich eine Versicherung geweigert hätte, zu zahlen, kenne ich nicht. Vielleicht kam es schon vor, dass Versicherungen versuchen, das unter Generalklauseln zu subsumieren, aber wenn du fähig bist, barfuß so sicher wie andere mit Schuhen zu radeln, wäre es schwierig, dir daraus eine Mitschuld zu konstruieren. Ausnahme wären allenfalls barfußspezifische Verletzungen (Zehen in die Speichen geraten), aber die lassen sich vermeiden, wenn du dich nicht völlig ungeschickt anstellst.

[Deine WWW-Seite ist ja unglaublich langsam . . . . .]


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion