Barfuß auf dem Fahrrad: laut StVO nicht verboten (Hobby? Barfuß! 2)
Ich schrub:
Ich bin wieder dazu übergegangen und fühle mich auch sicher. [....] Was sagt die StVO dazu?
und habe mich anschließend auf die Suche gemacht und den Text der StVO im WWW gefunden (siehe Link unten). Zu notwendigen Schutzausrüstungen beim Betrieb von Fahrrädern steht dort nichts. Was nicht verboten ist, ist erlaubt.